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Amtsausstattung

Die Abgeordneten erhalten eine Amtsausstattung als Aufwandsentschädigung. Sie umfasst Geld und Nachleistungen. Zur Amtsausstattung gehören unter anderem am Sitz des Bundestages eingerichtete Büros, die freie Benutzung aller Verkehrsmittel inklusive Eisenbahn, Inlandsflüge und Dienstfahrzeuge. Außerdem können Abgeordnete auf die Fernmeldeanlagen des Bundestages sowie die sonstigen Leistungen des Parlaments zurückgreifen.

Quelle: Parlamentsdeutsch. Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181016
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