IM BUNDESHAUS NOTIERT:
Einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 45 Millionen DM für die Abgeltung von Schadensersatzansprüchen Dritter hat der Bundesfinanzminister zugestimmt.
Das geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (14/2751) hervor. Die zusätzlichen Ausgaben seien notwendig aufgrund eines Vergleiches zur Abgeltung aller Ansprüche der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und ihrer Staatsangehörigen infolge des Zusammenstosses eines Luftwaffenjets der Vereinigten Staaten und eines Flugzeuges der Deutschen Luftwaffe am 13. September 1997 vor Küste von Namibia.
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