Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > PARLAMENT > Ausschüsse > Archiv > Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft >
14. Wahlperiode
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

DEUTSCHER BUNDESTAG Protokoll-Nr. 14/93 a
Ausschuss für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft
14. Wahlperiode
22 38- 24 50



Wortprotokoll

der

93-a-Sitzung

des Ausschusses für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft
(10. Ausschuss)


am Montag, 29. April 2002, 15.00 Uhr
(Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900)


Öffentliche Anhörung

zum Thema

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes


Vorsitz: Peter Harry Carstensen (Nordstrand), MdB

SEITE


Einziger Punkt der Tagesordnung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes

- Drucksache 14/8585 -

dazu: Stellungnahmen der Sachverständigen

Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4


Der Vorsitzende: Meine Damen und Herren, ich eröffne die 93-a-Sitzung des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zur öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Absatzfondsgesetzes - Drucksache 14/8585 - und begrüße ganz herzlich PSt Dr. Thalheim vom BMVEL, die Mitglieder unseres Ausschusses und anderer Ausschüsse sowie weitere interessierte Gäste, insbesondere aber die Herren Sachverständige in unserer Mitte, denen ich angesichts der sehr kurzfristigen Terminierung für ihr Erscheinen danken möchte.
Der Gesetzentwurf steht Mitte Mai zur Beratung im Ausschuss an und daher besteht der Wunsch im Ausschuss, entsprechenden Sachverstand in die Beratungen einzubeziehen.
Hinsichtlich des zeitlichen Rahmens rechne ich mit gut zwei Stunden. Als Einführung in das Thema möchte ich die Sachverständigen bitten, mit einem kurzen Statement, ca. 5 Minuten, zu beginnen, um dann im Anschluss daran in die Fragen- und Antwortrunden einzutreten.

Adalbert Kienle, Deutscher Bauernverband (DBV): Herr Vorsitzender, ich darf darauf verweisen, dass wir den agrarpolitischen Sprechern der Fraktionen im Ausschuss eine Stellungnahme des Präsidiums des DBV zu diesem Thema zugeleitet haben. Wir sind insgesamt der Meinung, dass die gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vorgenommenen Änderungen so nicht akzeptabel sind.
1999 ist das Absatzfondsgesetz verabschiedet worden. Wir wissen heute, dass es ein sehr weitblickendes Gesetz gewesen ist. Es war eine richtige Reaktion auf den zunehmenden Wettbewerb im Binnenmarkt, aber auch im Hinblick auf die absehbare Globalisierung.
Es hat natürlich auch geholfen, dass der Gesetzgeber einen sanften Zwang ausgeübt hat, weil man klar sehen muss, das es auf freiwilligem Weg nicht zustande gekommen wäre. Eine Sonderabgabe hat auch noch nie eine Freude ausgelöst und Freunde geschaffen. Von daher war auch immer der Klageweg ein mögliches Instrument, das seitens der Wirtschaft, der Landwirte, die zur Sonderabgabe herangezogen werden, genutzt wird.
Das Gesetz war umfassend und zeitlos. Es hat seither keine Änderung geben müssen. Trotzdem hat es in dem Absatzfonds mit seinen beiden Durchführungstöchtern CMA und ZMP Reaktionen und Anpassungen an die jeweiligen Zeitläufte, an die Notwendigkeiten des Marketings, der Marktforschung gegeben. Außerordentlich flexibel konnten die Gesellschaften darauf eingehen, und zwar auch außerordentlich erfolgreich.
Es ist schon auch sinnvoll und notwendig, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass unsere deutsche Ernährungsindustrie gerade im letzten Jahr einen Exportrekord aufzeigen konnte. Es hat sich gezeigt, dass sich die deutsche Ernährungsindustrie gerade im Premiumbereich und im hochpreisigen Bereich weltweit und im europäischen Bereich durchsetzen konnte.
Vielleicht ist es auch sinnvoll, darauf zu verweisen, dass die großen Institute, Allensbach und Emnid, deutlich bestätigen, dass die große Mehrzahl unserer Verbraucher und der Mitbürger Deutschlands Vertrauen in die deutschen Bauern haben und dass den Bauern auch etwas ganz grundsolides anhaftet.
Natürlich sind wir in großer Sorge beim DBV, was das zu erwartende EuGH-Urteil mit der Klage gegen das CMA Gütezeichen auslösen könnte.
Wir sind im Übrigen auch in Sorge darüber, dass die Empfehlung des nationalen Nachhaltigkeitsrates im Bundeskabinett zu einer völlig anderen Entscheidung geführt hat, wonach plötzlich ein 20-%-Anteil des Öko-Landbaus in einer doch relativ kurzen Zeit als Indikator, als einer von zwei Indikatoren der deutschen Landwirtschaft angesehen wird.
Nochmals zu unseren Positionen. Auch mit den zwischenzeitlich vorgesehenen Änderungen erscheint uns der Gesetzentwurf so als nicht akzeptabel. Wir wünschten uns dringend vor einer Änderung des Absatzfondsgesetzes eine Vorklärung bei der Europäischen Kommission.
Wir weisen nochmals darauf hin, dass die Mittel des Absatzfonds nicht aus Steuern finanziert sind, sondern ausschließlich von der Agrarwirtschaft aufgebracht werden. Daher meinen wir, dass der Grundsatz der Gruppennützigkeit absolut zweifelsfrei gewährleistet bleiben muss. Deshalb sollte auch der kleinste Anschein vermieden werden, dass der Staat eine Nachfragelenkung für Nahrungsmittel auch über das Instrument des Absatzfonds machen wolle.
Ich möchte darauf verweisen, dass wir sowohl im europäischen als auch im nationalen Recht über einen hohen Standard im Bereich des Verbraucher-, Tier- und Umweltschutzes verfügen. Es ist absolut selbstverständlich, dass wir uns hier nach Maßgabe des Gesetzes verhalten.
Ich frage mich, warum hier noch eine Änderung für Dinge vorgenommen werden muss, die selbstverständlich sind, und zwar nicht nur wegen des Gesetzgebers, sondern auch aus innerer tiefer Einsicht, dass man dem Endverbraucher nur Dinge anbieten kann, die im Rahmen des Gesetzes unstrittig sind.
Sie wissen auch, dass wir uns gegen eine Erhöhung der Mitgliederzahl im Verwaltungsrat wenden, die lange Zeit seit Bestehen des Absatzfonds zeigt, dass sich die Benennung der Mitglieder auf der Grundlage von Vorschlägen der im Bundestag vertretenen Parteien und Verbände durch das Fachministerium, jetzt das BMVEL, bewährt hat. Deshalb ist nicht nachvollziehbar, warum das BMVEL als Rechtsaufsicht jetzt ein eigenes Berufungsrecht für sich in Anspruch nehmen will.
Eindeutig bejaht wird von uns die vorgesehene Umstellung der Beitragssätze auf den Euro durch eine Rundung, im Zweifelsfall durch Abrundung, wie dies auch von der Praxis gefordert wird.
Ein Problem möchte ich noch aus unserer Sicht ansprechen. Gerade BSE und MKS haben gezeigt, dass wir in der gesamten Produktionskette als eine Verantwortungskette arbeiten. Der beste Beweis dafür ist, dass die Wirtschaft doch in sehr kurzer Zeit das Instrument Qualität und Sicherheit, das QS-System auf den Weg gebracht hat. Die ersten QS-Produkte werden in absehbarer Zeit auf dem Markt sein. Die Produktionskette ist hierbei etwas sehr Elementares, wofür wir eine größere Transparenz benötigen. Von daher sehen wir es als notwendig an, dass die Gesetzesänderung auch die Möglichkeit für die ZMP schafft, Marktinformationen auch für Betriebsmittel anzubieten. Innerhalb der ZMP ist dieses Thema schon vielfach erörtert worden.

Dr. Volker Petersen, Deutscher Raiffeisenverband (DRV): Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass wir die Stellungnahme des Zentralausschusses der Deutschen Landwirtschaft den agrarpolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen zugeleitet hatten, in der DBV, DRV, der Verband der Landwirtschaftskammern und die DLG zum ersten Gesetzentwurf, nicht dem der Fraktionen, Stellung genommen hatten.

Wir bedanken uns, dass wir in diese Diskussion auch die Erfahrungen der Genossenschaften bei der Durchführung des Absatzfondsgesetzes einbringen können, denn die Genossenschaften leisten als Vermarktungsunternehmen der Landwirte bei der Finanzierung der Aufgaben des Absatzfonds eine sehr wichtige Aufgabe. Die Absatzfondsbeiträge werden in den verschiedenen Produktsparten über die Flaschenhälse, also die Verarbeitungsindustrie erhoben. Beispielhaft hier nur der Hinweis auf die Bereiche Milch und Schlachtvieh, in denen die deutschen Landwirte rund zwei Drittel ihrer Einkommen erzielen.
In diesen Sektoren sind es die Genossenschaften, die nach Maßgabe ihrer Marktanteile - bei Milch 65 %, bei Vieh und Fleisch 30 % - maßgeblich an der Beitragserhebung und Abführung an den Absatzfonds beteiligt sind. Erwähnt seien auch Obst und Gemüse, wo die Erzeugerorganisationen genossenschaftlicher wie auch nichtgenossenschaftlicher Rechtsform ebenfalls Beitragserhebungen bei den organisierten Erzeugern durchführen.
Dies sollte auch an dieser Stelle unterstrichen werden, und zwar auch vor dem Hintergrund des Stichwortes der Gruppennützigkeit. Es ist ein wichtiges Anliegen des Gesetzes, dass eine enge Verknüpfung zwischen den Belasteten und den Begünstigten hergestellt wird, was auch gerade von den Landwirten, die sich in der organisierten Vermarktung betätigen, immer wieder unterstrichen wird.
Die Umstellung der Absatzfondsbeiträge von DM auf Euro wird in der vorgeschlagenen Form - also centgenaue Umrechnung unter genereller Abrundung - vom DRV ohne Einschränkung begrüßt. Damit kann ab 2003 die Beitragssituation der heutigen Währungssituation angeglichen werden, was eigentlich schon zum 01.01.2002 hätte geschehen müssen. So hätte man den Unternehmen eine ganze Reihe von Kosten für Umstellungsmaßnahmen ersparen können.
Das Kernanliegen des Gesetzentwurfes, die Berücksichtigung des Verbraucher-, Tier- und Umweltschutzes im Gesetz zu verankern und so die Aufgabenstellung des Absatzfonds zu modifizieren, ohne dessen Zielsetzung in Frage zu stellen, lehnt der DRV ab. Auch wir blicken auf die Arbeit des Absatzfonds in den zurückliegenden 30 Jahren zurück. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die Aufgabenstellung der Absatzförderung ständig gewandelt hat. Sie hat stets Veränderungen der Märkte, veränderten Anforderungen der Verbraucher und strukturellen Veränderungen in den beteiligten Wirtschaftsstufen Rechnung getragen. Ich darf daran erinnern, dass wir schon Anfang der 90er Jahre innerhalb der CMA qualifizierte Qualitätsmanagementsysteme in der Ernährungswirtschaft gefördert haben. Es hat damals auch schon Aktivitäten gegeben, ein Öko-Zeichen einzuführen, und zwar ohne Änderungen des Absatzfondsgesetzes.
Die Arbeit der Absatzförderung ist lebensnotwendig darauf angewiesen, sich abzeichnenden Veränderungen der Rahmendaten wie Nachfrage, Angebot, Verbrauchererwartungen, Technologie, Warenströme u. a. frühzeitig Rechnung zu tragen und sozusagen als Pionier aufzugreifen und umzusetzen. Nur so können Wettbewerbsvorteile gewonnen, Absatzpositionen erschlossen und gesichert werden.
Der Markt ist ein dynamisches Geflecht, das täglichen Veränderungen unterliegt und neue Bedingungen schafft. Diesem Anforderungsprofil der ständigen Veränderung der Märkte muss auch die Absatzförderung Rechnung tragen, weniger wechselnden politischen Mehrheiten.
Vielfältige und tiefgreifende Veränderungen der politischen Rahmenbedingungen in den letzten 30 Jahren haben nicht zu einer Modifizierung der Aufgaben des Absatzfonds geführt. Denken Sie an Tschernobyl und die danach folgende Umweltdebatte, an die Neugewichtung des Umweltschutzgedankens. Dies hat sich zwar nicht im Gesetz niedergeschlagen, gleichwohl aber natürlich in der Arbeit des Absatzfonds und seiner Durchführungsgesellschaften. Beispielhaft ist auch die Reform der EU-Agrarpolitik von 1992, ein sehr gravierender agrarpolitischer Einschnitt, allerdings ohne Folgen für die Aufgabenstellung innerhalb des Absatzfondsgesetzes.
Man sollte also sehr darauf bedacht sein, dieses System der Absatzförderung keinen Gefährdungen auszusetzen. Die Notwendigkeit einer zentralen Absatzförderung für Erzeugnisse der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft wird in dem Entwurf auch und gerade im EU-Binnenmarkt dankenswerterweise unterstrichen. Die parafiskalische Finanzierung wird gelegentlich aber auch kritisch gesehen. Deshalb sollte man keine zusätzlichen Angriffsflächen durch eine weitergehende Veränderung der Aufgabenstellung des Absatzfonds schaffen. Insofern bestehen Besorgnisse hinsichtlich einer Gruppennützigkeit bei einer verminderten Aufgabenstellung, in dem auch der Focus von Produkten auf die Produktionsweise verschoben wird, die aber nicht Gegenstand der Absatzförderung sind, sondern das sind die Produkte der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft, für die Absatzförderungsbeiträge erhoben und für die sie dann auch verwendet werden. Wichtig ist also, dass immer eine enge Verknüpfung erhalten bleibt zwischen der Erhebung der Absatzfondsbeiträge und ihrer Verwendung.
Offen bleibt auch, in welcher Weise der Absatzfonds künftig dem Tier- und Umweltschutz Rechnung tragen soll. Soll dies nach Maßgabe der geltenden Gesetze oder nach anderen Kriterien erfolgen? Dies bleibt offen und würde insoweit der Eindeutigkeit der bisherigen Klarheit des Gesetzes für die ihm Unterworfenen schaden.
Diese Unklarheiten beinhalten auch Risiken hinsichtlich der erforderlichen EU-Notifizierung einer solchen Gesetzesänderung. Wir wissen aus verschiedenen Zusammenhängen, dass diese Fragen der zentralen Absatzförderung, der parafiskalischen Erhebung von Absatzfondsbeiträgen auf EU-Ebene immer kritisch gesehen wird. Wir sehen in vielen anderen Fällen, dass die EU dem Marktgedanken und der freien Marktbetätigung auf Gebieten zum Durchbruch verhelfen will, wo es immer den Anschein von staatlicher Regulierung gibt. Diese Risiken sollte man nicht unterschätzen und sie bei der Abwägung einer solchen Gesetzesänderung im Hinblick auf eine evtl. Notifizierung angemessen berücksichtigen.
In dem Beitrag des Vertreters des DBV ist noch ein Aspekt angesprochen worden, worauf ich im Verlaufe der weiteren Aussprache eingehen werde.

