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07/2001
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ANHÖRUNG DES AUSSCHUSSES

Klimaschutzziel durch Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung erreichen

(wi) Nachdem sich Bundesregierung und Energiewirtschaft auf eine Selbstverpflichtung zur Förderung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) geeinigt hatten, war das Thema am 27. Juni Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss.

In den schriftlichen Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen zu einem Gesetzentwurf der PDS (14/2693) wurden ein Quotenmodell und ein Bonusmodell zur Verringerung des Kohlendioxidausstoßes erörtert.

Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) befürwortete eine Quotenregelung für die Produktion von KWK-Strom. Der VDMA begrüßte daher die PDS-Initiative grundsätzlich, in der empfohlen wird, den langfristigen Ausbau des KWK-Anteils am Stromabsatz durch eine jährlich festgelegte KWK-Pflichtquote für jeden in Deutschland tätigen Stromverkäufer oder Stromeigenerzeuger. Dazu sollten KWK-Stromzertifikate eingeführt werden, die auf einem Zertifikatemarkt gekauft werden müssen, wenn der Anteil des verkauften oder eigenerzeugten KWK-Stroms die Quote unterschreitet.

Kohlendioxidausstoß senken

Der VDMA verwies auf ein Kompromisspapier, das im März gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vorgelegt worden sei und das Grundzüge für eine Bonusregelung enthalte, falls sich die Quotenregelung politisch nicht durchsetzen lasse.

Der VKU erklärte, über einen Bau neuer KWK-Anlagen sollte die Politik in Abhängigkeit von den erreichten Kohlendioxid-Minderungszielen entscheiden. Im Papier der Gewerkschaft ver.di hieß es, mit Blick auf drohende Schließungen von KWK-Anlagen und damit verbundenen Arbeitsplatzabbau sollte geprüft werden, wie eine flexible Härtefallregelung aufgenommen werden könne.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hielt eine Quotenregelung, die eine Mindestmenge an KWK-Energie festlegt und mit Zertifikaten gedeckt wird, für notwendig, um die Kohlendioxidminderungspotenziale der KWK kurz- bis mittelfristig zu sichern. Die Quotenregelung würde in jedem Fall die gewünschte Minderung garantieren. Im Gegensatz dazu würde eine Bonusregelung Zusatzkosten verursachen.

Nur rentable Anlagen bauen

Weder Bonusregelungen noch Selbstverpflichtungen könnten derzeit das Erreichen des Klimaschutzziels gewährleisten. Das Bonusmodell ziele auf bestehende Anlagen und deren Modernisierung ab. Modernere Anlagen erhielten einen höheren, degressiv gestalteten Bonus, der nach acht Jahren enden würde. Danach sollten nur rentable moderne KWK-Anlagen gebaut werden, so das DIW.

Der Verband der industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) forderte dazu auf, die umweltschonende gekoppelte Kraft-Wärme-Wirtschaft von der Stromsteuer zu befreien. Auch nach dem KWK-Vorschaltgesetz vom Mai 2000 würden effiziente industrielle KWK-Anlagen diskriminiert. Öffentliche Stromnetzbetreiber verweigerten Vergütungen an die industriellen KWK-Einspeisungen ins öffentliche Netz, obwohl das Vorschaltgesetz diese Vergütung vorsehe.

Das Berliner Öko-Institut empfahl, in das Zertifikatsmodell alle KWK-Anlagen einzubeziehen. Es sei aber schwer vorstellbar, hieß es in der Stellungnahme, dass das von Strom- und Gasverbundunternehmen vorgeschlagene "Aktionsprogramm Klimaschutz" zu effizienteren Lösungen führe als ein Zertifikatsmodell.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107062a
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