WOHNUNGSUNTERNEHMEN BEI PRIVATISIERUNGSPFLICHT ENTLASTEN (ANTRAG)
Bonn: (hib) vb- Die PDS hat sich dafür ausgesprochen, Wohnungsunternehmen in Ostdeutschland von der Privatisierungspflicht nach dem Altschuldenhilfe-Gesetz (AHG) zu entlasten und sie in ihrer Investitionstätigkeit bei der Sanierung der Wohnungsbestände zu unterstützen. Die Bundesregierung solle deshalb eine Novellierung des AHG vorlegen, so die Fraktion in einem Antrag (14/1123). Die Abgeordneten plädieren im einzelnen dafür, die Privatisierungsauflage von 15 auf 5 Prozent des Wohnungsbestandes abzusenken, sofern diese 5 Prozent an Mieter oder Genossenschaften veräußert wurden. Ferner sei den Wohnungsunternehmen die weitere Abführung von Anteilen aus den Verkaufserlösen an den Erblastentilgungsfonds auf Antrag dann zu erlassen, wenn die dafür vorgesehenen Mittel innerhalb des Unternehmens zur Sanierung des verbleibenden Wohnungsbestandes eingesetzt werden.
Die Abgeordneten sprechen sich weiter dafür aus, aus den knapp 700 Millionen DM der an den Erblastentilgungsfonds bereits abgeführten Erlöse für jene Wohnungsunternehmen, die daran beteiligt waren, einen Fonds zu bilden. Daraus müßten Maßnahmen eines Sofort-Programms der Wohnraummodernisierung finanziert werden. Die PDS erwartet die Vorlage eines entsprechenden Regierungsentwurfes so rechtzeitig, daß ein Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum 1. Januar 2000 gewährleistet ist.
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