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Parlamentarische Versammlung
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Die Parlamentarische Versammlung des Europarates -
Geschichte, Inhalte, Ziele

Mit den politischen Veränderungen in Mittel- und Osteuropa und der seitdem erfolgten Aufnahme der meisten Reformstaaten hat der Europarat in den letzten Jahren ein zunehmendes Interesse erfahren. Prominentestes Beispiel und gleichzeitig wohl die schwierigste Entscheidung in der Geschichte des Europarates war der Beitritt Russlands, nachdem sich die Parlamentarische Versammlung des Europarates Anfang 1996 für die Aufnahme ausgesprochen hatte.

Informationen zum Europarat

Der 1949 gegründete Europarat mit Sitz in Straßburg ist eine zwischenstaatliche politische Organisation, der nach der Aufnahme von Serbien und Montenegro im April 2003 inzwischen 45 Mitgliedsländer angehören. Nicht verwechselt werden sollte er mit dem Europäischen Rat, dem die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union angehören. Mitglied des Europarates kann jeder europäische Staat werden, sofern er sich zu den Prinzipien des Europarates hinsichtlich der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Schutz der Menschenrechte bekennt.

Zu den Aufgaben des Europarates gehören mit Blickrichtung auf eine größere europäische Einheit der Schutz der Menschenrechte und die Stärkung der pluralistischen Demokratie, die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschrittes, die Erarbeitung gemeinsamer Lösungen für die Probleme unserer Zeit wie Fremdenhass, Minderheitenschutz und Umweltschutz sowie die Entwicklung eines Bewußtseins für eine kulturelle europäische Identität.

Hinzu gekommen ist die schrittweise Integration der neuen Demokratien, nachdem die Veränderungen in Mittel- und Osteuropa dies ermöglicht haben. So stellten die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarates auf ihrem ersten Gipfeltreffen vom 7. bis 9. Oktober 1993 in ihrer Wiener Erklärung fest:

"Der Europarat ist die herausragende politische Institution Europas, welche die neuen, von der kommunistischen Unterdrückungsherrschaft befreiten Demokratien Europas auf der Grundlage der Gleichberechtigung und dauerhafter Strukturen aufnehmen kann. Aus diesem Grund ist der Beitritt dieser Länder zum Europarat ein zentraler Pfeiler des europäischen Aufbauwerks, das sich auf die Werte unserer Organisation gründet."

Das bedeutet, dass der Europarat zum ersten Mal die Chance hat, seine Prinzipien von nun an in ganz Europa zu verwirklichen. Durch die Unterstützung des Reformprozesses in Mittel- und Osteuropa sowie die Aufnahme der neuen Demokratien auf der Grundlage der oben genannten Prinzipien hat der Europarat nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur politischen Stabilität in Mittel- und Osteuropa geleistet, sondern auch eine entscheidende Grundlage zur weitergehenden Integration dieser Länder in die Europäische Union geschaffen. Ländern ohne diese Perspektive bietet er damit gleichzeitig einen festen Platz im gesamteuropäischen Haus.

Seine knapp 200 europäischen Abkommen und Rahmenkonventionen haben in besonderem Maße zur Rechtsangleichung in Europa beigetragen. Diese Konventionen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit in den Mitgliedstaaten der Ratifikation, in der Regel durch die Parlamente.

Ausfluss der besonderen Verantwortung des Europarates für die Menschenrechte ist die Europäische Menschenrechtskonvention, die unter den Konventionen des Europarates neben der Europäischen Kulturkonvention sowie der Europäischen Sozialcharta eine herausragende Stellung einnimmt. Kern der 1953 in Kraft getretenen Konvention ist der Schutz von Individualrechten sowie die Verpflichtung von Staaten, allen ihren Bürgern diese Rechte zu garantieren. Darüber hinaus ermöglicht sie Bürgern unter bestimmten Voraussetzungen die Inanspruchnahme der Kontrollinstanzen der Konvention. Die Europäische Menschenrechtskommission sowie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde 1998 zu einem einzigen, ständigen Gerichtshof zusammengefaßt.

Organe des Europarates sind das Ministerkomitee mit den Außenministern und die Parlamentarische Versammlung mit Delegationen aus den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten. Hinzugekommen ist der in zwei Kammern gegliederte Kongress der Gemeinden und Regionen Europas als ein beratendes Organ, dem gewählte Vertreter der Gemeinden und Regionen oder diesen direkt verantwortliche Beamte angehören.