Thomas Isenberg: Die Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt ausdrücklich die längst überfällige Modifikation des Absatzfondsgesetzes. Sie geht uns allerdings nicht weit genug, worauf ich nachher noch näher eingehen werde. Sehr sinnvoll ist unserer Meinung nach die sehr moderat gefasste Ergänzung der Aufgabenstellung des Absatzfonds. Wir glauben, dass es gut und richtig ist, dass die Erschließung und Pflege von Märkten auch unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Verbraucher-, Tier- und Umweltschutzes erfolgen soll.
Wir sehen im Übrigen auch nicht, dass dies eine unverhältnismäßige dirigistische Vorgabe des Gesetzgebers wäre, sondern im Gegenteil. Gerade dadurch, dass es in der partiellen Ausgestaltungsmöglichkeit des Verwaltungsrates und der weiterhin bestehenden Gremien liegt, ergibt sich aus dieser Betonung die Chance, dass der Absatzfonds hier ein angemessenes Kriterienraster entwickelt.
Sollte die Bundesregierung hier tatsächlich zu der Auffassung gelangen, was ich nicht glaube, dass diese Änderung im Rahmen der EU-Notifizierung in der jetzigen Form problematisch wäre, so wäre darüber nachzudenken, ob nicht das Nähere durch eine Rechtsordnung ausgestaltet werden könnte. Aber die Aufnahme dieser Zieldimension ist aus unserer Sicht sehr notwendig. Im Übrigen sind Verbraucher-, Tier- und Umweltschutzbelange etwas, was sich im Laufe der gesellschaftlichen Diskussion über die Zeitachse hinaus entwickeln wird und auch von daher sehe ich hier kein starres Korsett, in das die Erzeuger hineingepresst würden.
Das Zweite ist, dass die Auffassung, hier die Qualität und Sicherung der Markterzeugnisse in den Vordergrund zu stellen, sicherlich richtig ist. Wir glauben allerdings, dass dies nur sehr schwierig mit dem jetzigen Entwurf gewährleistet werden kann, und zwar insbesondere dadurch, dass weiterhin 23 Mitglieder im Verwaltungsrat des Absatzfonds sind und damit der Kreis der Verbraucherschaft extrem unterrepräsentiert ist. Das gleiche betrifft auch die Vertreter des Tier- und Umweltschutzes oder eben spezieller Agrarproduktionsmethoden wie der des ökologischen Landbaus.
Wir schlagen daher vor, dass die Belange des Verbraucherschutzes bei der Aufgabenerfüllung des Absatzfonds entsprechend den Zielvorgaben und der Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher eben nicht hinter den anderen Interessensgruppen benachteiligt werden und dass dies eine angemessene Berücksichtigung dadurch finden sollte, dass entweder im Verwaltungsrat die Anzahl der Verbrauchervertreter auf mindestens vier Vertreter aufgestockt wird oder bei allen wichtigen Entscheidungsverfahren die Vertreterinnen und Vertreter der Verbraucher ein Vetorecht erhalten. Dies wäre das, was wir uns noch als wesentlich zielführender vorstellen können. Jedenfalls ist das, was hier vorgelegt wird, ein erster dringend notwendiger Schritt, den wir in dieser Form auch unterstützen.
Schließlich möchte ich noch auf das Argument der Gruppennützigkeit eingehen. Es ist sicherlich so, dass die Preisbildung im Agrarbereich sehr komplex ist, andererseits auch ein großes Transfereinkommen bei den deutschen Landwirten ankommt, was vom Steuerzahler mit bezahlt werden wird oder zum Teil natürlich auch hier sich die Abgaben des Absatzfonds auf die Erzeugerpreise auswirken. Nun ist es so, dass deutsche Verbraucher überhaupt viel Wert legen auf regionale Herkunftsangaben bei landwirtschaftlichen Produkten und grundsätzlich auch der Pflege von regionalen Märkten eine Bedeutung zumessen.
Wenn es so ist, dass der Absatzfonds demnächst eine wesentliche Aufgabe übernehmen wird in der Bewerbung oder der Absatzförderung von Qualität und Sicherheit, insbesondere beispielsweise im Rahmen des QS-Zeichens, so wäre es so, dass hier auch eine Mehrpreisbereitschaft der Verbraucher abgeschöpft wird für Produkte, die in Deutschland produziert worden sind und letztendlich mit dem Sicherheitsargument hier beworben werden. Dies bedarf natürlich einer grundsätzlichen Diskussion insbesondere deshalb, da das QS-Zeichen im Moment bei weitem nicht die Anforderungen des Verbraucherschutzes umfassend repräsentiert. Auch vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Anzahl der Verbrauchervertreter zu erhöhen und zum anderen hier nochmal die Gruppennützigkeit zu diskutieren.
Gruppennützigkeit kann natürlich nicht bedeuten, dass sich hier eine Gruppe ein Gesetz schafft, mit dem Hauptkommunikationsbotschaften verbreitet werden und unter Umständen eine unberechtigte Mehrpreisbereitschaft der Verbraucher abgeschöpft wird für von der CMA beworbene Produkte. Insofern ist Gruppennützigkeit immer im Spannungsfeld zu sehen, und zwar zum einen zu den gesellschaftlichen Erfordernissen, die auch über die Steuer mitfinanziert werden, und zum anderen auch über die Auswirkungen auf das Erzeugerpreisniveau für regionale Produktion. Insofern halten wir dies Spannungsverhältnis für sehr glücklich gelöst mit der jetzigen Formulierung für das Absatzfondsgesetz.
Nähere Einzelheiten zur Frage der Aufgabe der Bewerbung von Qualität und Sicherheit würde ich nachher bei Bedarf näher erläutern.

Thomas Lange: Der Absatz und die Verwertung von Erzeugnissen soll jetzt mit modernen Mitteln und Methoden unter Berücksichtigung der Belange des Verbraucher-, Tier- und Umweltschutzes zentral gefördert werden. Das ist der wesentliche Kern der Novellierung, über den heute gesprochen wird. Diese Änderung ist von meiner Seite grundsätzlich und ohne jede Einschränkung zu begrüßen. Es wird jetzt im vorgesehenen Gesetzestext auf Marketing-Faktoren hingewiesen, die inzwischen einen außerordentlich hohen Stellenwert haben.
Förderungsmaßnahmen ohne die Elemente Verbraucher-, Tier- oder Umweltschutz sind heute wirkungslos. Nach der Novellierung wird das Absatzfondsgesetz dann mit einer Entwicklung in Übereinstimmung gebracht, die in der Praxis schon längst Fuß gefasst hat. Ich sehe bei dieser Formulierung auch keinesfalls eine Bevorzugung des ökologischen Landbaus. Diese Ängste sind wirklich abwegig. Ich sehe hier eher die Chance, dass im Agrarmarketing der CMA die konventionelle Landwirtschaft stärker mit Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz in Verbindung gebracht wird, als dies bisher der Fall war. Denn nach der Novellierung würde der gesetzliche Auftrag bestehen, explizit die Leistungen der gesamten Landwirtschaft - und das sind zu über 90 % die konventionellen Landwirte - bei Tier-, Umwelt- und Verbraucherschutz zu unterstützen und auch nach außen herauszustellen, also gegenüber den Verbrauchern und den Abnehmern im Ausland.
Bisher ist es so gewesen, dass diese Maßnahmen, die natürlich auch schon marketingmäßig unterstützt worden sind, aber doch entsprechend der persönlichen Neigung der Führungskräfte von CMA und Absatzfonds ihre Berücksichtigung fanden oder auch nicht. Wir haben auch schon eine Reihe von Beispielen, wo dies praktiziert wird, z. B. das QS-Zeichen. Bei allen Mängeln, das dieses Zeichen beinhaltet, haben wir damit doch schon ein Instrument, mit dem wir Verbraucherschutz mit Mitteln der CMA und des Absatzfonds fördern und unterstützen.
Zu der Veränderung im Verwaltungsrat habe ich anzumerken, dass bei einer Hinzufügung von je einem Vertreter des ökologischen Landbaus, des Tierschutzes und des Umweltschutzes keinesfalls Stimmenmehrheiten entstehen, mit der Gefahr, dass die vielen millionen Euro der CMA nur noch für ökologischen Landbau oder Verbraucherschutzmaßnahmen ausgegeben werden.
Ich halte es für sehr gut, wenn auch in meinen Augen kritische Gruppen in den Verwaltungsrat mit aufgenommen werden und dort mit den übrigen Gruppierungen über den Einsatz der Mittel des Absatzfonds entscheiden. Ich persönlich habe allerdings mit der Formulierung ein kleines Problem. Ich halte diese Formulierung für etwas unpräzise: ... ?je ein Vertreter aus den Bereichen des ökologischen Landbaus, des Tier- und des Umweltschutzes?. Das kann sowohl zwei wie auch drei Vertreter implizieren. Erst nach mehrmaligem Lesen kam ich auf die Zahl von drei Vertretern. Mit § 10 der Euro-Umrechnung, was weniger meinen Bereich betrifft, habe ich keine Probleme.

Zusammenfassend möchte ich sagen, dass die Novellierung meiner Meinung nach grundsätzlich richtig ist. Allerdings ist anzumerken, dass wir mit der Novellierung des Absatzfondsgesetzes hier erst einen ersten Schritt gehen und dass es eigentlich notwendig ist, dass noch weitere folgen, um das Absatzfondsgesetz und die Tätigkeit der CMA effizienter zu gestalten.

Jörg Große-Lochtmann: Meine Stellungnahme zu dieser Gesetzesänderung fällt auch insgesamt uneingeschränkt positiv aus. Es muss insgesamt um einen gesellschaftspolitischen Dialog der Landwirtschaft unter Einbeziehung der Gesellschaft gehen. Dies wird in wesentlichen Punkten deutlich. Einer der wesentlichen ist bereits genannt worden. So ist es bereits heute so, dass nennenswerte Teile landwirtschaftlicher Einkommen durch Transferzahlungen aus Steuergeldern für die Landwirte bezahlt werden. Dies ist eine Tatsache, ob uns dies passt oder nicht. Diese Transferzahlungen stehen zunehmend auch im marktwirtschaftlichen Zusammenhang unter der Diskussion, welche Leistungen dafür eigentlich erbracht werden.
Ich halte auch in diesem Rahmen eine entsprechende Orientierung, wie sie die Gesetzesänderung vorsieht, für sehr hilfreich, und zwar zum einen, um einen solchen Dialog einzuleiten, zum anderen, um solche Transferzahlungen auch gegenüber dem Steuerzahler zu legitimieren und schließlich um die Rolle der Landwirtschaft, die sie in ihrem Bereich Umweltwirkungen und im Rahmen der Produktionsweise Tierschutz insgesamt in unserem Gesellschaftssystem hat, zum Ausdruck zu bringen.
Die stärkste Auswirkung wird es meiner Auffassung nach sein, dass es eine Chance gibt, die Verbraucherakzeptanz zu erhöhen und das Image der Landwirtschaft zu verbessern. Durch die Erweiterung des Verwaltungsrates kommt auch hier ein zusätzlicher Bereich herein. Dies sollte nicht als Konkurrenz in dem Sinne verstanden werden, dass sich jetzt mehr Leute in die Mittelvergabe einmischen, sondern es geht vielmehr darum, eine vom Verbraucher eindeutig gewünschte Orientierung mit in die Meinungsvielfalt des Verwaltungsrates einzubeziehen.
Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit zu einem breiteren gesellschaftspolitischen Dialog, und zwar dadurch, dass nicht nur diese Institutionen, wie z. B. die Verbraucherschutzverbände, einen Vertreter einbringen, der bestimmte Stimmrechte hat, sondern es geht darum, dass sich durch eine solche Mitwirkung auch Diskussionen in den entsprechenden Gremien ergeben und damit auch die Chance für die Landwirtschaft besteht, eine nähere Anbindung an den Verbraucher zu bekommen. Darum muss es letztendlich gehen.
Nach unserer Auffassung hat die Landwirtschaft, die weiterhin stark zurückgeht und unter einem starken Preisdruck steht, künftig nur noch die Möglichkeit, auf den Kostendruck entweder mit einer Andersartigkeit der Produkte oder durch kostensparenden technischen Fortschritt zu reagieren. Wenn der technische Fortschritt greift, wird der Landwirt keine Probleme haben, weil man dann mit Marktpreisen entsprechend mithalten kann. Im anderen Falle ist dadurch, dass man Produkte im landwirtschaftlichen Bereich nicht ohne weiteres kreieren kann wie in vielen anderen Bereichen, vielmehr die Notwendigkeit gegeben, dass Landwirtschaft in Zukunft mehr lernen muss, sich selber als ausschließlich nur die Produkte zu verkaufen.
Die Verbraucher haben den ersten Schritt in diese Richtung schon vollzogen, indem sie eine Wurst z. B. aus ökologischem Anbau, die mindestens doppelt so teuer ist wie eine konventionelle Wurst, auch kaufen. Wenn sie der Auffassung wären, dass es sich um das gleiche Produkt wie bei einem konventionellen Produkt handelt, würden sie nicht bereit sein, einen solchen Mehrpreis zu zahlen. Allein diese Reaktion macht deutlich, dass es hier um Chancen geht, auf den Verbraucher zuzugehen und damit die Zukunftschancen auch der Landwirtschaft in diesem Bereich entsprechend zu stärken.
Die gegenüber einer Notifizierung in Brüssel vorgetragenen Bedenken bestehen schon heute und beziehen sich hauptsächlich darauf, dass wiederholt als Kritikpunkt vorgetragen wird, dass es entweder um eine ausschließliche regionale oder eine ausschließliche nationale Auslobung von Produkten geht. Beide Dinge stehen stark in der Diskussion und durch eine entsprechende Verstärkung, so wie dies in der Gesetzesänderung vorgesehen ist, denke ich, ist darin auch eher eine Verstärkung der Argumentation zu sehen, um solche Maßnahmen auch in Zukunft für deutsche Landwirte im positiven Sinne zu erhalten.
Sicherlich ist richtig, dass es sich hier um Mittel handelt, die von der Landwirtschaft aufgebracht werden und dass daraus auch immer eine bestimmte Kritik herrührt, dass andere Personen über die Verwendung dieser Mittel mitbestimmen wollen. Ich glaube jedoch, dass die Landwirtschaft auch in Zukunft begreifen muss, dass nur der Dialog mit der Gesellschaft und das Deutlichmachen der gesellschaftlich relevanten Faktoren innerhalb ihrer Produktion - gerade, was den Einfluss auf die Umwelt betrifft - dies auch Einfluss hat auf die Gesellschaft und die dortigen Entscheidungsprozesse.
Umgekehrt muss man auch den Politikern deutlich machen, dass ihre legitime Einmischung in Gestaltungsräume der Wirtschaft auch Verantwortung zur Folge hat. So reicht es z. B. nicht aus, hier in Deutschland die Käfighaltung zu verbieten, auch wenn dies ein begrüßenswerter Schritt ist. Aber man muss sich auch der Verantwortung insgesamt stellen, dass nicht bei einem Verbot einer solchen Produktionsweise in Deutschland in Zukunft diese Eier ebenso angeboten werden wie jetzt auch, nur aus dem Ausland. Dann muss man in diesem Bereich auch einen entsprechenden zusätzlichen Schritt machen.
In diesem Rahmen hoffe ich auch, dass die Gesetzesänderung auch ein zusätzliches Interesse an einer solchen Landwirtschaftspolitik beinhaltet, was auch für die Landwirtschaft eine Chance ist, diesen Dialog auszuweiten und zu verstärken sowohl in Richtung Politik als auch in Richtung Verbraucher. Dies sind die beiden einzigen Dinge, die nach meiner Auffassung der Landwirtschaft in Zukunft in dieser Gesellschaft auch den Stellenwert geben können, mit dem sich sowohl für die Beteiligten als auch für die Gesellschaft in einem gemeinschaftlichen einvernehmlichen Zusammenleben positiv die Zukunft gestalten lässt.

