WOHNORTZUWEISUNG FÜR SPÄTAUSSIEDLER HAT SICH BEWÄHRT
(GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/WOL-in) Eine unbefristete Verlängerung des Wohnortzuweisungsgesetzes beabsichtigt die Regierung mit ihrem Gesetzentwurf (14/2675), da sich die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler bewährt habe.
Die jetzige Regelung gewährleiste eine gleichmäßige Verteilung der Spätaussiedler im Bundesgebiet und verringere die Schwierigkeiten des Einlebens, obwohl die Integration trotz rückläufiger Zuzugszahlen infolge geänderter Rahmenbedingungen schwieriger geworden sei.
Im Interesse größtmöglicher Integration sollen zudem auch Spätaussiedler nicht aus der Bindung herausfallen, die noch vom derzeit geltenden Wohnortzuweisungsgesetz erfasst sind.
Vereinheitlicht werden soll dagegen die zeitliche Bindung und die Lockerung für Aussiedler, die in anderen Regionen Arbeit suchen.
Die Bindungsfrist soll auch für Spätaussiedler gelten, die nach dem 14. Juli 1997 aufgenommen worden sind und insofern Erleichterung bringen, als die Sozialhilfeträger des jeweiligen Zuweisungsortes weitere Zahlungen auch dann vornehmen, wenn der zugewiesene Ort von den Betroffenen wegen Arbeitssuche vorübergehend verlassen wird.
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