ARBEITSGRUPPE ZUM BETREUUNGSRECHT EINGESETZT
Bonn: (hib) re- Einvernehmlich einigte sich der Rechtsausschuß am heutigen vormittag darauf, eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht einzusetzen. Das Besetzungsverhältnis in bezug auf die einzelnen Fraktionen beträgt vier Sitze für die SPD, drei Sitze für die CDU/CSU und jeweils einen Sitz für die übrigen Fraktionen.
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