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68/1999
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FOLGEN EINES AUSSTIEGS AUS DER KERNENERGIE ERLÄUTERN (GROSSE ANFRAGE)

Bonn: (hib) wi- Zur "Energiepolitik für das 21. Jahrhundert - Energiekonzept der Bundesregierung für den Ausstieg aus der Kernenergie" hat die CDU/CSU eine Große Anfrage (14/676) vorgelegt. Welche neuen, wissenschaftlich untermauerten Erkenntnisse der Regierung vorliegen, die diese zu der Bewertung führen, Kernenergie dürfe künftig nicht mehr in Deutschland betrieben und neue Atomkraftwerke nicht gebaut werden, will die Union wissen. Wie die Regierung die Sicherheitsstandards in Kernkraftwerken beurteilt, die in europäischen Nachbarländern betrieben werden, und welche Standards im Vergleich zu deutschen Reaktoren tschechische, rumänische, russische und ukrainische Kernkraftwerke hinsichtlich Bauart und tatsächlichem Betrieb erfüllen, soll die Regierung ebenfalls darlegen. In diesem Kontext will die CDU/CSU auch wissen, ob es die Regierung bezüglich der europäischen Sicherheit nicht auch für zielführender hält, unsichere Reaktortypen in Osteuropa nachzurüsten anstatt sichere Kernkraftwerke in Deutschland abzuschalten. Welches Konzept die Regierung zur Sicherstellung der Energieversorgung nach dem Ausstieg aus der Kernenergie, insbesondere im Strombereich, hat, wird zudem gefragt. Die Abgeordneten wollen auch in Erfahrung bringen, welchen Anteil an der Stromproduktion erneuerbare Energien in den nächsten vier Jahren realistischerweise erreichen können.

Die Regierung soll ferner mitteilen, ob sie beabsichtigt, internationale Verträge oder Abkommen zu kündigen, welche eine Förderung der friedlichen Nutzung der Kernenergie zum Ziel haben. Ob der Ausstieg Deutschlands aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie im nationalen Alleingang erfolgen soll, oder ob der Regierung Erkenntnisse vorliegen, daß in anderen Mitgliedstaaten der EU vergleichbare politische Beschlüsse gefaßt wurden, ist ebenfalls von Interesse. Ob das geplante Verbot der Nutzung der Kernenergie in Deutschland mit einer Binnenmarktrichtlinie zur Elektrizität und zentralen Vorschriften des EU-Vertrages vereinbar ist oder ob es sich nicht vielmehr um einen "unzulässigen wettbewerbsverfälschenden Eingriff in den liberalisierten europäischen Markt der Stromerzeuger " handelt, soll des weiteren mitgeteilt werden.

Die CDU/CSU will zudem in Erfahrung bringen, welche Arbeitsplatzverluste sich im Bereich der Kernkraftwirtschaft durch den Ausstieg aus der Atomenergie ergeben. Gefragt wird auch nach den volkswirtschaftlichen Kosten, die beim Ausstieg aus der Kernenergie entstehen und nach den Auswirkungen eines solchen Schritts auf das Strompreisniveau für industrielle, gewerbliche und private Verbraucher. Ob die Regierung die Auffassung teilt, daß durch den Kernenergieausstieg vor allem die energieintensiven Brachen getroffen werden und welche dieser Branchen, die bereits durch die Ökosteuer betroffen seien, dann zusätzlich belastet würden, möchte die Fraktion ebenfalls wissen.

In Sachen Klimaschutz erwarten die Abgeordneten Auskunft darüber, mit welchen Argumenten die Regierung künftig Länder der Dritten Welt zu Kohlendioxid- Reduktionsmaßnahmen veranlassen wird, während sie selbst diese Emissionen aufgrund des Kernenergieausstiegs erhöhen wird. Von Interesse ist auch, wie die Regierung die Risiken des Klimawandels, der zunehmenden Versauerung der Böden und Wälder und der zunehmenden Belastung der Menschen aufgrund des Betriebs konventioneller Kraftwerke im Vergleich zum Sicherheitsrisiko der Kernenergie einschätzt. Die Fraktion erwartet ferner Auskunft darüber, welche zusätzlichen Gesundheitskosten die Regierung beispielsweise in Folge von Allergien und Atemwegserkrankungen aufgrund des verstärkten Einsatzes fossiler Brennstoffe erwartet, und auf welchen wissenschaftlichen Untersuchungen diese Annahmen beruhen. Wie zusätzliche gesundheitliche Risiken durch die erhöhte Freisetzung von Luftschadstoffen verhindert werden soll, ist in diesem Zusammenhang zudem von Interesse.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9906802
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