Finanzausschuss (Expertengespräch)
BEFUGNISSE VON BUCHHALTERN UND LOHNSTEUERHILFEVEREINEN UMSTRITTEN
Berlin: (hib/VOM-fi) Der Deutsche Steuerberaterverband ist dagegen, dass Lohnsteuerhilfevereine künftig bei den Anträgen auf Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz helfen dürfen.
Dies geht aus der Stellungnahme des Verbandes zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater (14/2667) hervor, der am heutigen Mittwochvormittag Gegenstand eines öffentlichen Expertengesprächs des Finanzausschusses ist.
Die Steuerberater lehnen auch grundsätzlich ab, die Organisation von Lehr- und Vortragsveranstaltungen zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung übertragen zu bekommen.
Den Steuerberatern sei es derzeit schon erlaubt, in Lehr- und Vortragsveranstaltungen ihr Fachwissen zu vermitteln.
Es sei aber nicht notwendig, ihnen auch deren Organisation zu übertragen, weil dies die Grenze zur gewerblichen Tätigkeit weiter verwischen würde.
Die Bundessteuerberaterkammer lehnt eine Erweiterung der Befugnisse der Bilanzbuchhalter ab, denen das Recht zur Einrichtung der Buchführung, zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung und zur Durchführung von vorbereitenden Abschlussarbeiten nicht eingeräumt werden sollte.
Bereits Anfang der achtziger Jahre habe das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass sowohl die Einrichtung der Buchführung als auch das Erstellen von Abschlüssen dem steuerberatenden Beruf vorbehalten bleiben müsse, weil nur dieser Personenkreis durch seine fachliche Kompetenz und seine persönliche Integrität die Steuerzahler vor Falschberatung schützen, die Steuermoral aufrechterhalten und das Steueraufkommen sichern könne.
Auch seien dazu umfassende handels- und steuerrechtliche Kenntnisse erforderlich, über die nur Steuerberater verfügten.
Dagegen erklärt der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller, dass eine Erweiterung der Befugnisse der selbstständigen Bilanzbuchhalter geboten sei.
Mit dem Entwurf soll Personen und Vereinigungen, die im EU-Ausland niedergelassen sind, die Möglichkeit eingeräumt werden, in Deutschland geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen zu leisten.
Der Umfang der Befugnisse soll sich nach dem Recht des Niederlassungsstaats richten. Der Verband befürchtet nun, dass diese Regelung zu einer "Inländerdiskriminierung" führen kann.
In Deutschland dürften die Buchhalter beim Einrichten der Finanz- und Lohnbuchhaltung und der Finanzbuchführung nicht helfen.
In Österreich gebe es diese Beschränkungen nicht, so dass in Österreich niedergelassene selbstständige Buchhalter in Deutschland Dienstleistungen anbieten könnten, die ihren deutschen Konkurrenten versagt seien.
Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine spricht sich dafür aus, die vorgesehene Grenze für "Einnahmen aus anderen Einkunftsarten", bis zu der die Vereine Hilfe leisten dürfen, von 12.000 DM/24.000 DM (Ledige/Verheiratete) auf wenigstens 18.000 DM/36.000 DM anzuheben.
Die im Entwurf vorgesehene niedrigere Grenze sei angesichts der tatsächlichen Einkommensverhältnisse der Arbeitnehmerhaushalte zu eng gezogen.
Das Expertengespräch findet heute von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Saal 2 S 036 des Reichstagsgebäudes statt.
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