RECHT DER UNTERSUCHUNGSAUSSCHÜSSE REGELN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/MIK-bn) Einen Gesetzentwurf (14/2518) zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz) haben die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt. Bisher sei die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit von Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestages in Artikel 44 des Grundgesetzes geregelt, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Ein Ausführungsgesetz zu dieser Vorschrift habe der Deutsche Bundestag bisher nicht verabschiedet. Dem Verfahren der Untersuchungsausschüsse würden vielmehr ergänzend im Artikel 44 des Grundgesetzes mit seinem Verweis auf die Strafprozessordnung regelmäßig die so genannten IPA-Regeln zu Grunde gelegt.
In der Praxis würden hierdurch vielfach Rechtsunsicherheiten auftreten, so die Fraktionen. Diese würden mit der Verabschiedung des vorgelegten Gesetzentwurfs beseitigt. Das Gesetz soll am Tage nach seiner Verkündigung in Kraft treten, heißt es weiter. Damit könnten auch die Verfahren bereits laufender Untersuchungsausschüsse beeinflusst werden.
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