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Ausschüsse
Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse setzt der Bundestag Ausschüsse ein. Während der 15. Legislaturperiode gibt es 21 ständige Ausschüsse. Die Mitgliederzahl ist unterschiedlich. Die meisten Mitglieder hat mit 44 Abgeordneten der Haushaltsausschuss. Die kleinsten Ausschüsse haben 15 Mitglieder, wie beispielsweise der Geschäftsordnungsausschuss. Ihr Zuständigkeitsbereich entspricht in der Regel dem der Fachministerien. Ausnahmen sind beispielsweise: Ausschüsse für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, für Petitionen, für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, für Tourismus und für Sport. Nach der Verfassung muss der Bundestag einen Ausschuss für Verteidigung, einen Auswärtigen Ausschuss, einen Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union und den Petitionsausschuss bestellen.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999, aktualisiert Jan. 2003