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89/1999
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PDS: ATOMANLAGEN �uml;CHNELLSTMÖGLICH�uml;ABSCHALTEN (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) um- Die PDS-Fraktion will die Risiken der Kernkraftnutzung nicht länger hinnehmen und die Atomanlagen so schnell wie möglich abschalten. Darauf verweist sie in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes (14/841), durch den die Wiederaufarbeitung abgebrannter Kernbrennstoffe zum 1. Januar 2000 verboten werden soll. Der Prozeß der Abtrennung von Uran und Plutonium von den hochradioaktiven Reststoffen verschärfe das Problem der ungelösten Endlagerung in der Menge und Qualität und berge erhebliche Gefahren, begründen die Abgeordneten ihren Entwurf. Auch eine gefahrlose Nutzung des abgetrennten Plutoniums sei nicht gegeben. Nicht zuletzt erhöhe die hohe Frequenz von Atomtransporten durch Europa das Risiko von Verkehrsunfällen solcher Transporte mit schlimmen Folgen für Leben und Gesundheit von Menschen. Das Verbot der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen muß nach Ansicht der PDS nicht zu Engpässen bei der Entsorgung der Atomkraftwerke führen. Die politischen Bestrebungen, Betriebsgenehmigungen von Atomkraftwerken gesetzlich zu befristen, sollen in eine schrittweise Stillegung der Atomkraftwerke münden, die in spätestens fünf Jahren abgeschlossen sein soll, heißt es in dem Entwurf. Für diesen Zeitraum reichten die Zwischenlagerkapazitäten in den Naßlagern der Atomkraftwerke aus. Eine gesetzliche Regelung zur Aufbewahrung abgebrannter Kernbrennstoffe oder zur Neuerrichtung externer Zwischenlager würde der weiteren politischen Entwicklung für eine gesetzliche Befristung der Betriebsgenehmigungen vorgreifen und sei derzeit entbehrlich, betont die Fraktion.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9908907
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