AUF ANWENDUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS ACHTEN (UNTERRICHTUNG)
Berlin: (hib/VOM-fi) Die Bundesregierung will auch künftig die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips durch die Organe der Europäischen Gemeinschaft aufmerksam verfolgen. Wie sie in ihrem Subsidiaritätsbericht 1998 (14/1512) erläutert, müsse darauf geachtet werden, dass die Leitlinien des Subsidiaritätsprotokolls zum Vertrag von Amsterdam "nachvollziehbar" in die Praxis umgesetzt werden. Vor allem sei das Augenmerk darauf zu legen, dass die Rechtsakte der EG im Hinblick auf die Subsidiarität hinreichend begründet sind. Die Bundesregierung will sich nach eigenen Angaben weiter dafür einsetzen, dass die Europäische Kommission das Subsidiaritätsprinzip auch im Binnenmarkt anwendet und dass die EG die Regelzuständigkeit der Mitgliedstaaten für den Vollzug des EG-Rechts achtet. Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll die EG in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur dann tätig werden, wenn die Ziele auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und wegen ihres Umfanges und ihrer Wirkung besser auf EG-Ebene zu erreichen sind.
Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, hat das Subsidiaritätsprinzip im vergangenen Jahr dazu beigetragen, die Rechtsetzungstätigkeit der EG weiterhin zu reduzieren. Die Zahl der neuen Vorschläge sei gesunken. Die Europäische Kommission habe weitere Vorschläge zurückgezogen. Nach der Auffassung der Bundesressorts bestünden nur in einem Fall eines neuen Kommissionsvorschlages gewichtige Subsidiaritätsbedenken. Dabei handele es sich um einen Richtlinienvorschlag über ein transparentes System harmonisierter Bestimmungen über Fahrverbote für schwere Lastwagen im grenzüberschreitenden Güterverkehr auf ausdrücklich bezeichneten Straßen. Die Bundesregierung habe ihre Bedenken gegen dieses Vorhaben in
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