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1953 - Wiedergutmachung

Die Wiedergutmachung für die Überlebenden der nationalsozialistischen Judenverfolgung und die Solidarität mit dem Staat Israel sind ein wichtiger Beitrag dazu, die Last einer furchtbaren Vergangenheit auch für die kommenden Generationen erträglicher zu machen.

In der Sitzung am 27. September 1951 bekennt sich der Deutsche Bundestag zu der Verpflichtung, daß die Bundesrepublik Deutschland den Opfern der Verfolgung der Juden Wiedergutmachung leisten muß.

Blick in den Plenarsaal des Bundestages am 27. 9. 1951
Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 27. September 1951. Bild: Archiv des Deutschen Bundestages

Nach Verhandlungen mit Israel und mit der von Nahum Goldmann geleiteten Konferenz für jüdische materielle Ansprüche gegenüber Deutschland verabschiedet der Bundestag am 18. März 1953 den Vertrag über Wiedergutmachungsleistungen. Darin verpflichtet sich Deutschland zu Entschädigungszahlungen in Höhe von drei Milliarden DM innerhalb von zwölf Jahren.

Abschließend sagte Bundestagspräsident Hermann Ehlers: "Wir wollen uns und anderen damit vor Augen halten, daß es Prinzipien des Rechts und der Sittlichkeit gibt, die die eigentlichen Fundamente des Zusammenlebens auf der Erde sind."

Diese Fundamente gilt es insbesondere auch im Inneren zu wahren, denn die Stabilität der politischen Ordnung in der Bundesrepublik ist anfangs noch keineswegs gesichert.

ZeitPunkte: Daten und Fakten der 1. Wahlperiode (1949-1953)

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlhist/g1950_4
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