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Mitgliedschaft
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Mitgliedschaft in der VDFP

Mitglied der VDFP kann werden, wer ihre Ziele unterstützt
- insbesondere Beschäftigte der Verwaltung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen und Abgeordneten des Deutschen Bundestages.(§ 4 Abs. 1 der Satzung der Vereinigung).

Mitglieder und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich in besonderem Maße um die Erreichung der satzungsgemäßen Ziele der VDFP verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern gewählt werden.

Das hier hinterlegte Antragsformular kann direkt am Computer ausgefüllt und dann ausgedruckt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/verwalt/int_gem/deutsch_franz/04mitgl
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