Ausschuss für Gesundheit
ANHÖRUNG ÜBER ARZNEIMITTELGESETZ
Berlin: (hib/RAB-ge) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (14/2292) ist Anlass für eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit.
Die Sitzung findet statt am Mittwoch, den 15. März 2000, um 11 Uhr im Saal 3S001 des Reichstagsgebäudes.
Zu der Anhörung eingeladen sind Vertreter von Verbänden wie der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Bundesärztekammer und Einzelsachverständige.
Die Regierung hatte ihren Entwurf vorgelegt, um Bedenken der Europäischen Kommission Rechnung zu tragen.
Diese hat den Angaben zufolge auf mangelnde Übereinstimmung einiger Vorschriften des bundesdeutschen Arzneimittelgesetzes mit dem Gemeinschaftsrecht verwiesen.
Laut Regierung enthält die Novelle deshalb die in Brüssel geforderte Verpflichtung zur Vorlage der Unterlagen zur pharmakologisch-toxikologischen Prüfung und zur klinischen Prüfung sowie der entsprechenden Sachverständigengutachten.
Darüber hinaus seien erforderliche Folgeregelungen enthalten, die es betroffenen Unternehmen ermöglichen sollen, im gestrafften Verfahren die Nachzulassung für ein den Anforderungen entsprechendes Arzneimittel zu erhalten.
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