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022/2000
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Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

KOALITION: BODENSCHUTZKONVENTION IST UNNÖTIG

Berlin: (hib/KER-um) Es macht wenig Sinn, eine internationale Bodenschutzkonvention zu erarbeiten; statt dessen sollten vorhandene Instrumente gefördert und mit Inhalt gefüllt werden. Das betonten die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie die Bundesregierung am Mittwochvormittag im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

In der Mitberatung befasste sich der Ausschuss mit einem Antrag der F.D.P.-Fraktion mit genau diesem Ziel (14/983). Die Koalitionsfraktionen erklärten, die Zielrichtung des Antrags, den Bodenschutz zu fördern, sei sicherlich richtig, eine neue Konvention sei aber nicht erforderlich, da sie lediglich zu mehr Bürokratie führe.

Im Übrigen sei der Schutz des Bodens eine Langzeitaufgabe, bei man zwar auf nationale Strategien aufbauen könne, insgesamt aber global vorgehen müsse. Auch sei es sinnvoll, sich bei bilateralen Verhandlungen für dieses Thema stark zu machen. Die Bundesregierung ergänzte, es sei zwar gut, dass die F.D.P. sich mit diesem Thema befasst habe, und sie teile auch deren Analyse.

Man stehe aber vor dem Problem, nationale Programme finanzieren und umzusetzen zu müssen. Zudem werde meist vergessen, das die Wüstenschutzkonvention sich eindeutig mit dem Schutz vor Bodenerosion befasse. Nun gelte es, diese Konvention umzusetzen. Mit weiteren Konventionen seien die betroffen Länder überfordert, da sie schon jetzt Probleme hätten, die bestehenden zu realisieren.

Die F.D.P.-Fraktion erklärte, eine Bodenschutzkonvention sei ein wichtiges Thema in vielen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit. Es müsse bei den Verhandlungen mitdiskutiert werden. Ihr Antrag sei deshalb "zeitgemäß". Die Liberalen hatten in ihrem Papier unter anderem gefordert, die Bundesregierung solle gegenüber der Generalversammlung der Vereinten Nationen darauf hinwirken, dass ein Entwurf für eine Bodenschutzkonvention entwickelt wird.

Während der Beratung über eine solche Konvention sollte sie darauf dringen, das Verständnis von Bodengefährdung und Bodenschutzpolitik in den Staaten zu vereinheitlichen. Auch sei ein systematisches Boden-Monitoring, eine Koordination nationaler und internationaler Bodenschutzprogramme sowie ein intensiver wissenschaftlicher und technischer Austausch bei der Entwicklung der Bodenschutzkonvention zu erreichen.

Die PDS erklärte, der Antrag der Liberalen stelle einen "ersten Ansatz" dar, wesentliche Aspekte fehlten jedoch. Man habe deshalb einen eigenen Antrag eingebracht. Bei der Abstimmung werde man sich enthalten. Die CDU/CSU hingegen votierte gemeinsam mit den Freien Demokraten für das Papier der Liberalen.

Es sei wichtig, so die Union, dieses Thema auf den Tisch zu bringen. Die Initiative stelle einen wichtigen "Startpunkt" für die Diskussion dar. Mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen empfahl der Ausschuss dem federführenden Umweltausschuss, den Antrag abzulehnen.



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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0002206
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