Wendelin Ruf: Ich möchte Ihnen ganz offen sagen, dass die Diskussion über die vorgesehen Änderung des Absatzfondsgesetzes zu einer sehr großen Unsicherheit in der Landwirtschaft geführt hat. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass Landwirte immer mehr erleben müssen, dass sie in ihrer Handlungsweise zunehmend von außen bestimmt werden, und zwar auch teilweise von Berufsgruppen, die im Grunde genommen mit bäuerlicher Landwirtschaft nichts zu tun haben und davon auch nichts verstehen. Gerade die Betonung Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz ist etwas, mit dem die Landwirtschaft eigentlich kein Problem und in der Vergangenheit auch bewiesen hat, dass sie damit umzugehen weiß. Deshalb ist es für uns völlig unverständlich, dass hier der Gesetzgeber versucht, diese Dinge auf gesetzliche Grundlage zu stellen.
Ein Weiteres führt zu einer großen Beunruhigung der deutschen Landwirtschaft. So möchte ich betonen, dass über 95 % der Mittel durch die landwirtschaftlichen Betriebe erbracht werden und dass es für die bäuerliche Bevölkerung völlig unverständlich ist, dass jetzt hier andere Berufsgruppen über die Mittelverwendung mit entscheiden sollen. Ich möchte daher mit aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass der Gesetzesentwurf in der jetzigen Form so nicht verabschiedet werden dürfte.
Noch ein weiterer Punkt ist zu erwähnen, was die Belange Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz betrifft. Gerade in den vergangenen Jahren haben wir in den Fachgesetzen klare Regelungen festgelegt, wie die Erzeugung bei uns in Deutschland zu erfolgen hat. Daher ist es völlig überflüssig, diese Belange noch einmal in diesem Marketing-Gesetz gesondert zu verankern. Hinzu kommt, dass das Thema Gruppennützigkeit gerade beim Absatzfondgesetz von besonderer Bedeutung ist. Hier gibt es den verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass diese Gruppennützigkeit auch in Zukunft beachtet werden muss. Gerade der Absatzfonds hat in den vergangenen Jahren bewiesen, dass er diesem Prinzip der Gruppennützigkeit hohe Bedeutung beimisst, was auch für die Zukunft eindeutig gelten muss.
Auch würden mit dieser Gesetzesänderung die massiven Exportanstrengungen gerade der CMA in erheblichem Umfang in Frage gestellt, und zwar deshalb, weil deutsche Exporteure angesichts des steigenden Exportanteils von deutschen Agrarexporten in ihrem Handeln ganz massiv eingeschränkt würden, weil sie im Wettbewerb stehen zu ihren Konkurrenten in Europa, aber auch weltweit. Deshalb ist es nicht hilfreich, diese Punkte hier in diesem Gesetz gesondert anzusprechen.
Schließlich ist zu erwähnen, dass die CMA und der Absatzfonds gerade im Öko-Bereich in den letzten Jahren deutlich bewiesen haben, dass man hier der Trendwende in der Öffentlichkeit in hohem Umfang nachgekommen ist. So sind in den vergangenen Jahren für den Öko-Bereich mehr Mittel ausgegeben worden, als von der Landwirtschaft einbezahlt worden ist. Dies ist nur deshalb möglich gewesen, um das Prinzip der Gruppennützigkeit nicht zu verletzen. So hat der Absatzfonds aus Rücklagen zusätzliche Mittel für die CMA zur Verfügung gestellt.
Was das QS-Prüfzeichen betrifft, so hat die CMA bewiesen, dass sie hier einen sehr intensiven Dialog mit allen am Lebensmittelbereich Beteiligten führt, wobei auch gerade die Verbraucher hierbei intensiv einbezogen wurden.
Abschließend noch ein Wort zur Erhöhung der Mitgliederzahl im Verwaltungsrat, die ich für absolut unnötig halte. So habe ich den Eindruck, dass hier versucht wird - was gerade in der heutigen Zeit absolut kontraproduktiv ist - der Politik, also dem BMVEL mehr Einfluss einzuräumen für die künftige Gestaltung der Agrarmarketing-Maßnahmen in Deutschland. Wir spüren dies schon in den letzten Jahren, dass das Bundesministerium durch verschiedene Maßnahmen sehr intensiv versucht, die Arbeit des Absatzes mitzugestalten, was wir als Landwirte eindeutig ablehnen müssen, da die erforderlichen Mittel ausschließlich von der Landwirtschaft aufgebraucht werden.
Hinsichtlich der ZMP und der Betriebsmittel hat der Vertreter des DBV bereits das entsprechende Anliegen geäußert. Wir würden es außerordentlich begrüßen, wenn über die Novellierung des Absatzfondsgesetzes hier im Grunde genommen der Betriebsmittelvergleich möglich würde, da Betriebsmittelkosten auch jetzt schon in der Landwirtschaft eine erhebliche Rolle spielen, in der Zukunft wahrscheinlich noch eine größere Rolle. Daher wäre es sinnvoll, wenn hier den Landwirten als den Beitragszahlern auch Vergleiche über Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden können, um einen besseren Überblick darüber zu haben, woher sie künftig ihre Betriebsmittel beziehen.

Abg. Albert Deß: Ich habe eine Frage an Herrn Große-Lochtmann. Liegt es in der Logik Ihrer Überlegungen, dass in Zukunft in allen Verbänden die Gruppen, mit denen man einen Dialog führen sollte, auch im Vorstand vertreten sein sollten, also bei den Gewerkschaften die Unternehmerverbände, beim Arbeitgeberverband die Gewerkschaften, bei der SPD die CSU und umgekehrt. Es kann doch wohl nicht sein, dass Personen in Gremien vertreten sind, die keine Beiträge bezahlen. Dies möchte ich in Zukunft gesetzlich festgeschrieben haben, dass immer die Dialoggruppen in den jeweiligen Gremien vertreten sein müssen, die dort keine Beiträge entrichten. Im Agrarbereich glaubt man nun, solchen Unsinn gesetzlich durchsetzen zu können.

Weiterhin habe ich die Frage an Herrn Große-Lochtmann, ob er es auf EU-Ebene für durchsetzbar hält, dass Eier aus Ländern, in denen die Käfighaltung noch nicht wie in Deutschland verboten ist, nach Deutschland eingeführt werden.

Der Vorsitzende: Wir wollen uns in dieser Anhörung auf Fragen zum Absatzfondsgesetz beschränken.

Abg. Albert Deß: Diese Frage ist durchaus angesprochen worden. Ich habe noch die weitergehende Frage, ob der Gesetzgeber in Zukunft Reisen in Länder verbieten muss, in denen die Käfighaltung noch nicht verboten worden ist. Jedenfalls wird das vorliegende Gesetz nicht zum 1. Januar wie vorgesehen in Kraft gesetzt, sofern die CDU/CSU die Bundestagswahlen gewinnen sollte, denn einen solchen Unsinn kann man nicht in Kraft setzen.

Jörg Große-Lochtmann: Ich bin nicht der Ansicht, dass in jedem Ausschuss jedwede Gruppierung vertreten sein muss. Aber die Zusammensetzung des Aus-schusses ist seit dessen Bestehen schon sehr vielschichtig, und zwar sind darin Handwerksverbände, Industrie und Großhandel vertreten. Insofern kann man das, was eben beklagt worden ist, schon seit Bestehen des Ausschusses beklagen. Wenn man diesen Weg nun einmal gegangen ist, würde ich es für sinnvoller erachten, die jetzt angesprochenen Gruppierungen in diese Ausschüsse aufzunehmen und dafür den ein oder anderen bisherigen Vertreter herauszunehmen. Es muss also nicht jede Interessengruppe in jedem Gremium vertreten sein, aber da die Zusammensetzung dieses Ausschusses von vornherein so angelegt gewesen ist, halte ich diese Besetzung im Sinne einer Weiterentwicklung für sinnvoll.
Die Käfighaltung habe ich nur deshalb angesprochen, um deutlich zu machen, dass Politik, wer auch immer sie macht, mit ihren Handlungen auch die Verantwortung für die entsprechenden Konsequenzen trägt. Unabhängig davon, ob man das Verbot von Käfighaltung befürwortet oder nicht, sollte es unstrittig sein, dass es nicht damit getan sein kann, ein solches Verbot in Kraft zu setzen, sich aber nicht um die entsprechenden Auswirkungen zu kümmern. Gerade in diesem Sinne ging es mir darum, darauf aufmerksam zu machen, dass die Politik bei jeglichem Eingreifen in einen Wirtschaftsprozess eine entsprechende Verantwortung trägt, da daraus auch Auswirkungen resultieren, für die die Politik auch in Zukunft Verantwortung trägt. Nicht ging es mir darum, solche Eingriffe als positiv oder negativ zu werten.

Abg. Ulrich Heinrich: Meine erste Frage geht an Herrn Kienle. Sie haben eingangs betont, dass es ein sehr schwieriger Prozess gewesen sei, die CMA überhaupt zu installieren und dass man dies gesetzlich geregelt habe, nachdem dies auf freiwilliger Basis nicht möglich gewesen sei.
Wie schätzen Sie die derzeitige Diskussion draußen in der Landwirtschaft um die
Novellierung des Absatzfondsgesetzes ein, insbesondere die Bereitschaft, auch nach einem Inkraftsetzen dieses Gesetzes in Zukunft Beiträge abzuführen?
Weiterhin habe ich die Frage, ob nicht jede Änderung dieses Gesetzes einer Notifizierung durch die EU-Kommission bedarf und damit eine erhöhte Aufmerksamkeit auf EU-Ebene auf dieses Gesetz lenkt, womit die Gefahr besteht, dass das Gesetz insgesamt in Frage gestellt wird.
Was die Frage zu Marktinformationen auch über Betriebsmittel betrifft, so nimmt der Raiffeisenverband hierzu eine gesonderte Position ein. Hierzu bitte ich Herrn Petersen um nähere Erläuterungen, denn man sollte hier schon an einem gemeinsamen Strang ziehen, dass sowohl die Interessen der Produzenten als auch der Verarbeiter und Vermarkter gewahrt werden.
An Herrn Ruf (CMA) habe ich die Frage, wie sich die Ökobewerbung durch die CMA in den letzten Jahren entwickelt hat.
Weiterhin habe ich folgende Frage. Wenn man von der Tatsache ausgeht, dass die CMA keine Regionalbewerbung betreibt, sondern eine generelle Werbestrategie für deutsche Produkte verfolgt und mit dem Instrument QS diese Konzeption unterstrichen wird, führt dann nicht jede Veränderung in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates und des Flusses der Finanzmittel zu einer Abkehr von dieser Grundsatzkonzeption? Ich habe bisher immer die Auffassung vertreten, dass die Regionalwerbung eine gute Sache ist. Dies sollte daher auch vor Ort, wie z. B. durch die Agrarmarketing-Gesellschaft Sachsen-Anhalt betrieben werden, während die CMA die erwähnten anderen Aufgaben wahrnimmt. Hierzu bitte ich daher Herrn Dr. Lange nochmals um eine Stellungnahme.

Abg. Gustav Herzog: Ich habe eine Frage an alle Sachverständigen. Sind Sie der Auffassung, dass die Berücksichtigung des Tier-, Umwelt- und Verbraucherschutzes beim Agrarmarketing das Vertrauen der Verbraucher in deutsche Produkte der Ernährungswirtschaft verstärkt oder vielmehr schwächt?
Sind Sie im Übrigen der Auffassung, dass die Landwirte das Gesetz als solches und die Zusammensetzung des Verwaltungsrates kennen und in ihre Beurteilung einbeziehen, oder geht es nicht vielmehr um die Frage, welche Arbeit die Durchführungsorganisationen CMA und ZMP machen? Ich stelle diese Frage auch vor dem Hintergrund, dass hier in Berlin und anderswo noch Plakate hingen, auf denen für deutsches Rindfleisch geworben wurde, als es hier in Deutschland die Diskussion auf Grund der BSE-Krise gegeben hat.
Ist die Diskussion um dieses Gesetz also insbesondere auf eine Kampagne zurückzuführen, die mit dem 22.09. etwas zu tun hat, oder handelt es sich vielmehr um eine allgemeine Kritik an der Arbeit jeglicher zwangsfinanzierten Absatzförderung.
An Herrn Petersen habe ich folgende Frage. Sie haben erklärt, dass im Gesetz nicht klar formuliert sei, wie hier Umwelt- und Verbraucherschutz berücksichtigt werden sollen. Wie verträgt sich diese Kritik damit, dass das Agrarmarketing, das sich in der Vergangenheit verändert hat, ebenfalls nicht klar geregelt worden ist.
Herrn Isenberg möchte ich um nähere Erläuterungen zu seiner Aussage bitten, dass das Instrument QS den Verbraucherschutz noch nicht genügend berücksichtige, nachdem die CMA bei der Durchführung von QS beteiligt ist.
Eine Frage an Herrn Dr. Lange. Sie haben die Novellierung zwar grundsätzlich begrüßt, aber die Änderungen nur als einen ersten Schritt bezeichnet. Welche weiteren Schritte halten Sie zur Modernisierung des deutschen Agrarmarketings für erforderlich?
Eine Frage an Herrn Große-Lochtmann. Sie haben aus den vorgesehenen Gesetzesänderungen eine Image-Verbesserung für die deutsche Landwirtschaft abgeleitet. Wie bewerten Sie diese Novellierung in Konkurrenz zu ausländischen Mitbewerbern? Könnte sie möglicherweise dazu beitragen, dass Deutschland gegenüber anderen Ländern, die nicht über den hiesigen nationalen Standard verfügen, sowohl im Inland wie auch beim Export Wettbewerbsvorteile gewinnt?
Schließlich eine Frage an Herrn Ruf. Sie haben das Anliegen der Novellierung als richtig und sinnvoll bezeichnet, aber in Frage gestellt, ob dies gesetzlich geregelt werden müsse. Weiterhin befürchten Sie eine massive Beeinträchtigung der bisherigen Exportanstrengungen der deutschen Agrarwirtschaft. Hierzu wäre ich Ihnen für nähere Erläuterungen dankbar.

