Glossar
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Bundeshaushaltsordnung
Die Bundeshaushaltsordnung regelt das Haushaltsrecht des Bundes. Sie enthält Vorschriften für die Aufstellung des Haushaltsplanes und dessen Durchführung, für Kassen und Buchführung und Rechnungslegung sowie für Prüfungen von Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Bundeshaushaltsordnung ist neben dem Finanzverfassungsrecht der Verfassung unmittelbar geltendes Recht.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181113