Deutscher Bundestag
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Änderungsanträge

Änderungsanträge zu Gesetzentwürfen, durch die die vom federführenden Ausschuss empfohlenen Formulierungen geändert werden sollen, können zur Zweiten Beratung von jedem Abgeordneten eingebracht werden. Änderungen in der Dritten Beratung müssen von so vielen Abgeordneten eingebracht werden, die eine Fraktion bilden können. Durch Annahme eines Änderungsantrags wird die zugrunde liegende Vorlage durch den Antragstext geändert.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181017
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