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Aufgaben des Deutschen Bundestages
Der Bundestag spielt die zentrale Rolle im politischen System
Deutschlands. Denn er ist direkt vom Souverän, dem Volke,
gewählt, von dem "alle Staatsgewalt ausgeht", wie es im
Grundgesetz heißt. Damit besitzt der Bundestag den Rang des
höchsten Verfassungsorgans. Von ihm wird der Bundeskanzler
gewählt, ebenso die Verfassungsrichter. Auch an der Wahl des
Bundespräsidenten ist das Parlament maßgeblich
beteiligt. Die souveräne Stellung des Bundestages wird auch
dadurch deutlich, dass er politisch keinerlei Aufsicht unterworfen
ist, sondern seine Angelegenheiten selbst regelt. Wenn Gesetze des
Bundestages verfassungsrechtlichen Zweifeln ausgesetzt sind, gibt
es aber selbstverständlich die Möglichkeit, dass auf
Antrag des Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit mit dem
Grundgesetz überprüft. Über die Erledigung seiner
Aufgaben, über seine Zusammenkünfte und die Art und Weise
seiner Beratungen befindet er aus eigenem Recht. Dafür hat
sich der Bundestag eine eigende Geschäftsordnung gegeben. Wie
auf einem Fußballplatz feste Spielregeln gelten, Abseits
gepfiffen und Fouls geahndet werden, sorgt auch das Regelwerk der
Geschäftsordnung
im parlamentarischen Ablauf für die notwendige Ordnung. Ohne
sie wäre eine zielgerechte Politik kaum möglich. Die
Hauptaufgaben des Bundestages sind:
Quelle: Kürschners Volkshandbuch 15. WP - Stand: Januar 2003