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257/1999
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AUSNAHMEREGELUNGEN IM FÜHRERSCHEINRECHT GEFORDERT (ANTRAG)

Berlin: (hib/BOB-vb) Ausnahmeregelungen im Führerscheinrecht für den Bereich der Rettungsdienste, technischen Hilfsdienste und Feuerwehren fordert die F.D.P. Ziel müsse sein, so die Fraktion in einem Antrag (14/2370), dass dort neu eingesetztes Personal für die Dauer der Tätigkeit die Erlaubnis erhält, Fahrzeuge über 3,5 Tonnen an zulässigem Gesamtgewicht mit einem Pkw- (Klasse B) statt mit einem Lkw-Führerschein der Klasse C zu führen. Nach Ansicht der Liberalen können die mit der Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie und der damit verbundenen Neueinteilung der Führerscheinklassen zum 1. Januar dieses Jahres entstandenen zusätzlichen Belastungen für diese Bereiche anders nicht gelöst werden. In Frage komme weder eine kurzfristige Umstellung der Fahrzeugflotte noch die Verlagerung zusätzlicher Ausbildungskosten für den Führerschein auf die Stellenbewerber. Nach dem Willen der F.D.P. soll die Regierung außerdem prüfen, in welchem Umfang kleine und mittelständische Betriebe durch die Umstellung des Führerscheinrechts belastet werden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9925702
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