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125/1999
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BUNDESREGIERUNG WILL BERICHT ÜBER DNA-ANALYSE-DATEI VORLEGEN (ANTWORT)

Bonn: (hib) re- Einen detaillierten Erfahrungsbericht über die DNA-Analyse-Datei, plant die Bundesregierung zum Dezember 1999 vorzulegen. Darin sollen auch die in den Ländern zwischenzeitlich gemachten Erfahrungen mit einfließen. Das teilt die Regierung in ihrer Antwort (14/1084) auf die Kleine Anfrage (14/1029) der CDU/CSU-Fraktion zur Funktionsfähigkeit der DNA-Analyse-Datei mit.

Seitens der Bundesregierung wird darauf verwiesen, es handle sich bei der DNA-Analyse-Datei um eine "Verbundanwendung". Das bedeute, die Datensätze werden nicht zentral vom Bundeskriminalamt, sondern dezentral von den Landeskriminalämtern und dem Bundeskriminalamt der DNA-Analyse-Datei abgefragt. Insofern liegen dem Bundeskriminalamt auch nur Informationen aus dem Bundeskriminalamt selbst vor. Danach waren zum 31. März 1999 in der DNA-Analyse-Datei 2.234 Personendaten- und 508 Spurendatensätze registriert. Der Gesamtdatenbestand belief sich zu diesem Zeitpunkt auf 2.742 Registrierungen. Aufgrund "nicht erfolgter statistischer Erfassung" sei, so die Regierung, keine genaue Aufschlüsselung der Art der Straftaten möglich. Die bisherigen Abfragen erfolgten aus den Bereichen Schwerkriminalität, Sexualdelikte und Polizeilicher Staatsschutz. Insgesamt habe es drei Anfragen aus dem Ausland gegeben. Diese bezogen sich auf Sexualdelikte. Die Anfragezahlen insgesamt könnten derzeit nicht dargestellt werden, weil die Polizeien der Länder die Datei überwiegend nutzten und eine entsprechende bundesweite Statistik nicht geführt werde.

Ferner informiert die Regierung, eine Umfrage bei den Landeskriminalämtern habe ergeben, daß bisher ein Straftäter in Hessen ermittelt und somit eine Straftat aufgeklärt werden konnte. Auch sei es durch Recherchen in der Datei möglich gewesen, "zwölf Spur-Treffer" zu erzielen, das heißt "entsprechende Tatzusammenhänge" mit noch unbekannten Straftätern zu erkennen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9912508
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