Glossar
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Europäischer Rechnungshof
Der Rechnungshof besteht aus 15 Mitgliedern (eines aus jedem Mitgliedstaat). Er ist eine unabhängige Rechnungsprüfungsbehörde, die alle Einnahmen und Ausgaben der von der Gemeinschaft geschaffenen Einrichtungen auf ihre Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft. Nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres erstattet er einen Jahresbericht, der im Amtsblatt der EG veröffentlicht wird.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181214e