ABGEORDNETE BEI TELEARBEITSPLÄTZEN UNTERSTÜTZEN (ANTRAG)
Berlin: (hib/YKE-bn) Um die Schaffung von alternierenden Telearbeitsplätzen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten im Rahmen des Umzuges von Bonn nach Berlin zu unterstützen, soll den Abgeordneten ein zusätzlich eingerichteter vierter PC-Arbeitsplatz (Komplettausstattung) im Rahmen ihrer Amtsausstattung gestellt werden. Das fordert ein Antrag (14/1313) der Fraktion der CDU/CSU. Danach sollen die anfallenden Nutzungsgebühren für den ISDN-Anschluß den Abgeordneten im Rahmen ihres persönlichen Jahreshöchstbetrages erstattet werden.
In der Begründung heißt es, es sei sinnvoll, alternierende Telearbeitsplätze einzurichten, um die Kontinuität in der Fortsetzung der parlamentarischen Arbeit durch eingearbeitete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Abgeordneten zu gewähren sowie unter anderem das Ziel der sozialen Verträglichkeit und der Arbeitsplatzsicherung zu berücksichtigen. Ziel der Initiative zur Schaffung von alternierenden Telearbeitsplätzen für die Mitarbeiter von Abgeordneten sei es, die mit dieser Arbeitsform verbundenen Vorteile und Chancen kennenzulernen, zu nutzen und ihre Akzeptanz in der Arbeitswelt zu erhöhen.
Herausgeber: Deutscher Bundestag
11011 Berlin, Platz der Republik 1, Tel.: 030/227-35642; Fax:
030/227-36001;
Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael
Klein, Dr. Volker Müller