EINSTIMMIGER BESCHLUSS ZUM INTERNATIONALEN PRIVATRECHT
Bonn: (hib) re- Das Internationale Privatrecht für außervertragliche Schuldverhältnisse und für Sachen soll umfassend geregelt werden. Dazu faßten die Abgeordneten des Rechtsausschusses in am Mittwoch morgen einen einstimmigen Beschluß. Beratungsgrundlage war der Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/343). Seitens der SPD-Fraktion verwies man darauf, das Internationale Privatrecht (IPR) sei bisher nur unzureichend geregelt. Der vorliegende Gesetzentwurf schließe diese Lücke. Die CDU/CSU hielt eine umfassende Regelung dieses Bereiches gerade angesichts der internationalen Verflechtung für notwendig. Außerdem habe das Gesetz schon eine lange Vorlaufzeit gehabt, die bis in die vergangene Legislaturperiode hineinreiche. Darauf verwies auch die F.D.P.-Fraktion, die den vorliegenden Gesetzentwuf ebenfalls für den internationalen Rechtsverkehr für geeignet hält.
Das Gesetz soll am 1. Juni 1999 in Kraft treten. Auf diesen, von der Bundesregierung vorgeschlagenen Zeitpunkt einigten sich die Abgeordneten ebenfalls einstimmig. Der Termin muß vom Deutschen Bundestag allerdings noch beschlossen werden, da er nicht im Gesetzentwurf enthalten
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Bonn, Bundeshaus, Telefon 02 28 / 1 62 56 42, Telefax 1 62 61
91
Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael
Klein, Silvia Möller, Dr. Volker Müller