Abg. Matthias Weisheit: Der DBV hat die Forderung erhoben, die Marktinformationen auch auf Betriebsmittel auszudehnen. Hierzu wurden Bedenken geäußert, so vom DRV, aber auch von anderer Seite. Ich bitte daher alle Sachverständigen um eine Stellungnahme zu dieser Forderung, die ich für selbstverständlich halte.
Von Herrn Ruf, Herrn Kienle und Herrn Petersen kam der Einwand gegen die Novellierung, dass die Verankerung der Berücksichtigung von Tier-, Umwelt- und Verbraucherschutzbelangen in diesem Gesetz sich erübrige, da diese im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften ohnehin zu berücksichtigen seien. Daher die konkrete Frage, wer einen Schaden zu erwarten habe, wenn man die Berücksichtigung dieser Belange gleichwohl auch in diesem Gesetz verankert.
Schließlich habe ich die Frage, ob der Kritik an der vorgesehenen Benennung von Vertretern aus den Bereichen Ökolandbau, Tier- und Umweltschutz durch das BMVEL wenigstens teilweise dadurch entsprochen würde, wenn die Benennung auf Vorschlag der Ökolandbauverbände, der Tierschutzverbände und der Umweltschutzverbände zu erfolgen hätte. Damit würde es hier wie in den übrigen Bereichen ein Vorschlagsrecht geben.

Der Vorsitzende: Ich habe an alle Sachverständigen die Frage, ob man das Gesetzesvorhaben nicht dann, wenn die Diskussion darüber mit dem 22. September zu tun haben sollte, auch entsprechend zurückstellen sollte, um es dann losgelöst von dieser Auseinandersetzung in Ruhe beraten zu können.
Weiterhin habe ich die Frage, ob Deutschland in den Bereichen Tier-, Umwelt- und Verbraucherschutz Nachholbedarf gegenüber anderen Mitbewerberländern hat und ob es Bereiche der Landwirtschaft gibt, für die nicht geworben werden kann, da sie den nationalen Anforderungen hinsichtlich Tier-, Umwelt- und Verbraucherschutz nicht entspricht.
Eine Frage habe ich an Herrn Isenberg, Sie haben erklärt, dass Ihnen nach Ihrer Auffassung das Gesetz hinsichtlich der vorgesehenen Besetzung des Verwaltungsrates nicht weit genug gehe. Welche Vorschläge haben Sie hierzu und welche Verbände aus den Bereichen Ökolandbau, Tierschutz und Umweltschutz sollen vertreten sein? Würden Sie z. B. akzeptieren, dass der Deutsche Jagdschutzverband Mitglied in dem Verwaltungsrat sein würde?
Die hierzu eingeworfene Frage des Abg. Gustav Herzog - ob die denn auch bezahlen - passt mir recht gut, denn dies ist die grundsätzliche Frage, ob die im Verwaltungsrat vertretenen Verbände auch Beiträge leisten.
In diesem Zusammenhang habe ich eine Frage an Herrn Kienle zu den Erfahrungen bei den Bauern vor Ort, inwieweit man damit rechnen müsse, dass die Akzeptanz von Zahlungen für die CMA in Frage gestellt wird, wenn künftig Vertreter von Verbänden, die keine Beiträge leisten, durch ihre Benennung in den Verwaltungsrat eine Entscheidungsbefugnis erhalten.
Ich erinnere an die heftigen politischen Diskussionen über die CMA und den Absatzfonds in früheren Legislaturperioden, was das Mitspracherecht betrifft. Dies komplexe und nicht sehr stabile Gefüge würde durch dies Vorhaben der Koalition weiter instabilisiert.
Eine weitere Frage habe ich an Herrn Isenberg. Sie haben erklärt, die Sicherheit sei durch QS nicht gewährleistet. Sollten Sie dies nicht so gemeint haben, bitte ich dies noch einmal zu erläutern, da man ansonsten eine entsprechende Aussage des Bundesverbandes so nicht stehen lassen könnte.
Eine weitere Frage an Herrn Große Lochtmann. Sie haben ausgeführt, dass Transferzahlungen durch den Steuerzahler legitimiert sein müssen. Welche Transferzahlungen meinen Sie hiermit und hat dies mit dem hier angesprochenen Bereich zu tun?
Auch haben Sie erklärt, dass eine Kostenersparnis nur infolge eines technischen Fortschrittes in der Landwirtschaft möglich sei. Hat dies etwas mit Qualität und Sicherheit zu tun?
Im Übrigen resultiert das Unbehagen seitens der Opposition gegenüber dem Gesetzesvorhaben nicht daraus, dass im Verwaltungsrat künftig zwei oder drei Mitglieder mehr vertreten sind, sondern daraus, dass eine andere politische Richtung damit bezweckt werden soll. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass die Bundesregierung erklärt, die Änderung des Absatzfondsgesetzes sei ein Teil der Agrarwende.
Daher die Frage, ob dieses Vorhaben ein Teil der Agrarwende sein soll oder ob es sich nicht vielmehr um einen Teil des Instrumentes handelt, mit dem die Bauern mit ihrem Geld ihren Absatz fördern.

Adalbert Kienle, DBV: Ich teile die Auffassung, dass mit der vorgesehenen Gesetzesänderung die Bereitschaft eines großen Teils der Landwirte, für den Absatzfonds und damit für die beiden Töchter Sonderabgaben zu leisten, massiv zurückgehen könnte. Dies würde zu einer intensiven Grundsatzdiskussion führen und hängt auch mit Ankündigungen der Koalition zusammen, dass es sich hier um einen Teil der Agrarwende handele. Damit wird von der Politik unmissverständlich erklärt, dass hier eine bestimmte Strategie verfolgt wird und dazu alle möglichen Instrumente als Hebel eingesetzt werden sollen.
Eingangs habe ich bereits auf unsere jüngsten Erfahrungen hinsichtlich der Thematik Nachhaltigkeit verwiesen, wo das Bundeskabinett etwas völlig anderes auf den Weg bringt als dies von dem von der Bundesregierung eingesetzten Nachhaltigkeitsrat empfohlen wird. Ich bin sehr betroffen darüber, wie der zurückgetretene Vertreter der Landwirtschaft, der wohl von allen hoch geachtete DLG-Präsident von dem Busche seinen Rücktritt begründet. So hat er im Ernährungsdienst vom 27.04. Folgendes erklärt: ?Mein Rücktritt war unvermeidlich, wenn ich nicht einer unakzeptablen Polarisierung Vorschub leisten wollte.? Dann fügt er folgende Argumentationskette an: ?Ökolandbau ist nachhaltig?. Obwohl der Nachhaltigkeitsrat selber gesagt hat: ?... nicht nachhaltig, ist nicht sinnvoll ein Indikator.? Jetzt wieder von dem Busche: ?Daher brauchen wir 20 % Ökolandbau bis zum Jahr 2010 und - in logischer Gedankenführung - irgendwann 100 %, damit die deutsche oder gar die globale Landwirtschaft nachhaltig wird.? ) siehe Richtigstellung Seite 35)
Dies macht die Landwirte betroffen. Mit dem Absatzfonds ist über Jahrzehnte eine Sonderabgabe festgesetzt worden, für die vom Verfassungsrecht her strenge Kriterien gelten, die zum Teil beschrieben worden sind.
Im Übrigen kann ich nur bestätigen, dass alle Beteiligten bisher die Meinung vertreten haben, dass das Verhältnis Absatzfonds und EU-Kommission ein sehr sensibles ist. Diese Meinung ist von dem ehrenamtlich Verantwortlichen für den alten Absatzfonds, einem SPD-Abgeordneten, über Jahre hinweg sehr eindringlich vertreten worden. Auch ist diese Auffassung noch vor kurzem vom BMVEL, allerdings nicht auf der Leitungs-, sondern auf der Arbeitsebene geäußert worden.
Zur Frage Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz und Agrarproduktion kann man natürlich nur mit ja antworten, aber dieses ?ja? bedeutet nicht, dass infolgedessen ein Gesetz geändert werden muss, da eine Berücksichtigung der entsprechenden Belange bereits gesetzlich geboten ist, woran sich die Beteiligten auch halten. Darauf wird auch immer wieder über die beiden Töchter des Absatzfonds werbend hingewiesen, dass man in Deutschland hohe Standards hat, in vielen Bereichen höher als in anderen Teilen Europas und der Welt.
Im Übrigen wird es eine sehr schwierige Diskussion geben, wenn die Gesetzesänderung wie vorgesehen durchgedrückt werden sollte.
Für die Frage - Kampagne/22. September - habe ich kein Verständnis. Hiermit kann ich aus Sicht des DBV nichts anfangen.
Aus der Fragestellung des Abg. Weisheit zu den Betriebsmitteln höre ich heraus, dass man dort Verständnis für unser Anliegen und unsere Not hat. Bisher hat man hierzu keinen Weg gefunden. Ich würde es begrüßen, wenn die Politik zusammen mit der Wirtschaft einen entsprechenden Lösungsweg finden würde.
Die Frage nach dem Vorschlagsrecht für Tier-, Umwelt- und Verbraucherschutzverbände kann ich jetzt nicht abschließend beantworten. Grundsätzlich kann man jedoch sagen, dass sich eine Benennung nur auf Vorschlag ganz anders in das Gesetzessystem einfügt, als wenn die Benennung direkt durch die Behörde, die auch die Rechtsaufsicht wahrnimmt, erfolgt.
Was das Thema CMA-Absatzfonds betrifft, so wird es auch für einen erfahrenen Verbandsvertreter vor Ort sehr schwer, wenn dieses Thema fundamental behandelt wird. Ich befürchte, dass mit der vorgesehenen Gesetzesänderung schwere Zeiten auf die Landwirtschaft zukommen, ganz einmal zu schweigen davon, wenn es dazu kommen sollte, dass das Gesetz im Kern von Brüssel in Frage gestellt werden sollte und Deutschland in dem sehr harten internationalen Wettbewerb auf das Instrument der Absatzförderung verzichten müsste.

Dr. Volker Petersen, DRV: Was die Fragen zur vorgesehenen Erweiterung des Gesetzesauftrages betrifft, so ist der politische Akt des Absatzfondsgesetzes, die Landwirtschaft per Gesetz zusammenzuschließen, um für diesen zersplitterten Sektor gemeinsam Absatzförderung betreiben zu können. Weniger geht es hierbei um die tägliche Ausrichtung der Absatzförderung, die man seit Jahrzehnten in ständiger Fortentwicklung betreibt. Insofern stellt sich schon die Frage nach den Auswirkungen einer Änderung, mit der neue Wegmarken im Gesetz festgeschrieben würden.
In den Gremien sind sowohl die belasteten als auch die an der Absatzförderung direkt Beteiligten zusammengeschlossen, die dem Kernanliegen des Gesetzes durch Erheben von Beiträgen, durch die Abführung der Beiträge und durch die tägliche Marktarbeit verbunden sind. Es ist nun nicht so, dass man in diesen Gremien unbedingt den Rat von Verbrauchern benötigt, da es Teil der täglichen Marketingarbeit ist, sich mit dem verändernden Verbraucherverhalten auseinanderzusetzen. Innerhalb der CMA gibt es eine große Abteilung Marktforschung. Marketing kann nur erfolgreich sein, wenn man dem Volk sozusagen aufs Maul schaut, um zu sehen, was der Verbraucher erwartet, wie man ihn ansprechen kann und wie man für die Landwirtschaft ein besseres Image schaffen kann mit einem zeitgemäßen Ansprechen des Verbrauchers. So liegt die Image-Kampagne der CMA noch nicht lange zurück, um auch damit wieder eine Brücke zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern zu schaffen.
Man habt die Sorge, dass man mit der vorgesehenen Änderung des Gesetzes zum jetzigen Zeitpunkt eine Bewegung einleitet, von der man am Ende nicht weiß, wo sie endet. Im Gesetzentwurf stehen jetzt die neuen Zielvorgaben, aber wie dies umgesetzt werden soll, bleibt offen. So stellt sich die Frage, ob es ausreicht, die bestehenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten, was eine Selbstverständlichkeit ist, oder ob die Umsetzung im Rahmen einer verstärkten Fachaufsicht erfolgen soll, die dann die in Fachkreisen von Marketing-Experten aus verschiedenen Bereichen erarbeiteten Maßnahmen in diese oder jene Richtung korrigiert. Dies sind die Bedenken, die man mit dieser Novellierung verbindet.
Zur Frage der Einbeziehung der Betriebsmittel in die Marktinformationen verweise ich auf das Gesetz, das in den Aufgaben den Absatz und die Verwertung von Erzeugnissen der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft definiert. In diese Aufgabe und Finanzierung sind diejenigen eingebunden, die Erzeugnisse herstellen. Wenn jetzt eine weitere Produktgruppe in dem Absatzfondsgesetz verankert werden soll, führt dies zu einem anderen Gesetz, das sich nicht nur mehr mit den Erzeugnissen befasst, sondern auch mit den Betriebsmitteln und damit den Vorleistungen. Da stellt sich dann wieder die Frage der Gruppennützigkeit, wonach es eine enge Verbindung zwischen den belasteten und begünstigten geben muss. Wenn man eine entsprechende Erweiterung des Gesetzes will, muss man auch diejenigen, die von solchen Maßnahmen einen Nutzen haben, entsprechend finanziell belasten, also Abgaben auf Betriebsmittel erheben.
Eine weitere Konsequenz davon wäre auch, in den Absatzfonds auch solche Organisationen und Branchen einzubeziehen, die an Herstellung und Vertrieb von Betriebsmitteln beteiligt sind. So müsste man z. B. die chemische Industrie, oder wer auch immer Hersteller für ein entsprechendes Produkt ist, der Logik des Gesetzes entsprechend in den Absatzfonds einbinden.

Der Vorsitzende: Handelt es sich hierbei um Gründe oder Begründungen.

Der Vorsitzende: Hierbei geht es ausschließlich um die Frage, ob das Absatzfondsgesetz eine solche Weiterentwicklung verträgt.

Der Vorsitzende: Würde der DRV die Intension dieser Erweiterung unterstützen, sei es in diesem oder einem anderen Gesetz?

Dr. Petersen: Dies ist eine andere Frage, ob man ggf. im Rahmen einer Durchführungsverordnung Marktinformationen für Betriebsmittel bereitstellt. Hierbei würde es sich dann nicht um die Ebene des Gesetzes, sondern vielmehr die operative Ebene handeln, was noch genauer zu prüfen wäre. Diese Frage ist bisher innerhalb des ZMP erörtert worden, ist aber dort von der Sache her noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis gekommen.

