1998 INSGESAMT NEUN WOHNUNGEN AKUSTISCH ÜBERWACHT (UNTERRICHTUNG)
Berlin: (hib/KER-in) Im Jahr 1998 sind insgesamt neun Wohnungen in acht Bundesländern akustisch überwacht worden. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (14/2452) hervor, in der weiter festgehalten wird, die längste Überwachung habe es mit 42 Tagen in Bayern gegeben.
Gefolgt von 15 Tagen akustischer Überwachung einer Wohnung in Baden-Württemberg und 13 Tagen Überwachung einer Wohnung in Nordrhein-Westfalen. Die Gesamtkosten dieser Wohnraumüberwachung haben den Angaben zufolge rund 65.358 DM betragen. Bei den Kosten unberücksichtigt blieb die Überwachung einer Wohnung in Niedersachsen, die lediglich einen Tag andauerte.
In drei Fällen, in denen es laut Unterrichtung andauernde Ermittlungen gab, sind die Betroffenen von der Wohnraumüberwachung nicht informiert worden. Die Anzahl der von der akustischen Wohnraumüberwachung Betroffenen hat der Regierung zufolge bei 20 gelegen, darunter sechs Nichtbeschuldigte.
In drei Fällen erfolgte die Überwachung aufgrund von Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, in 5 Fällen wegen Mordes, Totschlages oder Völkermord und in einem Fall wegen Raub beziehungsweise räuberischer Erpressung.
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