BUNDESKNAPPSCHAFT UND SEE-KRANKENKASSE ÖFFNEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/RAB-ge) Ausscheidende und ehemalige Mitglieder der Bundesknappschaft und der See-Krankenkasse sollen in diesen Kassen bleiben können, bis eine Reform des Organisationsrechts der Krankenkassen in Kraft getreten ist.
Dies sieht ein von der CDU/CSU vorgelegter Gesetzentwurf (14/2904) vor. Vorraussetzung ist nach dem Willen der Union, dass die knappschaftliche Rentenversicherung oder die Seekasse für die Leistungsgewährung zuständig sind.
Zur Begründung heißt es, durch strukturelle Anpassungsmaßnahmen im Bergbau und in der Seeschifffahrt sei die Zahl der in diesen Bereichen Beschäftigten bereits seit längerer Zeit rückläufig.
Diese Entwicklung habe zu erheblichen Mitgliederverlusten geführt. Nach Angaben der Initiatoren ist die Zahl der versicherungspflichtigen Mitglieder der Bundesknappschaft (ohne Rentner) im Zeitraum von Dezember 1995 bis Mitte 1999 um 27 Prozent und die der See-Krankenkasse um über 10 Prozent zurückgegangen.
Da dieser Trend nach Auffassung der Union auch in Zukunft anhalten wird, ist die Existenz dieser Krankenkassen als selbstständige Kassenarten langfristig gefährdet.
Aus diesem Grunde sei es notwendig, den Mitgliederkreis dieser Krankenkassen durch gesetzliche Maßnahmen kurzfristig zu stabilisieren.
Eine dauerhafte Neuabgrenzung der Mitglieder der betroffenen Krankenkassen soll im Rahmen einer umfassenden Reform des Organisationsrechts der Krankenkassen erfolgen, heißt es in dem Gesetzentwurf.
SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben ebenfalls zum Thema "Bundesknappschaft und See-Krankenkasse" einen Gesetzentwurf (14/2764) vorgelegt, der bereits an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen wurde.
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