Der Vorsitzende: Aber bei Ihnen gibt es doch auch grundsätzliche Bedenken.

Dr. Petersen: Ja, wir haben auch grundsätzliche Bedenken.

Thomas Isenberg: Ich möchte noch einen Punkt ergänzen, und zwar, wann die Amtszeit des neuen Verwaltungsrates beginnt. Diese Zeit müsste mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes beginnen, damit die Ziele auch erreicht werden können.
In der Tat könnte es auch ein Vorteil für die deutschen Landwirte sein, wenn hier Umwelt- und Verbraucherschutz noch mehr als bisher bei der Marketing-Gattungswerbung ausgelobt würde, die die CMA durchführt. Insofern wäre es ein Vorteil, die Aufgaben des Fonds und der Gremien entsprechend zu erweitern.
Was die vorgetragenen Bedenken betrifft, die von den anwesenden Verbandsvertretern am besten eingeschätzt werden können, so hoffe ich, dass es seitens der Verbände auch entsprechende Bemühungen geben werde, die Landwirte von den Chancen einer entsprechenden Erweiterung des Gesetzes zu überzeugen. Die Ausweitung bezieht sich nicht nur auf das Segment ökologischer Landbau, sondern es bezieht sich auf die Tierschutz-, Umwelt- und Verbraucherschutzbelange im weitesten Sinne.
Ich meine nicht, dass ich in dem Statement erklärt habe, dass das Instrument QS unsichere Lebensmittel produziert. Klar ist allerdings, dass es eine absolute Sicherheit nicht gibt.

Der Vorsitzende: Dies habe ich auch nicht behauptet, sondern ich habe folgende Formulierung von Ihnen festgehalten: Sicherheit ist durch QS nicht gewährleistet.

Thomas Isenberg: Eine absolute Sicherheit ist sicherlich nicht gewährleistet durch QS, aber QS leistet einen Beitrag dazu, die Sicherheit zu maximieren, und zwar dadurch, dass es ein prozessorientiertes Verfahren ist mit Dokumentationsschritten, das natürlich in den Verfahrensabläufen einen Sicherheitsbeitrag leistet. Darauf muss man sicherlich auch hinweisen, dass solch ein Qualitäts-/Sicherungssystem einen potenziellen Vorteil hat für sicherere Lebensmittel.
Was ich aus Verbraucherschutzsicht kritisiere, ist der Punkt, dass dieses Zeichen von den Betreibern oder Anzeichengeber selber benannt, Qualität und Sicherheit andererseits aber nur als Prüfzeichen bezeichnet wird. So wird auch bewusst negiert, dass es eben kein Qualitätslabel ist, also kein Gütesiegel in dem Sinne, mit dem Verbraucher in der Regel besondere Qualitätseigenschaften, die über Sicherheit hinausgehen, assoziieren.
Insofern ist es wichtig, dass dann, wenn die Aufgabenstellung der CMA sowohl Qualität wie auch Sicherheit umfasst - was zu begrüßen ist -, auch von der CMA ein besonderer Kommunikationsaufwand bundesweit betrieben wird, um auch weitere Qualitätsdimensionen, die über Sicherheit hinausgehen und im Tier-, Umweltschutz und anderen Verbraucherschutzwerten liegen, den Verbrauchern aufzuzeigen.
Wenn man sich die aktuelle Kampagneplanung der CMA für das QS Prüfzeichen ansieht, dann stellt einer der potenziellen Werbesprüche ?Ja, gut und sicher!? eine potenzielle Irreführung dar, was noch einmal zu bewerten wäre - weil dieser Begriff ?gut? alles mögliche an Assoziationen bei Verbrauchern provoziert. So glauben diejenigen, die bei Qualität eher an Umweltschutz denken, dass diesem Bedürfnis damit entsprochen wäre. Nach Erkenntnissen der Verbraucherzentrale ist es nicht so, dass dieses QS Prüfzeichen substanziell weitgehende Qualitätsdimensionen erreicht. Wir haben Kriterien vorgelegt für eine nachhaltige Produktion von Putenfleisch, Mastgeflügel, Rind und Schwein, und zwar für eine nachhaltige, nicht ökologische Produktion, wo noch einmal die unterschiedlichen Dimensionen klar werden, und da weicht QS eben auch davon ab.
Wenn ich mir dann in der Vergangenheit Kommunikationsstrategien für diese Gattungswerbung von der CMA betrachte: Fleisch, ein Stück Lebenskraft - so ist dies auch eine sehr pauschale Aussage, die mit einem riesigen Budget in Höhe von rund 160 Mio. DM im letzten Jahr kommuniziert werden konnte. Damit wird der Verbraucher, der sich ein differenziertes deutsches Marktsegment erschließen und deutsche Produkte aus einer höherwertigen Produktion unterstützen möchte, potenziell nicht aufgeklärt.
Vor diesem Hintergrund ist es nach unserer Auffassung nicht ausreichend, dass die CMA-Werbung nur auf Marketing-Techniken, auf Mafo-Zahlen beruht, sondern hier bedarf es einer wahrhaftigen Produktgattungsaussage für den Verbraucher. Dies müsste auch in einem Verwaltungsrat mehr thematisiert werden über die Frage, welche Kampagne die CMA fährt. Deshalb hat sich die Verbraucherzentrale auch ausdrücklich für die vorgesehene Erweiterung der Aufgabenstellung und des Verwaltungsrates ausgesprochen.
Was die Situation Deutschlands im europäischen Vergleich betrifft, so hat Deutschland beim Verbraucherschutz sicherlich Stärken, während es in anderen Bereichen massive Defizite gibt. Aber Verbraucherschutz ist mehr als das Einhalten gesetzlicher Regelungen, sondern dazu gehört auch die wahrhaftige Produktaussage. Deshalb ist es sinnvoll, wenn der Gesetzgeber einen Fonds schafft, der deutsche Agrarprodukte bewerben soll und bewusst auch diese Kriterien mit einbezieht, da letztendlich der Steuerzahler zum einen die Landwirtschaft mit subventioniert und zum anderen teilweise die Produkte dem deutschen Verbraucher teurer angeboten werden.

Für die Besetzung des Verwaltungsrates gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Die eine Möglichkeit ist die, Vertreter auf Vorschlag eines Verbandes zu benennen, was eine gute Lösung ist, sofern es hier eindeutige Verbände gibt, die man in das Gesetz mit aufnehmen möchte.
Demokratietheoretisch gibt es natürlich auch eine breite Legitimation mit der vorgesehenen Formulierung, wonach das Bundesministerium Vertreter aus den Bereichen A, B, C beruft. Ich persönlich begrüße grundsätzlich die Benennung eines konkreten Verbandes. Aber auch die vorgesehene Formulierung, womit die Exekutive die Legitimation erhalten würde, aus einer relevanten Personengruppe, die sich organisiert hat, Vertreter zu benennen, ist per se nicht undemokratisch, sondern die dadurch benannten Vertreter sind legitimiert durch das Gesetz und die exekutive Handlung der dafür zuständigen Bundesoberbehörde. Mein Vorschlag allerdings wäre, hier beim Tierschutz wesentlich eindeutiger zu sein, indem man den Deutschen Tierschutzbund benennt, wobei man beim Umweltschutz sicherlich noch einmal hierüber nachdenken muss.

Dr. Thomas Lange: Wir sind der Meinung, dass regionale Werbemaßnahmen effizienter sind und daher wünscht man sich, dass die CMA mehr in diese Richtung tut. So gibt es das zentral/regionale Marketing, bei dem aus dem Absatzfonds über die CMA, wenn auch nur marginal, entsprechende Mittel in die Länder fließen. Dies ist wichtig und sollte entsprechend ausgeweitet werden.
Was die Berücksichtigung von Belangen des Tier-, Umwelt- und Verbraucherschutzes betrifft, so ist dies beim Marketing bisher noch zu wenig berücksichtigt worden. Man ist bisher mehr bei allgemeinen Grundsätzen stehen geblieben. Hier gibt es also Handlungsbedarf und dabei soll man auch keine Konflikte scheuen, z. B. mit dem Handel, mit dem man permanent einen sog. Schmusekurs fährt. Deshalb befürworte ich die vorgesehene Gesetzesänderung, da dies ein deutlicher Fingerzeig ist, mehr in dieser Richtung zu tun.
Was die Stimmung bei den Landwirten betrifft, so habe ich die hier dargestellte Unruhe nicht feststellen können. Seit 11 Jahren bin ich im Agrarmarketing tätig, und zwar zuerst in Niedersachsen und die letzten drei Jahre in Sachsen-Anhalt. So gibt es immer wieder den Vorwurf der praktizierenden Landwirte, dass das Geld der CMA im Binnenmarketing weitgehend zum Fenster hinausgeworfen wird. Dies habe ich erst in der letzten Woche wieder bei der Jahrestagung des Geflügelwirtschafts-verbandes Sachsen-Anhalt von den Landwirten gehört. Das sollte uns eigentlich zu denken geben, dass hier irgendetwas mit der bisherigen Marketing-Ausrichtung nicht stimmt. Seit Jahren wird dies Thema an der Basis erörtert. Eine - wie hier vorgetragen - entsprechende Unruhe bei den Landwirten über die Novellierung kann ich also nicht bestätigen. Sicherlich würden die Landwirte auf die Barrikaden gehen, und zwar zu Recht, wenn z. B. von den Mitteln des Absatzfonds 20 % zur Förderung des Ökolandbaus zur Verfügung gestellt würden. Dies darf keinesfalls passieren, ist jedoch nicht zu erwarten.
QS ist sicherlich eine Maßnahme, die in die richtige Richtung geht. Allerdings wird die Art und Weise, wie QS eingeführt wird, von den Fachleuten als abenteuerlich bezeichnet. So gibt es eine Multiplikatorenschulung der Landwirte von insgesamt sechs Stunden. Vier Stunden davon sind Theorie, zwei Stunden sind dafür vorgesehen, wie die Kontrollhefte auszufüllen sind. Dann müssen 10 % der Teilnehmer an den Schulungen zertifiziert werden, die restlichen 90 % erhalten gleichzeitig das QS-Zeichen und haben 12 Monate Zeit, die Zertifizierung nachzuholen. Dies ist eigentlich Betrug, denn auf diese Weise gehören Betriebe dazu, bei denen man nach sechs, acht oder zwölf Monaten feststellt, dass sie nicht Q/S-tauglich sind und die man daher rausschmeißen muss. Dies ist der Sachstand und der ist mir heute morgen beim Gespräch mit dem Landeskontrollverband Sachsen-Anhalt bestätigt worden, der mich gebeten hat, diese Bedenken auch hier noch einmal zu äußern. Kennzeichnend ist im Moment eine Eile, die nur Schaden verursachen kann. So halte ich den Nutzen für sehr fragwürdig, wenn man zum Jahresende 80 % der Betriebe in dem System hat, wovon die Mehrheit jedoch nicht zertifiziert ist. Irgendwann wird es ein böses Erwachen geben, nämlich beim ersten Skandal.
Hinsichtlich der weiteren Schritte zur Modernisierung beim Agrarmarketing möchte ich zwei Punkte nennen. So geht es zum einen um mehr Transparenz, denn bestimmte Auskünfte kann man bis heute nicht erhalten. So habe ich einmal um einen Vergleich gebeten, wie die Mittel im Regionalmarketing auf die Länder verteilt werden. Auf die Antwort warte ich heute noch. Insofern halte ich es für erforderlich, dass die Länder mehr Mitspracherechte im Verwaltungsrat erhalten, um in manchen Bereichen stärker ihre Besonderheiten berücksichtigen zu können, was dann letztlich auch zu einem effizienteren Einsatz der Mittel führt. Insgesamt sollten also deutlich mehr Mittel über den Absatzfonds oder direkt die CMA in die Bundesländer fließen. Denn die Mittel kommen von den Landwirten aus den einzelnen Regionen. Diese haben daher einen Anspruch auf ein Agrarmarketing, das speziell auf ihre Region zugeschnitten ist.
Viel ist heute von der sog. Gruppennützigkeit die Rede gewesen. Im Bereich des Zentral-regional-Marketings gibt es dies bisher überhaupt nicht bei der CMA. So weiß ich, dass Bayern zwanzigmal mehr Mittel erhält als Sachsen-Anhalt. Zwar ist die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt kleiner, aber nicht zwanzigmal.

Jörg Große-Lochtmann: Ich würde mal behaupten, dass die Aufnahme der vorgesehenen Änderung in das Gesetz nur unwesentlich oder überhaupt nicht zu einer Image-Verbesserung führt. Die Änderung ermöglicht allein eine Kommunikation darüber, über die dann ein Verbesserungseffekt gegeben ist. Das, was Landwirte darüber wissen, was wir hier tun, halte ich für äußerst gering.
Bei der Frage, ob es darum geht, ob BMn Künast ihre Agrarwende über eine entsprechende Gesetzesänderung durchdrückt oder ob Landwirte ihre Vermarktungschancen hiermit verbessern, handelt es sich um eine Frage, die ich als Sachverständiger hier nicht beantworten muss. Meine Aufgabe ist es nicht, Ihnen zu sagen, wer am besten diese Gesetzesänderung eingebracht hätte. Meine Aufgabe ist es nur, die Vermarktungschancen der Gesetzesänderung für die deutsche Landwirtschaft zu bewerten und nur entsprechende Fragen möchte ich beantworten. Auch Landwirte müssen lernen, dass BMn Künast, auch wenn sie möglicherweise nicht zu ihren bisherigen Haupt-Wohltätern zählt, durchaus etwas tun kann, was in der Konsequenz gut für die Landwirte ist. Dies ist nicht auszuschließen. Meine persönliche Hoffnung in Richtung Politik ist auch immer die, dass man Politik vielmehr an ihren Wirkungen beurteilen soll als daran, wer sie veranlasst. Deshalb hängt die Frage, wie eine solche Umsetzung bei den Landwirten ankommt, davon ab, wie diese Umsetzung den Landwirten vermittelt wird.
Wenn die CMA die Gesetzesänderung als Kritik an ihrer bisherigen Arbeitsweise versteht, sind solche Konflikte vorprogrammiert. Ich hätte mich überhaupt nicht gewundert, wenn die CMA selber eine solche Gesetzesänderung initiiert und der DBV erklärt hätte, dass man das im Sinne seiner Tätigkeit für sinnvoll erachte. In diesem Falle könnte ich mir nicht vorstellen, dass es auf Seiten der Landwirtschaft entsprechende Protestwellen geben würde.
Die Frage, inwieweit die Gesetzesänderung zu einer Imageverbesserung für die deutsche Landwirtschaft in Konkurrenz zu ausländischen Mitbewerbern führt, ist schwer zu beantworten. Zwar gibt es eine EU-weite Agrarpolitik, aber gleichwohl versucht jede nationale Agrarpolitik, ihre Landwirte im Vergleich zu den anderen besser zu stellen, ohne dabei den Qualitätsanspruch der Produkte näher zu prüfen. Dies ist auch verständlich, denn die Branche ist nicht europaübergreifend zusammengeschlossen.

