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PPP
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Teilnahmebedingungen

Wer kann teilnehmen?

Schüler/innen

mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland am 3. September 2004 und guten Schulleistungen, die zum Zeitpunkt der Ausreise (31.7.2005) mindestens 15 und höchstens 17 Jahre alt sind (Geburtstage vom 1.8.1987 bis 31.7.1990).


Junge Berufstätige / Auszubildende

mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland am 3. September 2004, die zum Zeitpunkt der Ausreise (31.7.2005) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und mindestens 16, aber höchstens 22 Jahre alt sind (Geburtstage vom 1.8.1982 bis 31.7.1989); teilnahmeberechtigt sind auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung.

Geleisteter Grundwehrdienst oder Zivildienst erhöhen die obere Altersgrenze entsprechend.

Einige Berufe (z.B. Heilberufe) können in den USA nur mit einer Lizenz ausgeübt werden. Angehörige dieser Berufsgruppen sind daher leider von der Teilnahme am PPP ausgeschlossen. Genaue Informationen erteilt die für die Berufstätigen zuständige Austauschorganisation Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH in Köln.


Wehrpflichtige Jugendliche

sollten bis zum Beginn des Auslandsaufenthaltes ihren Wehr- oder Zivildienst geleistet haben. Der Wehrpflichtige hat beim zuständigen Kreiswehrersatzamt / Bundesamt für Zivildienst bis spätestens 31. Oktober 2004 sicherzustellen, dass Wehr- oder Zivildienst nicht in die Zeit des Auslandsaufenthaltes fallen.

Quelle: http://www.bundestag.de/dialog/16129/161292
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