BERICHTSPFLICHT ZUR WOHNRAUMÜBERWACHUNG NACHKOMMEN (ANTRAG)
Bonn: (hib) re- Die Bundesregierung soll ihrer im Grundgesetz (Artikel 13) festgelegten jährlichen Unterrichtungspflicht über die akustischen Wohnraumüberwachungen, die für Zwecke der Strafverfolgung durchgeführt werden, gegenüber dem Deutschen Bundestag nachkommen. Das fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (14/1146).
Darin heißt es, die Jahresfristen für einen Bericht der Bundesregierung gemäß Grundgesetz seien im Mai 1999 abgelaufen. Die Abgeordneten erinnern daran, der Deutsche Bundestag habe in zweiter und dritter Lesung neuen Gesetzen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zugestimmt und mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit auch einer Neufassung von Artikel 13 Grundgesetz. Dieses sei am 1. April 1998 und das Gesetz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität vom 4. Mai 1998 am 9. Mai 1998 in Kraft getreten. Eine unverzügliche Unterrichtung durch die Bundesregierung sei geboten, so die Abgeordneten, damit der Deutsche Bundestag seiner allgemeinen politischen Kontrollfunktion im Rahmen seiner Zuständigkeit gegenüber der Exekutive Rechnung tragen könne.
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