Der Vorsitzende: Dies gilt natürlich auch für die Bundesländer und das regionale Marketing.

Jörg Große-Lochtmann: Selbstverständlich, dies gibt es auf mehreren Ebenen. Insofern ist es auch schwierig, diese Imageverbesserung insgesamt zu bewerten. Ich weiß auch aus meiner Zertifizierungspraxis nur, dass im Öko-Landbau deutsche Produkte international einen sehr, sehr hohen Standard haben, den ökologische Verbände für diese Waren erhoben haben, die hier auch die meisten Grenzen passieren, während ausländische Produkte auch aus anderen EU-Ländern größere Probleme haben.
Ich möchte aus meiner internen Kenntnis des ökologischen Landbaus auch sagen, dass Zertifizierer, die nicht die besten Öko-Zertifikate für ihre Waren in ihrem Besitz haben, natürlich auch sehr wohl wissen, wie sie diese Waren am leichtesten in der EU absetzen. Das ist durchaus ein Problem, dass das Tonnenprinzip von Liebig umgekehrt funktioniert: das Wasser läuft auch da in die Tonne hinein, wo das Niveau der Deckelung am niedrigsten ist. Wenn das Wasser drin ist, befindet es sich in der gesamten Tonne.
Insgesamt weiß ich also nicht, ob sich das Image der Produkte auf Grund der Gesetzesänderung verbessert. Ich denke aber, dass wir sehr wohl in der Landwirtschaft ein gutes Image zumindest in Teilbereichen unserer Produkte haben.
Zu dem Vergleich der Gesetzgebung zum Tierschutz in der EU bin ich überfragt. Ich kann Ihnen nur so viel sagen, dass meiner Kenntnis nach der Tierschutzstandard in Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Ländern ein verhältnismäßig hohes Niveau hat. Das Problem, das ich allerdings in Deutschland sehe, ist, dass das Niveau allerdings, was durchaus auch manchmal auf den ökologischen Landbau zutrifft, leider nicht entsprechend kommuniziert wird. So wird also etwas aufgebaut, was tatsächlich besser ist und zum Teil auch mehr Kosten verursacht, während der sich daraus ergebende Vorteil werbetechnisch nicht denjenigen vermittelt wird, die dies letztendlich bezahlen müssen.
Was die Frage nach den Transferzahlungen betrifft, so hat dies nichts mit dem Absatzfonds zu tun, denn dort handelt es sich um eigenfinanzierte Mittel. Mir ging es nur darum, insgesamt die Problematik, die die Landwirtschaft in unserer heutigen Gesellschaft hat, darzustellen, und zwar insbesondere dadurch, dass auf Grund der Struktur von Landwirtschaft, nämlich letztendlich einer atomistischen Produktion, Landwirte viel stärker der Gefahr ausgesetzt sind, nach den schlechtesten ihrer Branche beurteilt zu werden, da sich die besseren nicht ausreichend im Marketing von ihnen absetzen können. Dies muss man hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Branche berücksichtigen.
Insofern ist jeder Skandalfall immer etwas, was gleich alle betrifft, und im Übrigen auch auf alle Bereiche der Landwirtschaft zutrifft. Hierzu möchte ich Ihnen noch ein praktisches Beispiel aus meinem unmittelbaren Erfahrungsbereich nennen. Der Öko-Standard, der jetzt von BMn Künast in Kraft gesetzt wurde, fußt auf der EU-Öko-Verordnung. Es gibt einige im Öko-Landbau, die durchaus berechtigte Ängste davor haben, dass auf Grund des dort niedriger formulierten Niveaus möglicherweise eher die Wahrscheinlichkeit eines problematischen Vorfalles stattfindet, wovon aber dann diejenigen, die durchaus die schärferen Richtlinien einhalten, ebenso betroffen wären. Diese Problematik trifft die Landwirtschaft insgesamt, die immer nach ihrem schlechtesten Vertreter beurteilt wird.
Mit den Transferzahlungen meine ich die Zahlungen, die auf Grund der EU-Finanzierung, teilweise aber auch auf Grund der staatlichen Kofinanzierung im Rahmen der Flächenbeihilfen an die Landwirte ausbezahlt werden. Dies kann man auch immer unterschiedlich darstellen, so Journalisten, wonach jeder Steuerzahler subventioniert jeden Landwirt durchschnittlich mit 3.000 DM im Monat, oder auch andere Zahlen nennt, womit man natürlich auch Dinge deutlich machen kann, die der Realität allerdings nicht entsprechen, denn man muss dann auch erwähnen, dass dazu auch die andere Seite der niedrigen Lebensmittelpreise gehört.
Technischer Fortschritt und Verbrauchersicherheit haben erst einmal nichts miteinander zu tun. Wir leben in einem Land, das geprägt ist als industrieller Wirtschaftsstandort mit Dienstleistungen und einer Produktionsindustrie, wobei unser Lohnniveau im Wesentlichen von diesen Bereichen abhängt. Die Landwirtschaft muss sich in Konkurrenz daran messen lassen, wie sehr sie in ihrem Wirtschaftsbereich Vergleichslöhne zahlen kann. Dies wird zum Teil durch soziale Komponenten - an der eigenen Scholle, am eigenen Betrieb hängen - etwas abgedämpft. Grundsätzlich gibt es aber eine entsprechende Abwanderung in der Landwirtschaft. Die Chancen, sein eigenes Produkt unabhängig von der Konkurrenz neu zu kreieren, sind für einen landwirtschaftlichen Betrieb natürlich sehr gering. Insofern hat er bei einem entsprechenden Kostendruck nur die Chance zu prüfen, wie er die Kosten in seinem Betrieb senken kann. Wenn dies die Lohnkosten sind auf Grund unserer Gesellschaftsstruktur, dann geht dies nicht anders, ob das erfolgreich ist oder nicht.

Der Vorsitzende: Herr Große-Lochtmann, ich hatte die Frage deshalb gestellt, da Sie dies in den Kontext mit Qualität und Sicherheit gestellt haben. So haben Sie vom Kostendruck in der Landwirtschaft gesprochen, der dann dazu führt, dass wir zu einem technischen Fortschritt kommen. Auch war aus Ihrem Statement zu verstehen, dass dieser technische Fortschritt, weil Sie dies im Zusammenhang mit Qualität und Sicherheit genannt haben, nichts mehr mit Qualität und Sicherheit zu tun hat.

Jörg Große-Lochtmann: Es hat nichts damit zu tun. Insofern gebe ich Ihnen Recht. Ich wollte eigentlich auf die Problematik eingehen, dass wir in der deutschen Landwirtschaft letztendlich auf der puren Preisebene bei einer hundertprozentigen Vergleichbarkeit schwere Wettbewerbsbedingungen für unsere Landwirte haben, und zwar auf Grund des eben geschilderten Umfeldes. Wir stehen vor einer EU-Osterweiterung und letztendlich können wir nur teurere Produkte verkaufen, weil wir sie hier teurer produzieren müssen. Dies ist nur möglich, wenn wir einen zusätzlichen Vorteil damit verkaufen, da der Verbraucher ein offensichtlich gleiches Produkt lieber billiger als teurer kauft, wenn er die Wahl hat.
Mir ging es darum, dass wir essenziell darauf angewiesen sind, zusätzliche Attribute für unsere landwirtschaftlichen Produkte zu finden und andere Produkte daraus zu machen, als vielmehr einen Weltmarktweizen anzubieten. Wenn wir dies tun, müssen wir ihn auch zu Weltmarktpreisen anbieten. Dies erfordert das politische System, in das wir uns mit GATT und EU insgesamt begeben haben.
Was die Gruppennützigkeit betrifft, wo begrüße ich ausdrücklich das Engagement. Ich betrachte es auch als ein sehr positives Zeichen, dass die CMA im Öko-Bereich gehandelt hat, ohne dass es hier von einer anderen Stelle notwendig gewesen wäre, eine Gesetzesänderung hervorzuheben. Die Zusammenarbeit mit der CMA ist auch von verschiedenen Organisationen als positiv zu bewerten.
Dennoch bedaure ich, dass es in Deutschland im Unterschied zu fast allen europäischen Vergleichsstaaten immer noch einen Kampf zwischen konventionellem Landwirt und Öko-Landwirt gibt und dass man immer noch so tut, als würde man sich an dem Markt bekriegen. Dies ist de facto nicht so. Natürlich werden durch den ökologischen Landbau nicht mehr Brote verkauft, sondern ein Öko-Brot ersetzt vielmehr ein konventionelles Brot. Aber alle unsere Landwirte sind ehemalige konventionelle Landwirte.
Ich sehe es insgesamt auch in der Entwicklung so, dass sich dadurch, dass diese Produkte in allen höheren Qualitätsverfahren - dies trifft nicht nur auf den ökologischen Landbau zu - immer auch zu höheren Preisen verkauft werden müssen, dies auch als ein natürlicher Schutz für alle Landwirte auswirkt, da damit sowohl das Preisniveau als auch das Qualitätsimage gestärkt wird und dies nützt allen Landwirten.
Ein Beispiel möchte ich Ihnen hierzu noch nennen, und zwar hat Rewe in einer Umfrage festgestellt, dass das Angebot von Öko-Produkten den Filialen von Rewe sehr nützt, erstaunlicherweise auch bei Verbrauchern, die überhaupt keine Öko-Produkte kaufen. Die finden es eben gut, dass diese Waren dort prinzipiell zu kaufen sind. Dies ist etwas, was Milka, dem Weißen Riesen oder auch Weihenstephan durchaus zugute kommt, wenn sie ihre Produkte in solchen Märkten anbieten.

Wendelin Ruf: Die finanziellen Mittel des Fonds werden früher wie heute grundsätzlich nach dem Prinzip der Gruppennützigkeit verwendet, wobei der Öko-Bereich ein Problem hat. So ist wenigstens in der Vergangenheit ein Großteil der Öko-Produkte im Wege der Direktvermarktung vermarktet worden, weshalb wenig Mittel aus dem Öko-Bereich in den Absatzfonds geflossen sind. Genau aus diesem Grund hat der Absatzfonds zusätzlich 5 Mio. DM freigemacht, um das Öko-Prüfzeichen zu kreieren und am Markt einzuführen. Dass dies nicht funktioniert hat, ist eine andere Frage. Jedenfalls wurden 5 Mio. DM vom Absatzfonds zusätzlich zur Verfügung gestellt, obwohl sie nicht aus dem Öko-Bereich resultierten.
Für die Regionalwerbung gibt der Absatzfonds zur Zeit mit den Ländern 7,5 Mio. Euro aus. Leider werden diese Mittel bereits seit einigen Jahren bis zum heutigen Zeitpunkt aus den Ländern nicht in vollem Umfang abgerufen. Dies hängt sicherlich auch damit zusammen, dass auf Grund entsprechender Regelungen eine Kofinanzierung stattfinden muss. So muss von der CMA, der Wirtschaft und dem Bundesland je ein Drittel der Mittel aufgebracht werden. Dies scheitert zum Teil daran, weil einige Bundesländer dieses Drittel nicht bereitstellen wollen oder dazu nicht in der Lage sind. Sofern in den Ländern tatsächlicher zusätzlicher Finanzierungsbedarf besteht, kann man darüber auch reden, um dem Rechnung zu tragen.
Die Frage, ob die Gesetzesänderung das Marketing stärken würde, kann man nicht beantworten. Ich persönlich erwarte weder eine Stärkung noch eine Schwächung des Marketings.
Den Hinweis, dass die Diskussion möglicherweise mit dem 22.09. zu tun hat, kann ich nicht nachvollziehen, da dieser Punkt bei der bereits im vergangenen Winter geführten Diskussion nie eine Rolle gespielt hat. Ungeachtet dessen gibt es natürlich die Sorge in der Landwirtschaft, dass hier von Teilen der Politik in einen Bereich hineinregiert wird, in dem die Landwirte zu 100 % die Mittel aufbringen. Daher reagieren sie hierauf auch besonders allergisch.
Dass der Absatzfonds grundsätzlich auch in der Kritik steht und damit auch die CMA, halte ich angesichts der ca. 75 Mio. Euro, die jährlich der Landwirtschaft entzogen werden, für ganz natürlich, da die Verwendung der Mittel von dem Einzelnen zum Teil nicht nachvollzogen werden kann.
Hinsichtlich des Betriebsmittelvergleiches gibt es draußen vor Ort bei den Landwirten hohe Erwartungen. Allerdings kann ich nicht nachvollziehen, dass in diese Diskussion mit einemmal das Argument der Gruppennützigkeit herangezogen wird, da die Landwirte, denen der Betriebsmittelvergleich dient, durch den Verkauf ihrer Produkte den Absatzfonds finanzieren. Die Landwirte kaufen die Betriebsmittel nicht, um diese mehrere Jahre auf ihren Betrieben zu lagern, sondern diese Mittel werden ausschließlich dafür verwendet, Produkte zu erzeugen, die anschließend dem Absatzfonds unterliegen.
Sicherlich wäre eine Benennung von Vertretern aus den Bereichen Tier-, Umwelt- und Verbraucherschutz auf Vorschlag der Verbände vorzuziehen gegenüber einer direkten Benennung durch das BMVEL. Einmal abgesehen davon, dass ich eine Erweiterung des Verwaltungsrates nicht für sinnvoll erachte, würde das Vorschlagsrecht der Verbände der bisherigen Systematik einer Verbändestruktur, wie sie nicht nur in diesem Gesetz angelegt ist, entsprechen.
Die Frage nach einem Gesetzgebungsvergleich mit anderen EU-Ländern kann ich nicht beantworten. Fest steht aber, dass in anderen EU-Ländern mit Marketing-Gesellschaften, bei denen der Staat ein Mitspracherecht hat, dieser auch massiv an der Finanzierung beteiligt ist. Beispielhaft ist hier die Sopexa, die Marketing-Gesellschaft in Frankreich. Dort wird die Hälfte des Budgets der Gesellschaft aus Steuermitteln aufgebracht. Daraus ergibt sich logischerweise ein stärkeres Mitspracherecht des Staates. In Deutschland werden die Mittel ausschließlich von den Landwirten aufgebracht, die daher auch über deren Verwendung allein bestimmen wollen. Diese Regelung hat sich bisher auch bewährt.

Abg. Ulrich Heinrich: Ich habe noch eine Frage an Herrn Isenberg zu dem Bereich QS. QS ist ein Qualitätssicherungssystem auf der Basis der bisherigen gesetzlichen Regelungen. Wir stehen europaweit mit unseren Produkten im Wettbewerb, was eine entsprechende Positionierung erfordert. Es steht außer Zweifel, höhere Qualitätsstandards in einzelnen Bereichen einzuführen. QS ist die Garantie für den Verbraucher, dass es sich hier um eine Art gläserne Produktion handelt, was aber mit einem höheren Qualitätsstandard nichts zu tun hat. Ich begrüße den hier eingeschrittenen Weg ausdrücklich. Wir sollten allerdings nicht so tun, wie Sie es gesagt haben, dass es sich hier um eine schlechtere Produktion handelt. Die Qualität ist vergleichbar mit den übrigen Produktionen, darüber hinaus aber auch dokumentiert, was die zertifizierten Betriebe betrifft.
An Herrn Lange möchte ich zu dem Unterschied zwischen Sachsen-Anhalt und Bayern darauf hinweisen, dass Bayern seinen Kofinanzierungsanteil im Gegensatz zu Sachsen-Anhalt aufbringt.

