AUFSICHT ÜBER PERSONENBEFÖRDERUNG ÖFFNEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/RAB-vb) Die technische Aufsicht über Straßenbahnen und Busunternehmen soll auch auf juristische Personen des Privatrechts, also zum Beispiel private Unternehmen oder Aktiengesellschaften, übertragen werden können.
Dies sieht ein vom Bundesrat initiierter Gesetzentwurf (14/2995) zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes vor.
Daran ist vorgesehen, dass die jeweilige Landesregierung die zuständige "Stelle", welche die technische Aufsicht über Straßenbahnen und Busunternehmen haben soll, benennen kann.
Bislang konnten die Landesregierungen lediglich Behörden beauftragen. Die Bundesregierung stimmt in ihrer Stellungnahme dem Entwurf des Bundesrates grundsätzlich zu.
Sie schlägt allerdings vor, einige besonders "betriebssicherheitsrelevante" Aufgaben nicht auf sonstige "Stellen" zu übertragen.
Die Betriebsleiter sollten nach Ansicht der Exekutive weiterhin ausschließlich von einer von den Landesregierungen zu benennenden Behörde zur Prüfung zugelassen und als Betriebsleiter bestätigt werden.
Dies wird damit begründet, dass die Betriebsleiter eine herausragende Stellung und die Gesamtverantwortung für die Sicherheit der Fahrgäste hätten.
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