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Artikelgesetz

Artikelgesetz nennt man das Gesetz, das gleichzeitig mehrere Gesetze, bisweilen auch unterschiedlicher Zielrichtung, ändert. Beispiel: Mit dem Mietenüberleitungsgesetz für Ostdeutschland wurden zum sozialverträglichen Übergang in die Vergleichsmiete das Miethöhegesetz, das Wirtschaftsstrafgesetz, das Schuldrechtanpassungsgesetz und das Wohngeldsondergesetz sowie die 1. und 2. Grundmietenverordnung und die Betriebskosten­Umlageverordnung geändert. Innerhalb des Gesetzes sind diese unterschiedlichen Bereiche durch Artikel voneinander abgehoben.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181020
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