ÄNDERUNG DES "STREIKPARAGRAFEN" 146 SGB III NOCH UNKLAR (ANTWORT)
Berlin: (hib/RAB-as) Die Bundesregierung ist sich noch unklar, ob sie eine Änderung des "Streikparagrafen", des Paragrafen 146 des Dritten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB III), herbeiführen will.
Dies geht aus ihrer Antwort (14/2670) auf eine Kleine Anfrage (14/2600) der CDU/CSU hervor. Der Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sehe ausdrücklich vor, die Chancengleichheit der Tarifvertragsparteien zu sichern.
Vor diesem Hintergrund sei noch zu prüfen, wie die Regelung des § 146 SGB III zu behandeln sei, heißt es in der Antwort.
Weiter lässt die Regierung wissen, dass sie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1995 zur von der früheren Regierung vorgenommenen Änderung des § 116 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) ernst nimmt.
In dem Urteil des obersten Gerichts heiße es, die Gewerkschaften werden durch die Regelungen in ihrer Kampffähigkeit beeinträchtigt.
Der Gesetzgeber müsse spätestens dann handeln, wenn eine "Ungleichheit der Kampfstärke der Tarifvertragsparteien" erkennbar werde.
Das Bundesverfassungsgericht habe demnach deutliche Zweifel daran erkennen lassen, ob die geltende Regelung für eine tragbare Gewichtung im Arbeitskampf sorgt, so die Regierung.
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