PRODUKTHAFTUNG AUCH FÜR AGRARERZEUGNISSE EINFÜHREN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/VOM-re) Die Ausnahmeregelung für unverarbeitende Naturprodukte und Jagderzeugnisse im Produkthaftungsgesetz soll gestrichen werden.
Dazu haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf (14/3371) vorgelegt. Hintergrund ist eine Änderung der EG-Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte, die in deutsches Recht umgesetzt werden muss.
Dadurch müsse die verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers für fehlerhafte Produkte zwingend auf unverarbeitete landwirtschaftliche Naturprodukte und Jagderzeugnisse ausgedehnt werden.
Bisher sei es den Mitgliedstaaten freigestellt gewesen, ob sie diese Produkte in die Produkthaftung einbeziehen wollten. Deutschland habe von der Möglichkeit, sie einzubeziehen, keinen Gebrauch gemacht.
Deutscher Bundestag * Pressezentrum * Platz
der Republik 1 * 11011 Berlin
Tel.: 030/2 27-3 56 42 * Fax: 030/2 27-3 61 91
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher,
Michael Klein, Sabrina Möller,
Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf