KEINE STRAFVERFOLGUNG VIETNAMESISCHER RÜCKKEHRER (ANTWORT)
Berlin: (hib/TAG-in) Für Familienzusammenführungen von in Vietnam lebenden Angehörígen mit ihren in Deutschland lebenden Familienmitgliedern sind 1996 486 Visa, 1997 572 Visa und 1998 1208 Visa erteilt worden.
Dies teilt die Bundesregierung in einer Antwort (14/1838) auf eine als "Nachfrage” bezeichnete Kleine Anfrage der PDS(14/1742) mit. Im Rahmen des Deutsch-Vietnamesischen Rückübernahmeabkommens gebe es keine besonderen Härtefallregelungen.
Ausnahmefälle wie Krankheiten, die in Deutschland behandelt werden müssen, könnten aber ein Abschiebungshindernis darstellen. Die Deutsche Botschaft in Hanoi werde die Situation der vietnamesischen Rückkehrer beobachten, heißt es in der Antwort.
Bisher seien keine Strafverfolgungsmaßnahmen der vietnamesischen Behörden gegen Rückkehrer wegen ihres Aufenthalts in Deutschland bekannt geworden. Wie viele vietnamesische Rückkehrer Vertragsarbeiter in der früheren DDR oder im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (ehemalige Wirtschaftsorganisation der Ostblockstaaten) gewesen sind, kann die Regierung nach eigenen Angaben nicht mitteilen, da hierzu keine Angaben vorlägen.
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