ANTI-D-IMMUNPROPHYLAXE-OPFER ENTSCHÄDIGEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/RAB-ge) Hepatatitis C-Patienten, die sich den Infekt bei einer Behandlung mit Anti-D-Immunglobulinen in Halle im Zeitraum August 1978 bis März 1979 zugezogen haben, sollen entschädigt werden.
Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt (14/2958). Die Anti-D-Immunglobulinen waren den Angaben zufolge bei der Herstellung im Institut für Blutspende- und Transfusionswesen des Bezirks Halle schuldhaft mit Hepatitis V verseucht gewesen.
In der ehemaligen DDR war die Anti-D-Immunprophylaxe gesetzlich vorgeschrieben und diente dazu, nach Geburten bei Rhesusfaktor-Unverträglichkeit eine Schädigung der nachgeborenen Kinder zu verhindern.
Auf diese Weise sind laut Bundesregierung mit Stand 30. Juni 1999 2.227 Frauen, 57 Kinder und acht Kontaktpersonen mit Hepatitis C infiziert worden.
Weiter heißt es, momentan erhalte ein Teil der Geschädigten keine Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Diese Regelung sei in mehrfacher Hinsicht unbefriedigend.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Hilfe für die Betroffenen besteht im Wesentlichen aus einer monatlichen Rentenleistung sowie einer Einmalzahlung.
Die jeweilige Höhe soll von dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) abhängen. Für die monatliche Rente liegt die vorgesehene Summe zwischen 500 und 2.000 DM und für einmalige Zahlung zwischen 7.000 und 30.000 DM.
Die monatliche Rente soll laut Bundesregierung gespreizt werden, um Leistungen je nach Ausmaß der Schädigung gewähren zu können.
Die Höhe liege jeweils zwischen den Sätzen der Grundrente nach dem BVG einerseits und dem HIV-Hilfe-Gesetz andererseits.
Mit der Einmalzahlung wird bezweckt, dem Schmerzensgeldgedanken Rechnung zu tragen und den humanitären Hilfeaspekt für die Vergangenheit abzugelten.
Die dadurch entstehenden Kosten in Höhe von 15 Millionen DM für das Jahr 2000 für die einmalige Zahlung soll der Bund tragen.
Für die zunächst anfallenden rund 6,1 Millionen DM jährlich für die monatliche Rente sollen Bund und Länder zu jeweils 50 Prozent aufkommen.
Der Länderanteil wiederum soll den Planungen zufolge auf die alten und neuen Bundesländer aufgeteilt werden. Danach haben die alten Bundesländer 12,5 Prozent und die neuen Länder einschließlich Berlin 37,6 Prozent zu schultern.
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