KOSTENSPARENDEN WOHNUNGSBAU GEFÖRDERT (ANTWORT)
Berlin: (hib/RAB-vb) Bei allen den Wohnungsbau betreffenden Gesetze und Vorhaben werden die Grundsätze des kosten- und flächensparenden Bauens berücksichtigt.
Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/2755) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/2645).
Dies betreffe das Baugesetzbuch genauso wie die geplante Reform des sozialen Wohnungsbaus und die beiden letzten Novellen der Handwerksordnung.
Die Bundesregierung hat das Thema kosten- und flächensparendes Bauen eigenen Angaben zufolge angesichts der Bedeutung für den Arbeitsmarkt im Bündnis für Arbeit angesprochen.
Dieses zentrale Thema könne nur gemeinsam mit der Wirtschaft bewegt werden. Auch die Ressortforschung diene dem Ziel des kostensparenden Bauens.
In der Antwort heißt es, seit 1999 werde an zwei Gutachten gearbeitet. Zum einen würden die Kosten für Hausanschlüsse untersucht und zum anderen die Baukosten und das Bauhandwerk im internationalen Vergleich.
Weiter berichtet die Bundesregierung, dass von 1990 bis 1999 fast 885 Hektar bundeseigene Flächen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus verkauft worden seien.
Bei Veräußerungen von Grundbesitz des Bundes seien rund 660 Millionen DM an Preisnachlässen gewährt worden.
Nach den Ergebnissen des Bund-Länder-Bauerschließungsprogramms zur Unterstützung der Gemeinden befragt, erklärte die Regierung, im Programmjahr 1993 seien Wohnflächen für 61.000 Wohnungen gefördert worden.
1994 habe diese Zahl sogar 78.200 betragen.
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