KOALITION SPRICHT VON "MASSVOLLEN" ENERGIEVERTEUERUNGEN
Bonn: (hib) fi- SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben am Dienstag vormittag im mitberatenden Verkehrs- und Bauausschuß die im Rahmen des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform (14/40) vorgesehenen Anhebung der Mineralölsteuer sowie die Einführung einer Stromsteuer als "maßvoll" bezeichnet. Die voraussichtlichen Auswirkungen auf die öffentlichen Verkehrsbetriebe sowie die Eisenbahnen und die Deutsche Bundesbahn AG (DB AG) seien deshalb tragbar. Die Koalitionspolitiker begrüßten außerdem die vorgesehene Verlängerung der Frist für die Steuerbegünstigungen von erdgasbetriebenen Bussen. Da die vorgesehene Ökosteuer den Individualverkehr relativ stärker belasten werde als die öffentlichen Verkehrsunternehmen und die Eisenbahnen, so die Überzeugung der Mehrheit des Ausschusses, werde die Wettbewerbsstellung letzterer nicht beeinträchtigt werden. Die Ausschußmehrheit forderte die Bundesregierung zudem auf, vor der geplanten Einführung weiterer Stufen der Ökosteuerreform die Auswirkungen im Verkehrsbereich sorgfältig zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. Dies gelte besonders für die Anpassungsreaktionen privater Haushalte als Folge der Energiesteuern im Verkehrsbereich, beispielsweise durch sogenannte Jobtickets, Car-sharing und die Nutzung kleinerer Pkw. Berücksichtigt werden müßten zudem die Auswirkungen bei der Preis- bzw. der Angebotsgestaltung öffentlicher Verkehrsunternehmen einschließlich der DBAG. Zu beachten seien auch die Auswirkungen für Fernpendler.
Die Opposition aus CDU/CSU, F.D.P. und PDS stimmte geschlossen gegen den von den Koalitionsfraktionen im Verkehrs- und Bauausschuß vorgelegten Entschließungsantrag. Union und Liberale hatten aber mit eigenen Anträgen, die unter anderem darauf zielten, Unternehmen des ÖPNV, die DB AG und regionale Eisenbahnunternehmen von der vorgesehenen Belastung durch eine erhöhte Mineralölsteuer und eine neue Stromsteuer auszunehmen, keinen Erfolg. Zur Begründung hatten beide Fraktionen darauf verwiesen, die durch den Gesetzentwurf der Koalitionen verursachten Mehrkosten würden auf die Nutzer der Schiene abgewälzt werden. Deshalb sei mit einem in Zukunft begrenzteren Leistungsangebot zu rechnen. Dies treffe gerade die Menschen, welche vom ÖPNV vorrangig abhängig seien. Kritikwürdig sei zudem, daß durch die beabsichtigte Ökosteuer Privathaushalte voll belastet würden, die Entlastung dagegen nur für Sozialversicherte spürbar werde.
SPD und Bündnisgrüne wiesen diese Kritik zurück. Die SPD machte darauf aufmerksam, die zum 1. April vorgesehene Senkung der Rentenversicherungsbeiträge um 0,8 Prozent sei geboten und müsse durch Einnahmen der Energiebesteuerung gesichert werden. Die "Krokodilstränen" der neuen Opposition seien insofern nicht ernst zu nehmen, da sie noch in Regierungsverantwortung "Politik auf Kosten der Menschen" gemacht und die Versicherungszahler "gnadenlos" belastet hätten. B90/Grüne ergänzten, Union und Liberale hätten zu Beginn der neunziger Jahre die Mineralölsteuer in mehreren Schritten um insgesamt 50 Pfennig erhöht, ohne Gegenrechnungen über die Belastung von Pendlern und Nutzern des ÖPNV anzustellen.
Der Finanzausschuß hat am Dienstag vormittag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen beschlossen, 14 Sachverständige zu einer zweiten öffentlichen Anhörung zum Einstieg in die ökologische Steuerreform (14/40) einzuladen. Bereits gestern hatte sich der Ausschuß einvernehmlich darauf verständigt, daß diese Anhörung am Donnerstag, 18. Februar, von 10.30 Uhr bis 13.00 Uhr stattfinden soll. In der heutigen Sitzung lehnte das Gremium einen Antrag der F.D.P.-Fraktion ab, zu der neuen Anhörung die selben 56 Sachverständigen einzuladen, die den Abgeordneten bereits in der ersten Anhörung zu dem Gesetzentwurf am 18. Januar Rede und Antwort gestanden hatten. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag aus den Reihen der CDU/CSU, zusätzlich zu den nun geplanten 14 Sachverständigen vier bis fünf weitere aus dem Bereich der Dienstleistungswirtschaft sowie einen Verfassungsrechtler einzuladen. Die Oppositionsfraktionen bemängelten erneut das am Vortag mit der Koalitionsmehrheit durchgesetzte Verfahren, die Beratungen im Finanzausschuß zum Einstieg in die ökologische Steuerreform ebenfalls am 18. Februar nach einer zweistündigen Pause für Fraktionssitzungen abzuschließen. Die Sozialdemokraten verwiesen darauf, sie hätten als weitere Termine für den Abschluß der Beratungen den 19. und 22. Februar angeboten.
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