Abg. Ulrike Höfken: Mir sträuben sich immer noch etwas die Haare angesichts des letzten Teiles Ihres Beitrages zur Nachhaltigkeit und zum Öko-Landbau, Herr Kienle.

Wir bemühen uns hier ausdrücklich darum, keinen entsprechenden Krieg zu führen, den Sie jedoch so gerne eröffnen wollen. Diese Ideologiereiterei ist der Sache so wenig dienlich und kontraproduktiv, dass ich nicht verstehen kann, wie Sie sich in so eine Aussage versteigen können.
Der Vorsitzende: Ich will Herrn Kienle nicht verteidigen, aber meiner Auffassung nach hat er sich sehr missverständlich ausgedrückt. Nur damit Sie wissen, Herr Kienle, auf welche Aussage von Ihnen Frau Höfken anspielt. Sie haben gesagt, dass der ökologische Landbau nicht nachhaltig ist.

Abg. Ulrike Höfken: Wir können dieses Spiel sehr gerne spielen, aber das können wir besser. Dies sage ich gar nicht als Mitglied einer Partei, sondern auch im Sinne des Verbraucherschutzes und der Nachhaltigkeitsdiskussion. So können wir auch einmal darüber diskutieren, was Fleisch essen bedeutet. Hier gibt es eine Reihe von Punkten, die unter diesem Thema so richtig weh tun können. Ich habe kein Interesse an einer entsprechenden Diskussion, sondern ich möchte, dass Innovationen gut aufgenommen und unterstützt werden, und dass Entwicklungsmöglichkeiten für die Landwirtschaft genutzt werden können.
Was den Absatzfonds betrifft, so bin ich nach Jahren der Tätigkeit im Verwaltungsrat etwas befremdet von den hier gemachten Beiträgen. Ich kann nicht erkennen, wo die Ansatzpunkte für eine fundierte Kritik an der geringfügigen Gesetzesänderung liegen sollen. So ist vorgetragen worden, dass es sich bei der Änderung um eine Selbstverständlichkeit handelt, die gesetzlich nur das nachschreibt, was sich in den Diskussionen in der Vergangenheit und der entsprechenden Ausrichtung des Absatzfonds und der CMA vollzogen hat.
Die Gesetzesänderung hätte auch ganz anders ausfallen können angesichts der letzten Diskussionen in der Vergangenheit und der Punkte, die an die Koalition herangetragen worden sind, z. B. von den Verbänden der Nebenerwerbslandwirte. So sehen 60 % der Landwirte, jedenfalls von der Zahl her, als ein Verband den Absatzfonds durchaus kritisch und fordern, die Zwangsabgabe grundsätzlich zu beenden. Eine ähnliche Entwicklung gibt es auch beim Wein.
Insofern sollte hier unser Beitrag darin liegen, für mehr Akzeptanz und Unterstützung einer Werbung einzutreten, die ich weiterhin für wichtig halte, da man ansonsten der alleinigen Werbestrategie der Handelskonzerne ausgeliefert wäre. Daher möchte ich diese positive Konkurrenz durch den Absatzfonds erhalten und dem dient auch diese Novellierung. Ob jetzt das BMVEL die Vertreter beruft oder nicht, mag dahingestellt sein. Jedenfalls ist es auch ein Weg hin zu einer stärkeren Akzeptanz des Fonds. Hierbei sollte auch berücksichtigt werden, dass die an die Koalition herangetragenen Kritikpunkte an der CMA auch eingehend erörtert und zum Teil nicht aufgegriffen worden sind. Übrig geblieben ist das, was jetzt hier vorgelegt wird, womit man nach meiner Auffassung sehr gut leben kann.
Zu dem Stichwort Agrarwende kann ich nur darauf hinweisen, dass außerhalb eines sehr engen Expertenkreises keiner weiß, um was es sich beim Absatzfondsgesetz handelt. Insofern ist diese Änderung wenig geeignet für eine große öffentliche politische Diskussion. Es handelt sich hierbei schlicht um einen Teil der Koalitionsvereinbarung, der jetzt umgesetzt wird.
Im Übrigen habe ich positiv bewertet, dass die CMA über den Absatzfonds entsprechende Angebote an den Öko-Landbau gemacht hat. Herr Herzog und ich hätten es sich auch gewünscht, dass das Öko-Prüfzeichen mehr Erfolg gehabt hätte. Die politischen Diskussionen führen nun manchmal zu anderen Ergebnissen, als man sich dies erhofft hat.
Was die erwähnte Summe von 5 Mio. betrifft, so möchte ich daran erinnern, dass dies einige Jahre zurückliegt und durchaus auch Öko-Betriebe, die keinesfalls alle Direktvermarkter sind, auch Beiträge geleistet haben. Wenn man dies berücksichtigt, kommt man sicherlich auf eine andere Summe. Insofern ist dies lediglich ein Schritt zur Unterstützung einer entsprechenden Produktionsform mit der Zielsetzung, für die Landwirtschaft insgesamt ein weiteres Standbein auszubauen.

Abg. Gustav Herzog: Herr Kienle, Sie haben meine Bemerkung aufgegriffen, dass die Diskussion in der Öffentlichkeit über das Absatzfondsgesetz vielleicht eher etwas mit dem Termin 22. September als mit der Strittigkeit der Ziele, die wir mit diesem Gesetz verfolgen, zu tun habe. Ich glaube, dass der Kollege Deß in der ihm eigenen Art meine Argumentation hier unterstrichen hat, indem er angekündigt hat, die Gesetzesänderung wieder rückgängig zu machen, wenn die CDU/CSU an die Regierung komme. Zum einen wird sie nicht drankommen, und sollte es wider Erwarten doch passieren, denke ich, dass Herr Stoiber ebenso handeln wird wie bei der Öko-Steuer und anderen Dingen auch. Er wird dies nicht rückgängig machen. Deshalb sollten wir uns diese Diskussion auch ersparen.
Ich will nur darauf hinweisen, dass die CMA - der Absatzfonds ist als solcher gar nicht so bekannt, sondern die CMA, wobei der Absatzfonds natürlich nicht den Auftrag hat, für sich selbst zu werben - dass also die CMA für den guten Ruf deutscher landwirtschaftlicher Produkte zu sorgen hat. Deshalb kommt in dieser Diskussion auch eine allgemeine Verärgerung zum Ausdruck. Für meine Fraktion will ich noch einmal klarstellen, dass wir gerade mit dieser Gesetzesänderung das Agrarmarketing in Deutschland stärken und ebenso am Absatzfonds wie auch an der CMA festhalten wollen, und zwar gerade deshalb, weil wir weitergehende Forderungen von Umweltverbänden und anderen zurückgewiesen haben, um zum einen die Verfassung einzuhalten und zum anderen die Zustimmung aller Beteiligten in der Landwirtschaft für diesen Weg gewinnen zu können, der im Übrigen so neu gar nicht ist.
Hinsichtlich des Betriebsmittelvergleichs sehe ich die Differenzen zwischen DBV und DRV. Deshalb an Herrn Kienle nochmals die Frage, da vom DBV die Verfas-sungsmäßigkeit unseres Vorschlages sehr kritisch beurteilt wird, ob Sie wirklich der Auffassung sind, dass eine Marktberichterstattung Betriebsmittel in der vom DBV vorgeschlagenen Form verfassunggemäß ist, nachdem der DRV hier große Bedenken angemeldet hat? Gibt es ggf. einen anderen Weg hierfür, wenn es nicht durch die eigenen Beiträge der ZMP finanziert wird, die nicht nur über die Beiträge des Absatzfonds als Einnahmen verfügt, und könnten Sie sich dann eine Regelung in diesem Gesetz oder in anderer Form vorstellen, wonach die ZMP diese Aufgabe übernimmt, und zwar selbstfinanziert oder in anderer Weise?
Herr Kienle, wie steht denn der DBV zu einer Erweiterung der Mitsprachemöglich-keiten der Bundesländer und der Finanzierung, und zwar unabhängig von der Frage, ob einzelne Länder die Mittel möglicherweise nicht aufbringen können?
Eine Frage an Herrn Wendelin Ruf. Sie haben sicherlich zu Recht den höheren Anteil an Direktvermarktern bei den Öko-Produkten im Vergleich zur konventionellen Landwirtschaft angesprochen, die deshalb auch keine Beitragszahler sind. Die Entwicklung geht doch dahin, dass mit dem Ansteigen des Anteils ökologischer Landbau überproportional entsprechende Produkte in den Lebensmitteleinzelhandel gelangen.

Für mich unverständlich hat sogar Präsident Sonnleiter das kritisiert, dass jetzt bio-bio und andere Lebensmitteleinzelhändler, Discounter und dergleichen in den Biomarkt einsteigen. Die sind dann alle in Zukunft beitragspflichtig. Also von daher werden die Beiträge aus dem Öko-Bereich auch überproportional steigen.
Weiterhin haben Sie in Ihren ersten Ausführungen gesagt, dass mit dieser Gesetzesänderung die Exportanstrengungen, die sehr erfolgreich sind, massiv eingeschränkt werden. Dies kann ich nicht nachvollziehen und hierzu wäre ich Ihnen für eine Stellungnahme dankbar.

Der Vorsitzende: Ich habe noch eine Frage an Herrn Isenberg, wobei ich mir auch folgende Vorbemerkung nicht verkneifen kann. Wir wollen in diesem Herbst in unsere Koalitionsvereinbarung nur das aufnehmen, was für die Umsetzung auch wichtig ist und nicht etwas nur umsetzen, weil es Gegenstand der Koalitionsvereinbarung ist. Letzteres ist für mich noch keine Begründung, wie das eben von der Kollegin Höfken gesagt worden ist.
Dies hat mir auch das Stichwort für folgende Frage gegeben. Wenn ich mir die Beiträge der Sachverständigen und der Kollegen noch einmal vor Augen führe, dann habe ich das Gefühl, dass man auf der einen Seite sagt: Seid doch mal ganz ruhig. Die Gesetzesänderung führt doch zu keinerlei Veränderung. Und dann noch die Aussage der Kollegin Höfken, der Grund für die Gesetzesänderung sei doch lediglich die Tatsache, dass dies in der Koalitionsvereinbarung steht.
Dazu ist mir meine Zeit hier als Gesetzgeber zu schade, um mich mit etwas zu beschäftigen, was nachher keinerlei Effekt hat.
Dann höre ich von einer Seite, dass man einen Effekt sieht, während die andere Seite bemängelt, dass die Gesetzesänderung einen zu geringen Effekt hat und schließlich wird beruhigend erklärt, dass sich doch gar nichts verändern werde.
Können Sie mir erklären, Herr Isenberg, was sich mit dieser Gesetzesänderung inhaltlich ändern wird, und warum es notwendig ist, diese angeblich zu geringe Veränderung in Gesetzesform zu kleiden, und warum man es nicht bei dem alten Gesetz belässt.
Ich hab jetzt noch einige Wortmeldungen: Herr Kienle, Sie sollten vielleicht auf die Äußerungen von Frau Höfken eingehen.

Adalbert Kienle, DBV: Ich würde gerne darauf näher eingehen, doch jetzt ist Frau Höfken wieder nicht im Saal. Ich vermute eben, dass auch manche ihrer Ausführungen darauf zurückzuführen sind, dass sie nur einen Teil meiner Ausführungen mitbekommen hat, da sie vorher an der Teilnahme verhindert war.