Die Parlamentarische Versammlung

Die Parlamentarische Versammlung war das erste parlamentarische Gremium auf europäischer Ebene nach dem Zweiten Weltkrieg und stellt heute das größte politische Forum Europas dar. Ihr gehören inzwischen 313 Parlamentarier aus den Mitgliedstaaten und ebenso viele Stellvertreter an. Der Deutsche Bundestag ist mit einer 18-köpfigen Delegation und ebenso vielen Stellvertretern vertreten. Zu den Aufgaben der Versammlung gehört es insbesondere, die Arbeiten des Ministerkomitees parlamentarisch zu begleiten und eigene politische Anstöße zu geben. Ein wesentlicher Teil dieser Arbeit liegt in der Ausarbeitung europäischer Abkommen und Konventionen zur Rechtsharmonisierung in den Mitgliedstaaten, zu denen die Parlamentarische Versammlung eine Reihe von Initiativen ergriffen hat. Hierzu gehören aus jüngster Zeit der Entwurf der Versammlung für ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das die Rechte nationaler Minderheiten regelt. Ein weiteres Beispiel ist der vom Ministerkomitee vorgelegte Entwurf zu einer Biomedizin-Konvention, zu der die Versammlung umfangreiche Korrekturen für einen stärkeren Schutz der Betroffenen vor entsprechenden medizinischen Eingriffen gefordert hat. Auch die gegenwärtige Ausarbeitung einer Konvention betreffend den Menschenhandel geht auf eine Initiative der Versammlung zurück.

Daneben richtet die Parlamentarische Versammlung Empfehlungen zu den unterschiedlichsten Politikbereichen - mit Ausnahme von Verteidigungsfragen - an das Ministerkomitee sowie an die Regierungen der Mitgliedstaaten. Die Themen reichen von der Lage in Tschetschenien und der Bundesrepublik Jugoslawien über die europäische Gesundheits- und Sozialpolitik bis hin zur Wirtschaftsreform und Situation der Kernkraftwerke in Mittel- und Osteuropa sowie der europäischen kulturellen Zusammenarbeit.

Zu diesem Zweck treten die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung viermal im Jahr in Straßburg zu einer mehrtägigen öffentlichen Sitzung zusammen, um die von den zehn ständigen Fachausschüssen vorbereiteten Empfehlungen abschließend zu beraten. Die Ausschußsitzungen finden sowohl während der genannten Tagungen als auch während des ganzen Jahres in Abständen von ca. 6-8 Wochen in einem der Mitgliedstaaten des Europarates statt. Durch ihre Arbeiten wirken die Parlamentarier einerseits auf das Ministerkomitee ein, setzen andererseits aber auch diese Arbeiten in den nationalen Parlamenten fort, indem sie dort Initiativen zur Umsetzung der Beschlüsse der Parlamentarischen Versammlung an die Adresse ihrer Regierungen ergreifen.

Ein besonderes Verdienst der Parlamentarischen Versammlung ist die Einbindung von Parlamentariern aus Mittel- und Osteuropa in ihre Arbeiten. So hat sie bereits 1989 als erste europäische Versammlung einen Sondergaststatus für Parlamente aus Reformstaaten in Mittel- und Osteuropa eingeführt. Dadurch können auch Parlamentarier-Delegationen aus diesen Ländern in der Parlamentarischen Versammlung mitwirken, - allerdings ohne Stimmrecht -, soweit sie sich auf dem Wege zur Demokratie befinden, die Voraussetzung für eine Vollmitgliedschaft aber noch nicht erfüllen. Über diesen Weg sind inzwischen die meisten mittel- und osteuropäischen Staaten Mitglied im Europarat geworden.

Damit hat sich die Parlamentarische Versammlung auch zu einem Forum für die neuen Demokratien entwickelt und trägt dadurch sowie durch ihre Hilfsleistungen bei den politischen, gesetzgeberischen und verfassungsrechtlichen Reformen wesentlich zur Unterstützung des Demokratisierungsprozesses in diesen Ländern bei. Hierzu gehört neben ihrem Mitwirken an der Vorbereitung und Beobachtung von Parlamentswahlen insbesondere auch das Überwachungsverfahren, das sie zur Überprüfung der Einhaltung der Standards des Europarates anläßlich der Aufnahme der neuen Demokratien eingeführt hat, da der Reformprozeß mit dem Beitritt noch keineswegs abgeschlossen ist. Dieses Monitoringverfahren hat mit der Aufnahme Russlands besondere aktuelle Bedeutung erlangt. Überwacht werden können aber auch die alten Mitglieder: So wurde z. B. ein Monitoring-Verfahren für die Türkei eröffnet.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/internat/europarat/eurorat2
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