Innenausschuss
"BUNDESRECHNUNGSHOF SOLLTE PARTEIENFINANZIERUNG NICHT PRÜFEN"
Berlin: (hib/WOL-in) Für eine klare Trennung der Gewalten- und Kontrollinstanzen hat sich Hedda von Wedel, die Vorsitzende der Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung und Präsidentin des Bundesrechnungshofes (BRH), ausgesprochen: Der BRH sollte nichts mit der Prüfung der Parteienfinanzierung zu tun haben, betonte von Wedel am Mittwochmorgen in einer öffentlichen Sitzung des Innenausschusses, als sie Bezug auf vorangegangene Fragen einzelner Fraktionen nahm.
In ihrer Eigenschaft als Kommissionsvorsitzende und BRH-Präsidentin befürwortete von Wedel eine klare Grenzziehung und betonte, Prüfung oder Kontrolle einzelner, in der Sache durchaus naheliegender Vorgänge könne sie keinesfalls befürworten.
So sollte auch nicht versucht werden, die Trennung von Amt und Aufgaben durch Aufgabenstellungen "scheibchenweise" aufzulösen.
Im Hinblick auf den in der Öffentlichkeit verschiedentlich angesprochenen Weg, Spenden über den neutralen Empfänger BRH zu kanalisieren und zu erfassen, erklärte.
Eine solche Regelung sei zwar rein technisch möglich, wäre aber ein Fremdkörper im Amt.
Den von der CDU/CSU, aber auch von anderen Fraktionen des Ausschusses als wesentlich angesprochenen Punkt des "rechtzeitig" vorgelegten Rechnungsberichtes einer Partei erläuterte die Kommissionsvorsitzende mit dem Hinweis auf den Kommissionsbericht.
Danach müsse nicht durch die Kommission, sondern vom Gesetzgeber geklärt werden, inwieweit ein rechtzeitig abgegebener Bericht, der jedoch nicht den gesetzlichen Vorschriften entspreche, als eingereicht gelten könne oder nicht.
Dies müsse von der Legislative eindeutig geklärt werden. Der Vorschlag der F.D.P. im Ausschuss, der BRH solle die ordnungsgemäße Abgabe durch Prüfung klären, sei nicht nur aus Gründen der Gewaltentrennung abzuweisen, sondern es erfordere auch eine sehr tiefgehende Befassung mit der Materie, so dass hieraus keine Entlastung zu erwarten sei.
Zu dem von Bündnis 90/Die Grünen und anderen Fraktionen angesprochenen Problem einer Regelung der an Wählerstimmen bzw. am Spendenaufkommen orientierten staatlichen Zuwendungen erklärte die Kommissionsvorsitzende, eine absolute Regelung funktioniere immer nur über den Weg der Kappungsregelung, die derzeit bei 245 Millionen DM liege.
Hier müsse wiederum vom Gesetzgeber geklärt werden, ob und in welchem Verhältnis Spendenaufkommen und Wählerstimmenorientierung hinsichtlich der Ungleichgewichtung zu definieren seien und ob angesichts der regelmäßigen Überschreitung der Obergrenze von 230 Millionen DM eine neue Regelung gefunden werden müsse.
Damit nahm von Wedel auch Bezug auf die Frage der SPD, ob eine Anhebungsgrenze regelmäßig neu definiert werden solle oder eine Pauschalierung nach dem Modell des Abgeordnetengesetzes zur Diätenregelung empfohlen werde.
Unwidersprochen blieb im Ausschuss eine Anregung der PDS, die vorschlug, den Inhalt des Kommissionsberichts einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Der Bericht sei noch vor Bekanntwerden des jetzigen aktuellen Bezugs vorgelegt worden und könne Wählerinnen und Wählern helfen, die Vorgehensweise und Faktoren, die zur Parteienfinanzierung herangezogen würden, zu verstehen.
Bereits zu Beginn ihrer Ausführungen hatte die Kommissionsvorsitzende darauf hingewiesen, dass sie ihre Erläuterungen als Vorsitzende der 1995 von Bundespräsident Herzog berufenen Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung abgebe und nunmehr als Vorsitzende der Rau-Kommission Empfehlungen für eine künftige Handhabung ausspreche.
Hedda von Wedel erklärte in diesem Zusammenhang auch, die Definition der Aufgabenfelder der Kommission sei bei der Erarbeitung des 1999 vorgelegten Berichts sehr schmal geraten, weshalb bereits Bundespräsident Herzog die Kommission aufgefordert habe, in begrenztem Rahmen Vorschläge für eine Neuregelung zu erarbeiten und dabei auch mögliche Auswirkungen darzustellen.
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