Glossar
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Enquete-Kommission
Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder ist der Bundestag verpflichtet, zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe EnqueteKommissionen einzusetzen. Die Mitglieder der EnqueteKommission werden im Einvernehmen der Fraktionen benannt. EnqueteKommissionen bestehen aus Abgeordneten und externen Sachverständigen. Sie legen dem Bundestag Berichte und Empfehlungen bis zum Ende der Wahlperiode vor. Auf deren Grundlage kann der nächste Bundestag darüber entscheiden, ob die EnqueteKommission ihre Arbeit fortsetzt.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181215