NUR NOCH IN AUSNAHMEFÄLLEN EID VOR GERICHT LEISTEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/BOB-re) Zeugen in Strafprozessen sollen künftig in der Regel nicht mehr vereidigt werden.
Der Bundesrat strebt dazu in einem Gesetzentwurf (14/3205) eine Änderung der Strafprozessordnung an. Zeugen sollen somit nur noch dann einen Eid leisten müssen, wenn dies nach dem Ermessen des jeweiligen Gerichts wegen der Bedeutung ihrer Aussage oder zur Herbeiführung einer wahren Aussage unerlässlich ist.
Die Länderkammer argumentiert, damit würden strafverfahrensrechtliche Regelungen der tatsächlichen Praxis angepasst.
Die Vereidigung von Zeugen sei zu einer seltenen Ausnahme geworden. Im Regelfall könne deshalb ohne Einbußen bei der Wahrheitsfindung darauf verzichtet werden.
In ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf erklärt die Bundesregierung, Vorschläge, welche das Strafverfahrensrecht modernisieren und vereinfachen könnten, seien zu begrüßen. Mit nur
punktuellen Änderungen lasse sich dieses Ziel aber nicht erreichen. Dies zeigten die Erfahrungen mit den zahlreichen Entlastungs- und Vereinfachungsnovellen aus den letzten 20 Jahren.
Die Regierung halte deshalb an einer umfassenden Reform des Strafverfahrensrechts fest und werde in ihre Prüfung auch die Vorschläge zur Änderung der Vereidigungsregelungen einbeziehen.
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