BUNDESGRENZSCHUTZ GIBT KEINE DIENSTNUMMERN AUS (ANTWORT)
Berlin: (hib/KER-in) Uniformierte Angehörige des Bundesgrenzschutzes (BGS) sind grundsätzlich durch ihre Dienstkleidung erkennbar und haben sich auf Verlangen mit dem Dienstausweis auszuweisen. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/2478) auf eine Kleine Anfrage der PDS zur Herausgabe von Dienstnummern von Bediensteten des Bundesgrenzschutzes (14/2343).
Sie erläutert darin weiter, die BGS-Bediensteten müssten zudem auf Verlangen mindestens ihre Dienststelle und Dienstausweisnummer angeben. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit des Überreichens einer Karte mit Namen (freiwillige Angabe), Dienststelle und Dienstausweisnummer.
Dienstnummern würden aber nicht ausgegeben, heißt es in der Antwort. Eine Regelung zu Dienstnummern sei auch nicht erforderlich, weil sich das beim BGS angewendete Verfahren "bewährt hat".
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