ÜBER WOHNUNGSPRIVATISIERUNG IM OSTEN BERICHTEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/RAB-vb) Die Abgeordneten der PDS erkundigen sich in einer Kleinen Anfrage (14/2649) bei der Bundesregierung nach dem "Stand der Veräußerung von Wohnungen an Zwischenerwerber nach dem Altschuldenhilfegesetz".
Dieses Gesetz verpflichtet kommunale Wohnungsunternehmen, Kommunen und Wohnungsgenossenschaften in den neuen Ländern, die Altschuldenhilfe in Anspruch genommen haben, zur Privatisierung von 15 Prozent ihres Wohnungsbestandes.
Der ehemalige Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Klaus Töpfer, habe 1995 die Möglichkeit geschaffen, als sogenannte mieternahe Privatisierungsform auch Zwischenerwerber zuzulassen, heißt es in der Anfrage.
Hierfür seien Kriterien festgelegt und von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Merkblättern konkretisiert worden.
Die Fraktion will wissen, welche rechtliche Verbindlichkeit und Konsequenz diese Merkblätter für den Verkauf von Wohnungen an Zwischenerwerber haben und welche Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen nach der Anzahl der erworbenen Wohnungen die größten Zwischenkäufer seien.
Außerdem erkundigt sich die PDS unter anderem nach der Zahl der Wohnungen, die von den Zwischenerwerbern komplett saniert und dann an die Mieter weiterverkauft wurden.
Schließlich will die Fraktion noch die Höhe der öffentlichen Fördermittel wissen, die den Zwischenerwerbern zugesprochen wurden.
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