Der Vorsitzende: Ich habe mir gemerkt, was Sie gesagt haben. Sie haben vom Nachhaltigkeitsrat gesprochen und dass es dort Streit gegeben habe. Sie hätten bei Ihren Ausführungen das Wort ?nur? einfügen sollen, dann wäre es deutlicher geworden. So haben Sie gesagt: ?Eine Nachhaltigkeit gibt es nicht beim ökologischen Landbau.?
Adalbert Kienle, DBV: Dies ist natürlich dummes Zeug. Wenn ich dies gesagt haben sollte, dann bin ich dankbar für diesen Einwurf und bitte auch um Korrektur, denn ansonsten wäre auch Herr von dem Busche falsch zitiert worden und ich würde die Position des DBV völlig falsch wiedergeben.
Es ging darum, dass der Nachhaltigkeitsrat nicht empfohlen hat, den Öko-Landbau als Indikator zu nehmen, was natürlich ein gewaltiger Unterschied ist.
Frau Höfken, ich bin für Ihr Stichwort Ideologiereiterei sehr dankbar. Ich bin jetzt 10 Jahre beim DBV, war 15 Jahre vorher bei einem Landesbauernverband, bei dem aller Wahrscheinlichkeit nach der Anteil an Öko-Landbau der höchste in Deutschland war und dies nach wie vor auch heute ist. Die Zusammenarbeit zwischen Öko-Bauern und konventionellen Bauern war in meiner Zeit schon entkrampft, und zwar handelte es sich um eine völlig normale Zusammenarbeit in einem hochdifferenzierten Markt. Dieser Markt hat sich sehr viel weiter entgiftet und entkrampft.
Ich glaube, ich brauche Ihnen nicht zu sagen, welche Anstrengungen wir auch im DBV unternehmen, damit für die Öko-Bauern der DBV genauso die Heimat ist wie für die große Masse der konventionellen Landwirte.
Gleichzeitig möchte ich auch als Mitglied des Aufsichtsrates der CMA und der ZMP unterstreichen, wie wir uns in unserem Gremien dieser beiden Absatzfondstöchter in den vergangenen Jahren darum bemüht haben, dem Öko-Landbau in Deutschland zu helfen, wozu Herr Ruf auch einige Beispiele angesprochen hat.
Dass das Öko-Prüfzeichen-alt nicht funktioniert hat, ist mit Sicherheit nicht der CMA, nicht dem Absatzfondsgesetz und nicht dem Einsatz des DBV zu verdanken. Sie kennen die Gründe, warum das Zeichen leider die notwendige Akzeptanz nicht gefunden hat.
Zu Ihrer Frage Herr Herzog. Der DBV führt keinerlei Kampagne im Hinblick auf den 22. September. Insofern wäre ich außerordentlich dankbar, wenn Sie dies akzeptieren könnten. Auch sollte man die Änderung eines Gesetzes, das sich über Jahrzehnte ohne Änderung bewährt hat, nicht übers Knie brechen, wobei man definitiv nicht weiß, ob die Änderung erfolgreich sein wird. Wir meinen - und ich bin hier bei meinen Eingangsausführungen von den meisten Sachverständigen bestätigt worden - dass wir ein eindeutiges Gesetz haben, das von ganz bestimmten Prämissen abgeleitet ist und wir laufen jetzt Gefahr, ein verschwommenes Gesetz zu bekommen, das zumindest zu großen Missverständnissen führen kann.
Was den Punkt Betriebsmittel betrifft, so gibt es hier einen großen Bedarf. Die Landwirte wollen und brauchen es. In der ZMP ist wiederholt darüber beraten worden. Die Diskussion wurde abgebrochen, da es vom Gesetzgeber die klare Aussage gegeben hat, dass das Gesetz eine entsprechende Marktberichterstattung nicht hergebe. Wenn nun eine Änderung des Gesetzes vorgenommen wird, sollte es des Schweißes der Edlen wert sein, darüber nachzudenken, ob man einen Weg findet, auch auf der Betriebsmittelseite hier für eine Kette und eine Transparenz zu sorgen. Ich habe den Vertreter des DRV auch so verstanden, dass der Raiffeisenverband sich auch gerne an entsprechenden Überlegungen beteiligen möchte.
Zur Verstärkung der Mitsprachemöglichkeit der Länder möchte ich darauf hinweisen, dass den Ländern in den letzten Jahren sehr gute entsprechende Angebote gemacht worden sind. Diese wurden jedoch unterschiedlich genutzt. Insgesamt habe ich den Eindruck, dass es auf Länderebene eine überaus positive Stimmung gegenüber der CMA gibt, weil sie sehr offen auf die Bedürfnisse der Regionen eingeht. Ich weiß aus meiner Tätigkeit im Aufsichtsrat, dass die Mittel, die jetzt zur Verfügung gestellt werden, bei weitem nicht abgerufen werden. Dies ist das eigentliche Thema. Gestern noch habe ich zwei Mitarbeiter der CMA im Zug getroffen, die zu einer Veranstaltung ?Regional Zentral? am Sonntag unterwegs waren.
Zum Thema QS möchte ich darauf hinweisen, dass letzte Woche am Freitag ein Symposium der Edmund-Rehwinkel-Stiftung stattfand, die immer eine Reihe interessanter Forschungsaufträge an die Universitäten vergibt. Thema dieses Symposiums war die Qualitätssicherung. Da ich Mitglied des Kuratoriums der Stiftung bin, habe ich lange im Vorfeld des Symposiums die Manuskripte einsehen können. Von daher habe ich noch gut in Erinnerung, dass die Wissenschaftler auf Grund entsprechender Vergleiche zu der Aussage kamen, dass es nun mal fast Gott gegeben ist, dass Dänemark und die Niederlande vor allem in der Schweineproduktion uns im Bereich Qualitätsmanagement meilenweit voraus sind und wir dies in Deutschland nie erreichen werden, hier chancenlos sind und Gefahr laufen, dass wir künftig nur noch das untere Preissegment bedienen werden.
Dies war der Stand in den vorbereitenden wissenschaftlichen Arbeiten.
Am Ende wurden diese Aussagen jedoch noch einmal umgeschrieben und bekannt, dass es ein ganz toller Fortschritt ist, was die Wirtschaft hier in kürzester Zeit auf den Weg bringt. Jetzt geht es darum, dies zu penetrieren, bei den Landwirten für die erforderliche Akzeptanz zu sorgen, ebenso bei den Verbrauchern und von der Politik entsprechenden Rückenwind zu erhalten. Ich glaube, dass wir hier nicht ganz auf dem falschen Weg sind.

Der Vorsitzende: Herr Dr. Lange, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie nochmals näher zu QS Stellung nehmen würden.

Dr. Petersen, DRV: In der Tat haben wir Zweifel an der rechtlichen Machbarkeit der Einbeziehung der Betriebsmittel in das Absatzfondsgesetz, und zwar auch vor dem Hintergrund der Beitragsäquivalenz.
Wenn nun gerade gesagt wurde, dass alle Landwirte Düngemittel ausbringen und für ihre Produkte Einzahlungen leisten, so muss man auch berücksichtigen, dass zwei Drittel der Mittel aus den Bereichen der tierischen Veredelung, Schweinefleisch, Rindfleisch und Milch kommen. Dies sind Sektoren, die die hier erwähnten Betriebsmittel wie Düngemittel und Pflanzenschutzmittel nicht so intensiv einsetzen wie die Ackerbauern. Da kann dann sehr schnell die Frage auftauchen, ob diejenigen, die den Nutzen haben, letztlich auch diesen Nutzen finanzieren. Insofern muss man sehr genau prüfen, ob dies möglich ist.

Abg. Gustav Herzog: Könnten Sie sich vorstellen, ob dies über die zu erbringenden Zahlungen evtl. in ein Äquivalent gebracht werden könnte.

Dr. Petersen, DRV: Dies war der zweite Teil Ihrer Frage, dass die ZMP ein entsprechendes Projekt durchführt und dann das Projekt aus sich selbst heraus finanziert, indem also die Ergebnisse einer solchen Marktinformation auf dem Markt verkauft werden und sich dadurch tragen. Dies wäre natürlich eine andere Form, aber ohne Finanzierung durch den Absatzfonds.

Abg. Gustav Herzog: Noch eine Zusatzfrage. Die Abgabe wird nach Cent pro Tonne geleistet. Wenn nun eine zusätzliche Aufgabe für einen Bereich übernommen wird, bei dem es nur eine geringere Gegenleistung gibt, könnte man dann dieses Missverhältnis evtl. über den Beitrag korrigieren, der nach bestimmten Kriterien festgelegt worden ist?

Der Vorsitzende: Ist denn seitens der Koalition beabsichtigt, das Gesetz in diesem Sinne zu ändern, da ansonsten diese Fragestellung jetzt nicht vertieft werden muss.

Dr. Petersen, DRV: Bei dem skizzierten Lösungsansatz handelt es sich um eine Umweglösung, der letztlich nicht zum Ziel führt. Es ist fraglich, wie man dies bemessen soll, weshalb ich hier große Probleme sehe.
Im Übrigen haben Sie anklingen lassen, dass die Kunden durch ein solches System gestärkt würden, die Kunden z. B. der Landhändler. Ich meine, dass man immer wieder in Erinnerung rufen sollte, dass der Landwirt heute ein sehr gut informierter Landwirt ist und nicht mehr als ein Bittsteller dem Händler gegenüber tritt, sondern bestens informiert ist, sei es über Internet, über verschiedene Börsen, über Marktinformationen aus den verschiedensten Quellen. 50 % der Landwirte können heute das Internet nutzen und gehen daher sehr informiert in entsprechende Preisgespräche.
Dies ist dann eine Frage auf der operativen Ebene, ob man ein solches Instrument dann wirklich auf den Weg bringt. Wir sehen es hier insbesondere kritisch im Hinblick auf die Gestaltung des Absatzfondsgesetzes.

Thomas Isenberg: Ich denke schon, dass sich mit der Gesetzesänderung einiges ändert, denn das Defizit besteht ja. Noch vor einem Jahr gab es diese plakative Produktgattungswerbung ?Fleisch - ein Stück Lebenskraft?. So wird sicherlich in Zukunft von dem neuen Verwaltungsrat wesentlich kritischer diskutiert, ob eine solche Aussage finanziert werden soll aus Mitteln des Absatzfonds, weil diese Aussage doch sehr einseitig und undifferenziert ist.
Durch die vorgesehene Einfügung im Gesetz ?unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Verbraucher-, Tier- und Umweltschutzes? ...

Der Vorsitzende: Also dies hat sich inzwischen geändert: unter besonderer Berücksichtigung ist nicht mehr in der Gesetzesänderung enthalten. Halten Sie dies für wesentlich?

Thomas Isenberg: Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, das Wort ?besondere? in den Text aufzunehmen, da es eine Aufwertung dieser Zieldimension bedeuten würde.

Der Vorsitzende: Wäre denn die Zielsetzung ohne das Wort ?besondere? ebenso?

Thomas Isenberg: Ich würde ihr noch immer zustimmen, auch wenn ich aus Gründen der Verbraucherpolitik diese Betonung favorisieren würde.
Ich sage also nicht, dass dieses Gesetz sozusagen auf Halde gelegt werden soll auf Grund solcher Wortwahlen.
Ich bin im Übrigen auch der Überzeugung, auf Grund der von Herrn Deß gemachten Androhung, dass es dann auch mal irgendwann einen Punkt geben muss, zu dem man das Gesetz verabschieden muss, das seit vielen Monaten diskutiert worden ist. Also eine Verzögerungstaktik ... Herr Deß hat ja angedroht, was eine neue Regierungsfraktion möglicherweise machen wird, und zwar überhaupt nichts zu ändern. Ich halte dies für sehr gefährlich.
Aus Gründen des Verbraucherschutzes und auch auf Grund der gefundenen Komprimissformulierung, in die auch wichtige Forderungen von Verbänden nicht aufgenommen worden sind, und vor dem Hintergrund der verbandspolitischen Äußerungen des DBV ist es jetzt sehr wichtig, dass dieses Gesetz verabschiedet wird.

Der Vorsitzende: Den Vorwurf der Verzögerung kann ich hier so nicht stehen lassen. Der Gesetzentwurf ist dem Ausschuss erst am 21. März 2002 überwiesen und im Ausschuss erst einmal anberaten worden.

Thomas Isenberg: Also dieser Vorwurf der Verzögerung war nicht gegen Sie gerichtet. Aber aus meiner Sicht ist es wichtig, dass wir jetzt sobald wie möglich, soweit es das Gesetzgebungsverfahren zulässt, zu einer Beschlussfassung kommen.
Ich möchte noch eine weitere Änderung erwähnen, was auch Gegenstand der Diskussion war. Herr Deß ist jetzt leider nicht mehr anwesend, denn er hatte Probleme mit der von mir gewählten Formulierung. Es ist ein Beitrag zur Sicherheit und es ist auch gut, wenn deutsche Produzenten sich an Gesetze halten und besondere Zertifizierungssysteme ausloben. Jetzt könnte man natürlich schon sagen, wenn man sehr kritische Verbraucherschutzpolitik betreibt, dass es ein Skandal ist, dass mit Trivialitäten im Rahmen eines QS-Zeichens geworben würde.
So dogmatisch möchte ich jetzt aber hier nicht sein. Wichtig ist jedenfalls, dass jedem klar wird, Qualität beinhaltet mehr als nur ?Sicherheit?. Und dies ist ganz substanziell neu in diesem Gesetz. Dadurch, dass Verbraucher-, Tier- und Umweltschutzverbände beteiligt werden, wird die Frage bei allen Maßnahmen, die der Absatzfonds finanziert, natürlich dann besonders diskutiert werden, und zwar, wie die Belange des Tier-, Umwelt- und Verbraucherschutzes, die über die Sicherheit hinausgehen, darin noch vorkommen. Die Sicherheit ist im Gesetz benannt, ebenso Qualität. Aber Qualität ist eben ein Begriff, der zu interpretieren ist. Qualität beinhaltet Sicherheit neben anderen Faktoren. Insofern ist dies ein Fortschritt.

Wendelin Ruf: Zur Frage Export: Es ist eine Tatsache, dass die CMA nichts zu verkaufen hat. Die CMA muss hier Türöffnerdienste leisten für die Wirtschaft, die diesen Import betreibt. Von dort erhalten wir jetzt ganz massiv den Hinweis, alles zu tun, damit dieses Gesetz nicht geändert wird, weil das die Wirtschaft beim Export behindern würde. Dies hören wir tagtäglich.
Im Übrigen ist es richtig, dass künftig mehr Mittel aus dem Öko-Bereich dem Absatzfonds zufließen, denn je mehr Öko-Produkte über den Lebensmitteleinzelhandel vermarktet werden, um so größer wird auch das Beitragsaufkommen. Diese Entwicklung setzt voraus, dass im Vorfeld eine gewisse Bündelung stattfindet, und zwar im Wesentlichen über Erzeugergemeinschaften.
Zu der Überlegung, eine Lösung für den Betriebsmittelvergleich evtl. auch außerhalb des Absatzfondsgesetzes zu finden, möchte ich Ihnen sagen, dass wir diese Frage im Aufsichtsrat der ZMP mehrmals erörtert haben. Hierbei haben sich insbesondere die Vertreter des BMVEL ganz massiv dagegen ausgesprochen, den Betriebsmittelbereich in das Gesetz mit aufzunehmen, weil er schlicht und einfach vom Absatzfondsgesetz nicht gedeckt ist.
Schließlich sollte hierbei auch berücksichtigt werden, dass für die Durchführung eines Betriebsmittelvergleiches nicht die Summe von mehreren Millionen erforderlich ist, sondern dass dies vielmehr mit einem relativ geringen Mittelaufwand möglich wäre. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass für den Fall, dass eine Verwendung von Mitteln des Absatzfonds für diesen Vergleich nicht mit dem Gesetz vereinbar wäre, durchaus eine Änderung in der Form vorgenommen würde, dass die ZMP den Betriebsmittelvergleich im Wege der Eigenfinanzierung durchführen könnte.
Mit dem Hinweis auf ein Spannungsverhältnis zwischen ökologischem und konventionellem Landbau kann ich in der heutigen Zeit nichts mehr anfangen. Ich stamme aus einem Landesbauernverband aus dem Südwesten Deutschlands, wo dieses Thema schlechterdings keinerlei Rolle mehr spielt. Wir haben in diesem Bauernverband schon seit Jahren einen Ausschuss für Nebenerwerbslandwirte und einen Ausschuss für ökologischen Landbau, die beide sehr intensiv im Bauernverband mitarbeiten. Von dort gibt es ständig Anregungen, wie man mit dieser Problematik umgehen kann. Wir sind dort in Baden das Land mit der höchsten Zahl von Nebenerwerbslandwirten, aber auch mit der höchsten Zahl von ökologischen Betrieben. Daher gibt es draußen in der Fläche dieses Problem nicht mehr. Ich würde mich auch dagegen wehren, denn es handelt sich durchweg um Berufskollegen, die es heute alle recht schwer haben. Daher sollten wir alles tun, damit dieser Grabenkrieg endgültig beendet ist.

Der Vorsitzende: Ich glaube, gerade diese letzten Ausführungen von Herrn Ruf betreffen ein Anliegen, das wir alle unterstützen können. Ich kann auch für meinen Wahlkreis bestätigen, dass hier die entsprechenden Gespräche ohne Probleme geführt werden können. Ich habe wenig Sorgen mit den ökologischen Betrieben und freue mich, wenn ich mit ihnen spreche und auch von ihren Sorgen erfahre. Auch die stehen in einem harten Wettbewerb.
Abschließend möchte ich den Sachverständigen für die umfangreichen Informationen danken, die Eingang in die weiteren Beratungen finden werden, was Sinn einer entsprechenden Anhörung ist.


Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 17.45 Uhr
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/gremien15/archiv/a10/a10_sitz_93a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion