Glossar
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Artikelgesetz
Artikelgesetz nennt man das Gesetz, das gleichzeitig mehrere Gesetze, bisweilen auch unterschiedlicher Zielrichtung, ändert. Beispiel: Mit dem Mietenüberleitungsgesetz für Ostdeutschland wurden zum sozialverträglichen Übergang in die Vergleichsmiete das Miethöhegesetz, das Wirtschaftsstrafgesetz, das Schuldrechtanpassungsgesetz und das Wohngeldsondergesetz sowie die 1. und 2. Grundmietenverordnung und die BetriebskostenUmlageverordnung geändert. Innerhalb des Gesetzes sind diese unterschiedlichen Bereiche durch Artikel voneinander abgehoben.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181020