SCHADENSERSATZFORDERUNGEN WEGEN GORLEBEN IM VISIER (GROSSE ANFRAGE)
Berlin: (hib/VOM-um) Nach Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Bund und dem Land Niedersachsen ab 1990 wegen Entscheidungen der niedersächsischen Landesregierung erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Großen Anfrage (14/1375). Im einzelnen wollen die Abgeordneten wissen, auf welche Rechtsgrundlagen der Bund seine Schadensersatzansprüche gegen das Land Niedersachsen wegen schuldhafter Amtspflichtverletzungen und anderer Rechtsverstöße stützt und in welchen Fällen Gerichtsentscheidungen vorliegen, die dem Bund Schadensersatzansprüche zuerkennen. Die Fraktion erkundigt sich, in welcher Höhe solche Schadensersatzforderungen durch Gerichtsentscheidungen bestätigt worden sind, wie hoch der von den Gerichten jeweils festgesetzte Streitwert in den einzelnen Verfahren ist und inwieweit Niedersachsen verurteilt wurde, die Kosten der Verfahren zu tragen. Die Regierung soll die Sach- und Personalkosten des Bundes für diese Verfahren beziffern und sagen, ob der Bundesrechnungshof mit diesen Vorgängen befasst war. Ebenso fragt die Unionsfraktion, wie hoch die noch ausstehenden Forderungen des Bundes sind und was Bundeskanzler Schröder und Bundesminister Trittin bisher veranlasst haben. Nach Angaben der CDU/CSU hat Niedersachsen von 1990 bis 1994 durch mehrere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erkundung des geplanten atomaren Endlagers Gorleben Interessen des Bundes verletzt. Daher gebe es Schadensersatzforderungen des Bundes gegen das Land. Unter Hinweis auf einen Pressebericht spricht die Fraktion von einem dreistelligen Millionenbetrag, den der Bund von Niedersachsen erhalten müßte, wenn das Land alle Prozesse gegen den Bund verliert.
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