DEUTSCH-ÄGYPTISCHE SEEVERKEHRSBEZIEHUNGEN REGELN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) vb- Die deutsch-ägyptischen Seeverkehrsbeziehungen vertraglich zu regeln, ist Ziel eines am 5. November vergangenen Jahres in Alexandria geschlossenen Abkommens zwischen beiden Regierungen. Dazu liegt dem Bundestag jetzt ein Vertrags-Gesetzentwurf (14/1090) vor. Den Angaben zufolge trägt die Übereinkunft mit Ägypten den heutigen wirtschaftlichen und seefahrtspolitischen Erfordernissen der modernen internationalen Seeschiffahrt Rechnung und wird auch der Entwicklung des Handelsaustausches zugute kommen. Der Bundesrat habe am 21. Mai dieses Jahres beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Bonn, Bundeshaus, Telefon 02 28 / 1 62 56 42, Telefax 1 62 61
91
Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael
Klein, Silvia Möller, Dr. Volker Müller