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PPP
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Bewerbungsverfahren

Wie bewirbt man sich?

Die Bewerbung zum PPP ist nur mit einer Bewerbungskarte möglich, die Sie von dieser Internetseite ausdrucken können.

Schüler/innen schicken die blaue Bewerbungskarte an die für ihren Wahlkreis zuständige Austauschorganisation. Die Karte muss dort spätestens am 3. September 2004 eingegangen sein (Datum des Poststempels ist unerheblich).

Junge Berufstätige/Auszubildende schicken die rosa Bewerbungskarte an die Austauschorganisation Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH (InWEnt). Die Karte muss dort spätestens am 3. September 2004 eingegangen sein (Datum des Poststempels ist unerheblich).

Bitte die Bewerbungskarte nicht an den Deutschen Bundestag senden.


Ermittlung des Bundestagswahlkreises

Die für Schüler/innen zuständige Austauschorganisation richtet sich nach dem Bundestagswahlkreis, in dem der/die Schüler/in am 3. September 2004 mit dem ersten Wohnsitz gemeldet ist. Die Wahlkreisnummer kann bei dem/der örtlichen Bundestagsabgeordneten, Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen, Statistischen Ämtern bzw. Wahlämtern erfragt werden. Wichtig: in größeren Städten ist der Wahlkreis nicht nur von der Straße, sondern z.T. auch von der Hausnummer abhängig. Anhand der Wahlkreisnummer finden die Interessenten auf der Rückseite dieses Faltblattes die für sie zuständige Austauschorganisation.

Junge Berufstätige/Auszubildende müssen wie die Schüler/innen ihren Bundestags-Wahlkreis ermitteln (s.o.) und auf der Bewerbungskarte eintragen.

Unbedingt beachten!
Anmeldungen, die nicht mit der Bewerbungskarte erfolgen, werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben unvollständig ausgefüllte und/oder verspätet bzw. an eine nicht zuständige Austauschorganisation oder den Deutschen Bundestag gesandte Bewerbungskarten.


Wie geht es weiter?

Nach Einsendung der Bewerbungskarte erhalten die Bewerber/innen von der Austauschorganisation die vollständigen Bewerbungsunterlagen, sofern sie aufgrund ihrer Angaben die Teilnahmebedingungen erfüllen.
Die Unterlagen sind fristgerecht und vollständig ausgefüllt an die Organisation zurückzusenden.

Quelle: http://www.bundestag.de/dialog/16129/161293
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