ATOM-KONTROLLEUREN MEHR BEFUGNISSE GEBEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/VOM-wi) Die Kontrollbefugnisse der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zu verstärken, ist das Ziel eines Zusatzprotokolls vom September 1998 zum Verifikationsabkommen zwischen den Nichtkernwaffenstaaten der Europäischen Atomgemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und der IAEO, zu dem die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (14/1416) vorgelegt hat. Anfang der 90er Jahre sei deutlich geworden, so die Regierung, dass im Irak, in Nordkorea und in Südafrika trotz bestehender IAEO-Kontrollabkommen heimliche Atombombenprogramme ablaufen. Der IAEO soll durch die verstärkten Befugnisse die Möglichkeit gegeben werden sich zu vergewissern, dass es in den Staaten, die der Kontrolle der IAEO unterliegen, kein nichtdeklariertes Kernmaterial und keine nichtdeklarierten Tätigkeiten gibt. Zu dem Zusatzprotokoll hat die Bundesregierung bereits den Entwurf eines Ausführungsgesetzes (14/1417, vgl. hib 150/99) eingebracht, um die getroffenen Vereinbarungen in deutsches Recht umzusetzen.
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