EXPERTEN ÜBER ABGEORDNETENENDIÄTEN URTEILEN LASSEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/VOM-bn) Die F.D.P.-Fraktion plädiert dafür, ein unabhängiges Sachverständigengremium beim Bundespräsidenten einzusetzen, das die jeweils angemessene Entschädigung für Abgeordnete ermittelt. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (14/1732) zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vorgelegt. Die Liberalen erinnern daran, dass der Bundestag im Dezember 1995 beschlossen hat, die Abgeordnetenentschädigung künftig an den Jahresbezügen eines Richters bei einer obersten Bundesbehörde oder eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit zu orientieren. Dazu soll sie zuerst durch regelmäßige Anpassungsschritte auf die Bemessungsgröße angehoben und dann später im Gleichklang mit den Beamtenbezügen erhöht werden. Dies steht für die F.D.P. im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das festgestellt habe, dass die Entschädigung nichts mit den Regelungen des Gehalts in den Besoldungsgesetzen zu tun hat und keine Annäherung an den herkömmlichen Aufbau eines Beamtengehalts verträgt. Eine Anknüpfung der Entschädigung an die Höhe und Steigerung der Gehälter im öffentlichen Dienst widerspreche dem verfassungsrechtlichen Status der vom Vertrauen der Wähler berufenen Abgeordneten als "Inhaber eines öffentlichen Amtes und Träger eines freien Mandats”.
Der Vorschlag sieht vor, dass auf die Anpassung der Kostenpauschale der Abgeordneten an die Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten zum 1. Januar eines jeden Jahres verzichtet wird. Die unabhängige Kommission sollte zu Beginn ihrer Tätigkeit einen Warenkorb derjenigen Güter und Leistungen festlegen, die mit der Kostenpauschale typischerweise abgegolten werden und dem Bundestag eine Anpassung vorschlagen, wenn sie dies für geboten hält. Die Sachverständigenkommission sollte ferner eine für die Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung maßgebliche Bezugsgröße festsetzen, jährlich die entsprechenden Einkommensveränderungen ermitteln, dem Bundestag darüber berichten und nach eigener Abwägung erstmals für das Jahr 2000 einen konkreten Anpassungsvorschlag unterbreiten.
Auch bei der Altersvorsorge der Abgeordneten werde die Orientierung an beamtenrechtlichen Regelungen dem Status der Abgeordneten nicht gerecht, heißt es in dem Entwurf. Ein privatwirtschaftliches Versicherungsmodell, das den Abgeordneten größtmögliche Entscheidungsfreiheit belässt, sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auch in solchen Altersversorgungssystemen abzusichern, denen sie aufgrund vorausgegangener beruflicher Tätigkeit bereits angehören, würde dem verfassungsrechlichen Status der Abgeordneten besser entsprechen, so die F.D.P. Die Kommission sollte daher bis Oktober 2000 die rechtliche Ausgestaltung der Altersversorgung überprüfen und dem Bundestag vorschlagen, wie das bestehende Altersversorgungsrecht geändert werden kann.
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