ÜBER AKTIVITÄTEN DES VERFASSUNGSSCHUTZES BERICHTEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/KER-in) Das Bundesamt für Verfassungsschutz speichert Daten von Demonstrationsteilnehmern, die vom Bundesamt als "Linksextremisten" eingestuft werden. Die Rechtmäßigkeit dieser Praxis ist derzeit Gegenstand eines Gerichtsverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln, da erhebliche Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit dieses Vorgehens bestünden, erläutert die PDS in einer Kleinen Anfrage zum Verfassungsschutz und zur Versammlungsfreiheit (14/2493).
Vor diesem Hintergrund soll die Bundesregierung darlegen, wie viele Personen seit 1985 vom Bundesamt für Verfassungsschutz im Zusammenhang mit der Teilnahme an Demonstrationen als "Linksextremisten" erfasst und in welchen Dateien sie gespeichert wurden.
Von Interesse ist auch, welche Stellen unter welchen Voraussetzungen Zugriff zu diesen Dateien haben und in welchen Zeiträumen wie viele dieser Dateien wieder gelöscht wurden. Die Regierung soll ferner darlegen, ob sie davon ausgeht, dass es sich bei der Erfassung von Versammlungsteilnehmern durch das Bundesamt für Verfassungsschutz um einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit gemäß dem Grundgesetz handelt, und wenn nein, warum nicht.
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