GÜLTIGKEIT VON MIETSPIEGELN IN DEN NEUEN LÄNDERN ENTFRISTEN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) vb- Das Gesetz zur Regelung der Miethöhe (MHG) ändern möchte die PDS. Die Fraktion argumentiert in einem Gesetzentwurf (14/461), die meisten Mietspiegel, die in den östlichen Bundesländern aufgestellt worden seien, würden in ihrer gegenwärtigen Fassung laut MHG nur noch bis zum 30. Juni dieses Jahres gelten. Nach diesem Zeitpunkt könne die ortsübliche Vergleichsmiete nicht mehr nach diesen Statistiken festgestellt werden. Viele ostdeutsche Kommunen, so die PDS weiter, seien aber damit überfordert, neue Mietspiegel auf der Basis nochmals erhobener Daten zu erstellen. Somit bestehe die Gefahr, daß ab Juli dieses Jahres Mietspiegel als Orientierungsrahmen bei Mieterhöhungsverlangen in vielen ostdeutschen Kommunen überhaupt nicht mehr vorliegen. Die Fraktion plädiert aus diesem Grund für eine Streichung der entsprechenden Vorschrift zur Befristung im MHG.
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